Protest gegen die Aushöhlung des politischen Asyls

Süleyman Sahin lebt seit 1996 in Deutschland. Nachdem er aufgrund seiner kommunistischen Weltanschauung und seines politischen Engagements aus der Türkei fliehen musste, wurde er hier als politischer Flüchtling anerkannt. Am 15.11. nun wurde der Süleyman Sahin, der hier in Deutschland Anhänger der Föderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa (ATIK) ist, von der Polizei in Hildesheim festgenommen. Als Grund wird ein Haftbefehl von Interpol angeführt, da die türkische Regierung die Auslieferung aufgrund der dortigen Verurteilung fordert.

Mit einem Freispruch auf ganzer Linie endete heute in Colmar der Berufungsprozess gegen einen 23-jährigen NATO-Gegner aus Dresden, der Anfang April von einem französischen Gericht zu sechs Monaten Haft verurteilt worden war.

Am heutigen Dienstag (19.1.) gingen Teile des Politischen Staatsschutzes der Landeskriminalämter in Dresden und Berlin mit Razzien massiv gegen aktive AntifaschistInnen vor.

Grund für diesen Repressionsschlag sei eine Kampagne linker und antifaschistischer Gruppen gegen den rechten Aufmarsch in Dresden, der am 13. Februar stattfinden soll. Die AktivistInnen hatten ihre Kampagne unter das Motto „Gemeinsam blockieren“ gestellt, das die Staatsanwaltschaft Dresden nun als "Aufruf zu Straftaten" wertete und die Razzien anordnete.

Die auf drei Tage angelegte Hauptverhandlung im Düsseldorfer § 129a-Prozess gegen Heike Schrader endete wider Erwarten bereits nach zwei Verhandlungstagen. Die heute in Griechenland lebende linke Journalistin wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten Haft auf drei Jahre verurteilt.

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika hat heute Morgen kurz nach 10 Uhr Ortszeit die Entscheidung im Falle des 1982 zum Tode verurteilten linksradikalen afroamerikanischen Journalisten Mumia Abu-Jamal bekanntgegeben: Der Supreme Court nahm den Einspruch der Staatsanwaltschaft Philadelphia gegen die Aufhebung des vor 28 Jahren verhängten Todesurteils gegen Mumia an, verwies aber die Entscheidung über das in seiner Sache zum Tragen kommende Strafmaß - lebenslange Haft ohne die Möglichkeit einer weiteren Anhörung oder Vollzug der Todesstrafe - an das 3. Bundesberufungsgericht in Philadelphia zurück.

Am 16. Februar wird vor dem Amtsgericht Krefeld eine Verleumdungsklage gegen Edith Bartelmus-Scholich, die presserechtlich verantwortliche Redakteurin der Internetseite www.scharf-links.de, verhandelt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wirft ihr vor, eine Erklärung der Ortsgruppe Düsseldorf-Mönchengladbach der Roten Hilfe e. V. veröffentlicht zu haben, mit der sich diese zur Beugehaft gegen den aus der Türkei stammenden linken Aktivisten Nuri Eryüksel äußerte.

In jener Erklärung sieht das OLG unter Berufung auf das „rechtsstaatlich“ kriminalisierbare Veröffentlichen „falscher Tatsachenbehauptungen“ eine Verleumdung des Gerichts und stellte Edith Bartelmus-Scholich einen Strafbefehl über 12.000 Euro zu, gegen den Widerspruch eingelegt wurde. Auffällig ist neben der astronomischen Höhe des Strafbefehls gegen Edith die direkte Klage, ohne vorher eine Gegendarstellung oder das Unterlassen der Veröffentlichung gefordert zu haben.

Auch Wolfgang Lettow, verantwortlicher Redakteur der in Berlin erscheinenden Zeitschrift „Gefangeneninfo“, ist von einer Verleumdungsklage durch das OLG Düsseldorf betroffen. Die Zeitschrift hatte dieselbe Erklärung abgedruckt und erhielt daraufhin einen Strafbefehl über 2800 Euro.

Die BRD macht sich zum wiederholten Mal zur Erfüllungsgehilfin der menschenrechtswidrigen Innenpolitik der Türkei

Am Freitag dem 23. Mai 2008 wurde Önder Dolutas am Flughafen Frankfurt-Hahn bei seiner Einreise wegen eines Auslieferungsgesuches des türkischen Staates über Interpol in Haft genommen. Tags darauf wurde er dem Haftrichter vorgeführt und anschließend in die Justizvollzugsanstalt Rohbach in Rheinland-Pfalz gebracht. Nun soll er in Auslieferungshaft bleiben, bis der Sachverhalt durch das Oberlandesgericht in Koblenz entschieden wird.
Önder Dolutas floh nach Inhaftierung und Folter im Jahre 2006 nach Großbritannien und beantragte politisches Asyl, welches ihm gewährt wurde. In Abwesenheit wurde er von einem türkischen Gericht zu zwölfeinhalb Jahren Haft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Im selben Jahr wurde er aufgrund eines Antrags der türkischen Behörden festgenommen, das Urteil wurde von britischen Gerichten jedoch für nicht rechtskräftig erklärt, da es aufgrund durch Folter erzwungener Aussagen zustande kam. Mittlerweile besitzt Dolutas die britische Staatsangehörigkeit und konnte sich bisher frei in der EU bewegen. Dass der Aktivist der ATIK (Konföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa) nun ausgerechnet bei der Einreise in die BRD verhaftet wird, ist auf die verstärkte Zusammenarbeit der Repressionsbehörden Europas mit dem NATO-Partner Türkei zurückzuführen. Mehrfach wurden in den vergangenen Monaten Aktivisten der linken Exilopposition aus der Türkei festgenommen und mussten mehrere Monate in Auslieferungshaft verbringen, bevor sie freigelassen wurden.
Matthias Krause, Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. erklärte dazu: „Ein weiteres Mal machen sich deutsche Behörden zu Erfüllungsgehilfen Ankaras, obwohl bekannt ist, dass türkische Behörden versuchen, mit menschenrechtswidrigen Methoden die linke Exilopposition einzuschüchtern und zu bedrohen. Wir fordern die sofortige Freilassung von Önder Dolutas. Die Praxis der Inhaftierung von linken Aktivisten aufgrund von Auslieferungsersuchen des türkischen Regimes muss endlich ein Ende haben.“

Am 30.09. beginnt im berüchtigten Prozessbunker in Stuttgart-Stammheim der Prozess gegen Verena Becker wegen der 1977 stattgefundenen Tötung des damaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback. Auch 33 Jahre später und mehr als zwölf Jahre nach der Auflösung der RAF ist der Verfolgungswille der deutschen Justiz ungebrochen.

Am 5. Mai 2009 fanden in Straßburg weitere Prozesse gegen zum Teil schon seit den Anti-NATO-Protesten Anfang April in U-Haft sitzende Aktivisten statt. Während vier französische Gipfelgegner mit einer Bewährungsstrafe rechnen müssen bzw. wegen Formfehlern freigesprochen wurden, wurde gegen einen deutschen Demonstrationsteilnehmer eine sechsmonatige Haftstrafe verhängt.

Bei den Protesten gegen den NATO-Gipfel, der Anfang April in Strasbourg und Kehl stattfand, ging die Polizei insbesondere auf der französischen Seite mit brutaler Härte gegen DemonstrantInnen vor. Durch massive Tränengas- und Knüppeleinsätze wurden Hunderte von NATO-GegnerInnen verletzt, Dutzende wurden festgenommen. In mehreren Schnellverfahren, die eine sinnvolle Verteidigung praktisch unmöglich machen und sämtliche rechtsstaatlichen Grundsätze komplett über Bord werfen, wurden Haft- und Bewährungsstrafen verhängt, darunter auch gegen mehrere aus Deutschland stammende Aktivisten.

Ortsgruppen-Seiten



Umgezogen? Download Änderungsformular

Mitglied werden!

Sonderseiten

beugehaft banner 01

Aussageverweigerung!

Link-Tipp