In einem Brief hat sich der In­nen­mi­nis­ter des Lan­des Hes­sen, Volker Bouf­fier (CDU), an sei­nen Par­tei­freund Nor­bert Kart­mann ge­wandt, in dem er die Ende Juli ver­öf­fent­lich­te Stel­lung­nah­me der Roten Hilfe zum hes­si­schen Si­cher­heits- und Ord­nungs­ge­setz scharf kri­ti­siert. Dabei geht es gar nicht um in­halt­li­che Kri­tik an dem Pa­pier: Al­lein die Tat­sa­che, dass Die.Linke, die um diese Stel­lung­nah­me ge­be­ten hat, es wagt, eine in sei­nen Augen „ver­fas­sungs­feind­li­che“ Or­ga­ni­sa­ti­on in die hei­li­gen Hal­len des Par­la­ments zu las­sen, sei ein Skan­dal.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat heute entschieden, dass Christian Klar nach 26 Jahren Knast Anfang Januar aus der Haft entlassen wird. Auch wenn die Rote Hilfe diese Entscheidung natürlich erfreut zur Kenntnis nimmt, ist sie für uns dennoch kein Grund zum Jubeln. Christian Klar hat 26 Jahre in bundesdeutschen Knästen verbracht, davon viele unter den verschärften Bedingungen der Isolationshaft.
Die Rote Hilfe hat seit vielen Jahren die längst überfällige Freilassung der verbliebenen Gefangenen aus der „Rote Armee Fraktion“ gefordert. Dass diese Forderung nicht durchsetzbar war, zeigt nicht nur eine Niederlage der Solidaritätsbewegung. Es offenbart auch die Tatsache, dass der Umgang mit den Gefangenen aus der RAF bis zum heutigen Tag, mehr als zehn Jahre nach der Selbstauflösung der RAF, von einem staatlichen Rachebedürfnis geprägt ist. Insbesondere Christian Klar ist als Symbolfigur für den Aufbruch der Stadtguerillagruppen in den 1970er Jahren abgestraft worden, er ist länger inhaftiert als irgendein anderer Gefangener aus der RAF.
Die bevorstehende Haftentlassung Christian Klars ist für uns Anlass, noch einmal an die Bedingungen der Verfolgung, Verurteilung und Inhaftierung der ehemaligen RAF-Mitglieder zu erinnern. Die Verfahren gegen mutmaßliche oder tatsächliche Mitglieder der RAF setzten grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien außer Kraft. Gekaufte Kronzeugen, verschwundene, unter Verschluss gehaltene oder vernichtete Beweise und Dokumente, ausgehebelte Verteidigerrechte und Sondergesetze machten und machen diese Verfahren zur offensichtlichen Farce. Der Terrorparagraph 129a erübrigte in den meisten Fällen jeden individuellen Tatnachweis. Allen Mitgliedern der RAF wurden regelmäßig sämtliche während ihrer Mitgliedschaft stattgefundenen Taten zur Last gelegt. Den besonderen Zorn der Verfolgungsbehörden zogen sich die Angeklagten insbesondere zu, wenn sie nicht bereit waren, sich selbst und andere zu belasten oder sich von ihrer eigenen Geschichte und ihren linken Zielen zu distanzieren.
Mehr als deutlich wurde dies im vergangenen Jahr, als eine antikapitalistische Äußerung Christian Klars zum Anlass genommen wurde, ihm bereits in Aussicht gestellte Hafterleichterungen zu verwehren.
Der Kampf gegen die politische Justiz und für die Freiheit der politischen Gefangenen ist mit der aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts keineswegs überflüssig geworden. So sitzt mit Birgit Hogefeld ein weiteres Mitglied der RAF im Gefängnis, in Stammheim findet zur Zeit ein absurdes 129b-Verfahren gegen türkische Exil-Linke statt.


Die Rote Hilfe e.V. fordert auch weiterhin:

  • Weg mit dem Gesinnungsparagraphen 129a und 129b!
  • Freiheit für alle politischen Gefangenen!
  • Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

Längst über­fäl­lig – näm­lich ein­ein­halb Jahre nach dem Gip­fel in Hei­li­gen­damm – wur­den die voll­kom­men halt­lo­sen 129a-Ver­fah­ren gegen G8-Geg­ne­rIn­nen end­gül­tig ein­ge­stellt.

Am Mittwoch, den 05.11.2008 waren zum wiederholten Male linke türkische Strukturen in der BRD von staatlicher Repression und willkürlicher Kriminalisierung betroffen. Gegen 6 Uhr morgens wurden in Köln, Dortmund und Duisburg zwei Wohnungen und drei Vereine durchsucht sowie drei politische AktivistInnen mit türkischem Migrationshintergrund festgenommen.

Rote Hilfe fordert die sofortige Freilassung aller inhaftierten G8-GegnerInnen

Während der Proteste gegen den G8-Gipfel wurden mehr als 1600 Menschen festgenommen, oftmals aus absolut nichtigen Gründen. Wie inzwischen zweifelsfrei dokumentiert ist, hat die Polizei außerdem die Festnahmeanlässe zum Teil durch Agents provocateurs selbst geschaffen.

Die AktivistInnen wurden und werden unter menschenverachtenden Haftbedingungen in Gefangenensammelstellen festgehalten. Offene Käfige, rund um die Uhr von Neonröhren beleuchtet, in denen jeweils mehr als 12 Menschen eingesperrt wurden, haben in der Öffentlichkeit nicht zu Unrecht die Assoziation von Guantanamo wachgerufen.

Beim EU-Gipfel in Göteborg im Frühjahr 2001 hat die Polizei zum ersten Mal bei einem internationalen Treffen mehrerer RegierungsrepräsentantInnen gezielt mit scharfer Munition auf GegendemonstrantInnen geschossen; dabei wurde eine Person fast getötet, zwei Menschen erlitten schwerste Verletzungen.

Hinzu kamen unter anderem die Installation präventiver Polizeistrategien großen Ausmaßes, die Stürmung von Schulen, in denen DemonstrantInnen übernachteten und diverse Infrastrukturen zusammenliefen und die medial unterstützte Stilisierung der Protestierenden zu "Terroristen". Damit ist diese staatsrepressive Unterdrückung von Widerstand zum neuen "schwedischen Modell" geworden, das beim darauf folgenden G8-Gipfel in Genua mit noch brutaleren Methoden kopiert werden konnte.

Staatsanwaltschaft Stuttgart setzt ihren absurden Feldzug gegen linke und alternative Jugendliche fort – 4 Wochen Untersuchungshaft wegen eines Punk-T-Shirts

Seit dem Sommer des Jahres 2006 hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf sich aufmerksam gemacht, indem sie eine regelrechte Hetzjagd gegen junge AntifaschistInnen veranstaltete, die antifaschistische Symbole wie zerschlagene und durchgestrichene Hakenkreuze trugen. Die absurde Begründung fanden sie ausgerechnet in § 86 StGB, der das Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole unter Strafe stellt.

Der Bundesgerichtshof hatte die Politik der Staatsanwaltschaft in mehr als deutlichen Worten gerügt und festgestellt, dass alle inkriminierten Symbole in „offenkundiger und eindeutiger Weise“ die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck brächten. Die Verfolgung linker Jugendlicher ausgerechnet mit strafrechtlichen Mitteln, die eigentlich der Bekämpfung des Neonazismus dienen sollten, schien damit endgültig gestoppt.

Im Juni dieses Jahres stellte die Staatsanwaltschaft Stuttgart nun unter Beweis, dass sie nicht bereit ist, von ihrem Feindbild und ihrem absurden Rechtsverständnis abzulassen. Am 5.Juli verhandelte das Amtsgericht gegen einen Punker, dem vorgeworfen wird, auf einer Kappe den Schriftzug der Punk-Band „Schleimkeim“ getragen zu haben. Das S in diesem Schriftzug erinnere in seiner gezackten Schreibweise an die „Sigrune“ der SS. Ähnliche Schreibweisen finden sich bei bekannten Bands wie „Kiss“ oder „Slayer“. Zusätzlich wurde ihm von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, mit einem Fanpullover des FC St. Pauli bekleidet gewesen zu sein, auf dem die Staatsanwaltschaft einen SS-Totenkopf zu erkennen meinte. Auch dieses Motiv findet sich – meist eher mit einer Piratenflagge assoziiert – in jedem großen Modekaufhaus. Von einem Engagement der Staatsanwaltschaft in diesen Fällen ist bislang nichts bekannt.

Wahrnehmung eines Grundrechts pauschal unter Strafe gestellt!

Der Anmelder einer Demonstration gegen staatliche Repression, die am 19.Mai 2007 in Karlsruhe stattgefunden hatte, ist am gestrigen Freitag vom Amtsgericht Karlsruhe zu 60 Tagessätzen verurteilt worden. Als Reaktion auf die Razzien und Verhaftungen gegen G8-GegnerInnen im Mai 2007 hatten unter dem Motto „Jetzt erst recht – Repression und G8 entgegentreten“ rund 700 Menschen in Karlsruhe gegen die Kriminalisierung des G8-Widerstand es demonstriert. Nach diesem nachträglich auch von der Einsatzleitung der Polizei als „friedlich“ bezeichneten Aufzug wurde dem Anmelder der Demonstration per Strafbefehl vorgeworfen, nicht energisch genug verhindert zu haben, dass TeilnehmerInnen gegen diverse Auflagen verstoßen hätten. Der Student sollte mit einer Vorstrafe von 160 Tagessätzen à 30 EUR (!) belegt werden, weil er beispielsweise nicht vehement genug unterbunden habe, dass Transparente zusammengehalten werden, TeilnehmerInnen nach dem Herunterzählen von „Countdowns“ einige Meter der Strecke schneller laufen oder DemonstrantInnen ihr Missfallen gegenüber der Polizei verbal zum Ausdruck bringen.

Nun haben im Juni 2008 vor dem Amtsgericht in Karlsruhe zwei Verhandlungstage stattgefunden, die gestern mit seiner Verurteilung zu 60 Tagessätzen à 15 EUR endeten. Nach diesem skandalösen Urteil stellt sich prinzipiell die Frage, wie es in Zukunft möglich sein soll, eine Demonstration anzumelden und durchzuführen, ohne mit einer Strafverfolgung rechnen zu müssen.

Der Bundesgerichtshof hat heute bekannt gegeben, dass gegen drei ehemalige RAF-Mitglieder Beugehaft angeordnet wurde. Betroffen sind Knut Folkerts, der bereits 18 Jahre im Gefängnis verbracht hat, Brigitte Mohnhaupt, die im vergangenen Jahr den Knast nach 24 Jahren endlich verlassen konnte und Christian Klar, bei dem die Beugehaft zusätzlich auf seine mittlerweile 25 Jahre andauernde Haft angerechnet wird. Für Christian rückt damit seine längst überfällige Haftentlassung erneut in weitere Ferne, auch wenn der Vollzug der Beschlüsse zunächst ausgesetzt wurde. Grund für die Beugehaft ist die Tatsache, dass die drei sich weigern, zu Denunzianten zu werden und sich oder andere zu belasten. Der Bundesgerichtshof verneinte bei ihnen ein Aussageverweigerungsrecht, weil die Gefahr einer Selbstbelastung nicht mehr gegeben sei. Angesichts der Tatsache, dass den Gerichten in der Vergangenheit im Kampf gegen die RAF kein noch so fadenscheiniger Anhaltspunkt zu absurd war, um Angeklagte hinter Gitter zu bringen, mutet die Entscheidung des BGH grotesk und zynisch an.

Offener Brief des Bundesvorstands der Roten Hilfe an alle, die sich während der vergangenen Kampagne gegen die RH solidarisch gezeigt haben

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Genossinnen und Genossen,

im Zusammenhang mit der Wahl der neuen Juso-Vorsitzenden Franziska Drohsel hat in den letzten Wochen eine vehemente Kampagne gegen die Rote Hilfe stattgefunden. Auch wenn viele auf dieser Angelegenheit versucht haben, ihr parteipolitisches Süppchen zu kochen, richtete sich diese Schlammschlacht doch in erster Linie gegen die Solidaritätsarbeit der Roten Hilfe an sich. Der Verfassungsschutz und die Rechtsaußen-Strategen der „Jungen Freiheit“ haben massive Schützenhilfe geleistet, um den Gedanken der strömungsübergreifenden Solidarität, dem sich die Rote Hilfe verpflichtet fühlt, zu torpedieren.

Franziska Drohsel hat für sich persönlich die Konsequenz gezogen, aus der Roten Hilfe auszutreten. Wir bedauern das natürlich. Sehr viel wichtiger als der Verlust dieses einzelnen Mitglieds ist uns aber die Solidarität, die wir von ganz unterschiedlichen Seiten erfahren haben. Wir möchten allen danken, die sich in dieser Zeit öffentlich zur Roten Hilfe bekannt haben, LeserInnenbriefe geschrieben und Internetseiten ins Netz gestellt haben und die uns in vielen Briefen und Erklärungen den Rücken gestärkt haben. Ganz besonders freuen wir uns über etliche neue Mitglieder, die gerade angesichts der Angriffe aus Medien und Politik den richtigen Zeitpunkt für gekommen hielten, in die RH einzutreten.

Der Verfassungsschutz hat auch während der letzten Wochen wieder die lächerlichen Vorwurf in den Medien gestreut, die Rote Hilfe unterstütze die (seit zehn Jahren nicht mehr existierende) RAF. Jedem, der bereit ist, mehr zu sehen als die staatliche Propaganda, dürfte bekannt sein, dass die Rote Hilfe sich keiner einzelnen politischen Strömung der Linken zuordnet und deshalb auf allgemeinpolitische Aussagen verzichtet. Was allerdings hinter diesem Vorwurf steht und was den Inlandsgeheimdienst so erbost, ist die Tatsache, dass die Rote Hilfe nicht bereit ist, GenossInnen im Gefängnis zu vergessen, aus dem Gedächtnis zu verdrängen und gesellschaftlich zu isolieren. Wir beharren auf der banalen Feststellung, dass auch Gefangene Rechte haben, dass sie eingebunden werden müssen in unsere Diskussionen und unsere Solidarität verdienen, wenn sie von der politischen Justiz drangsaliert werden. Die Solidarität mit den Gefangenen aus der RAF wird deshalb weiterhin eines unserer vielen Betätigungsfelder bleiben. Wir bleiben dabei: die verbliebene Gefangenen aus der RAF müssen endlich raus aus dem Knast und die absurden neuen Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Gefangene müssen unverzüglich eingestellt werden!

Es tut gut, zu merken, dass es Menschen gibt, die sich vom Getöse der Medienkampagnen nicht beirren lassen und der Roten Hilfe gerade angesichts staatlicher und medialer Diffamierungen zur Seite stehen. Mit Eurer Hilfe werden wir auch im Kommenden Jahr weiter gegen Repression, politische Justiz und die Einschränkung politischer Rechte aktiv bleiben.

Noch einmal herzlichen Dank und solidarische Grüße!

Mathias Krause
für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

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