Am 19.12.2008 hatte Mumia Abu-Jamals Hauptanwalt Robert R. Bryan beim für höchstinstanzliche Berufungszulassungen zuständigen Obersten Gerichtshof der USA in Washington D.C. den letztmöglichen Antrag für ein neues Verfahren eingereicht. Das war Mumias letzte Initiative, noch jemals auf juristischem Wege frei zukommen. Nun hat dieses Höchste Gericht der USA, der Supreme Court, am 06.04.2009 ohne Begründung bekannt gegeben, dass sie den Antrag Abu-Jamals auf ein neues, faires Verfahren ablehnen.

Wegen des Verdachts der Unterstützung bzw. Werbung für eine terroristische Vereinigung hat der Generalbundesanwalt ein Ermittlungsverfahren gegen die Rote Hilfe eingeleitet. Das Verfahren, bei dem die Staatsanwaltschaft am Landgericht Schleswig die Ermittlungen leitet, richtet sich gegen einen Artikel in der Ausgabe 2/93 der quartalsmäßig erscheinenden Rote Hilfe-Zeitung. In dieser Ausgabe wurde ein Beitrag zum High-Tech-Gefängnis Weiterstadt dokumentiert, das im April diesen Jahres von der Roten Armee Fraktion (RAF) gesprengt worden war.


Mehr als drei Jahre nach den Protesten gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm ist gerichtlich festgestellt worden, dass die Massenverhaftungen und die Umstände der Ingewahrsamnahmen rechtswidrig waren und gegen die Menschenwürde verstießen.

Mehr als 1.100 Menschen waren während des G8-Gipfels in Rostock und Umgebung festgenommen und zum großen Teil in eigens errichteten Käfigen zusammengesperrt worden, in denen 24 Stunden am Tag das Licht brannte. Die Käfige, die in großen Hallen auf Steinboden aufgestellt worden waren, waren überfüllt und nicht einmal mit Pritschen ausgestattet, so dass die Gefangenen auf dem blanken Boden liegen mussten. Rund um die Uhr wurden sie dort von Videokameras überwacht.

Am 16. Februar bestätigte das Landesarbeitsgericht Berlin die Entscheidung vom Oktober 2009, durch die der Boykottaufruf der Freien ArbeiterInnen-Union (FAU) Berlin gegen das Kino "Babylon" verboten worden war. Es handelte sich dabei um eine Aktion im Rahmen des Arbeitskampfes der Beschäftigten des "Babylon" für einen eigenen Haustarifvertrag, der nun seit etwa einem Jahr andauert.
Der Geschäftsführer der "Neue Babylon Berlin GmbH", Timothy Großmann, hatte sich jedoch geweigert, Verhandlungen mit der FAU zu führen, weil "Anarchisten keine Verhandlungspartner sind".

Der kamerunische Asylbewerber und „The Voice“-Aktivist Felix Otto sitzt seit gestern in Abschiebehaft - an Händen und Füßen gefesselt, in einer videoüberwachten Einzelzelle. Grund dafür ist sein fortgesetztes politisches Engagement, im Rahmen dessen er den ihm von den Behörden vorgegebenen Landkreis verlassen und damit gegen die so genannte Residenzpflicht, eine besonders menschenverachtende Form staatlicher Repression, verstoßen hatte. Schon zuvor war der Kameruner in Thüringen für acht Monate in Haft gekommen und musste insgesamt 900 Arbeitsstunden ableisten, weil er für seine politische Arbeit vom Recht auf Bewegungsfreiheit Gebrauch gemacht hatte - einem Grundrecht, das der deutsche Staat AsylbewerberInnen systematisch verweigert.

Der kamerunische Asylbewerber und „The Voice“-Aktivist Felix Otto sitzt seit gestern in Abschiebehaft - an Händen und Füßen gefesselt, in einer videoüberwachten Einzelzelle. Grund dafür ist sein fortgesetztes politisches Engagement, im Rahmen dessen er den ihm von den Behörden vorgegebenen Landkreis verlassen und damit gegen die so genannte Residenzpflicht, eine besonders menschenverachtende Form staatlicher Repression, verstoßen hatte. Schon zuvor war der Kameruner in Thüringen für acht Monate in Haft gekommen und musste insgesamt 900 Arbeitsstunden ableisten, weil er für seine politische Arbeit vom Recht auf Bewegungsfreiheit Gebrauch gemacht hatte - einem Grundrecht, das der deutsche Staat AsylbewerberInnen systematisch verweigert.

Am Freitag, 16.10.2009, fällte das Berliner Kammergericht im mg-Prozess die Urteile gegen drei Antimilitaristen, denen ein versuchter Brandanschlag auf Bundeswehrfahrzeuge vorgeworfen wurde. Aus diesem Tatverdacht hatte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Mitgliedschaft in der „terroristischen Vereinigung“ militante gruppe (mg) gestrickt. Entsprechend hoch fielen die Haftstrafen in diesem Paradebeispiel von Gesinnungsjustiz aus: Axel und Oliver wurden zu 3,5 Jahren, Florian zu drei Jahren Knast verurteilt. Gegen die Urteile wird die Verteidigung umgehend Revision einlegen.

Am vergangenen Freitag hatte Bundesanwalt Drew Wrigley in Fargo (Nord-Dakota) die Entscheidung der Haftprüfungskommission (Parole Commission) bekannt gegeben, dass die längst fällige Begnadigung des im US-amerikanischen Bundesstaat Pennsylvania inhaftierten American Indian Movement-Aktivisten Leonard Peltier abgelehnt worden sei. Leonard, der die bei einem solchen Urteil übliche Regelhaftzeit von 30 Jahren längst verbüßt hatte, sollte zu seinem 65. Geburtstag (am 12.09.2009) aus dem Hochsicherheitsgefängnis in Lewisburg entlassen werden.

Die gegenwärtige Kampagne gegen die neugewählte Juso-Vorsitzende Franziska Drohsel, die wegen ihrer Mitgliedschaft in der Roten Hilfe von CDU/CSU- aber auch von SPD-Mitgliedern zum Rücktritt aufgefordert wird, hat Vorläufer: Zum ersten Mal zum Thema gemacht wurde Drohsels Mitgliedschaft in der Roten Hilfe, aus der sie nie ein Geheimnis gemacht hatte von der Rechtsaußen-Postille „Junge Freiheit“. In ihrer jüngsten Ausgabe vermeldete die Zeitung, die Mitgliedschaft der neuen Juso-Vorsitzenden in der RH beweise ihre Verbundenheit mit dem linksextremen Spektrum. Sowohl die Extremismus-Expertin der CDU, Köhler, als auch der Hamburger Juso-Chef Philipp-Sebastian Kühn forderten unisono mit dem Zentralorgan der Neuen Rechten in der BRD Drohsels Rücktritt.

Deutliche Richterkritik am Polizeieinsatz während der internationalen Großdemonstration anlässlich des G8 Gipfel in Rostock am 2.6

Heute morgen fand vor dem Amtsgericht Rostock der Prozess gegen den sich seit dem 2.Juni in Haft befindlichen G8 Gegner Lütfü Y. statt. Ihm wurde vorgeworfen das er sich gegen die brutalen Angriffe der Polizei auf die internationale Großdemonstration am 2.Juni in Rostock zur Wehr gesetzt hatte.

Haftbefehl für G8 Gegner aufgehoben, Strafmaß im unteren Bereich:

Der Prozess der etwas 3 1/2 Stunden dauerte endete mit einer Haftstrafe von 8 Monaten die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Während der Verhandlung sparte Amtsrichter Horstmann nicht an Kritik an dem Polizeieinsatz während der internationalen Großdemonstration am 2.6.

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