Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Konsequent antifaschistisch.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Die bundesweiten Aktivitäten der Roten Hilfe e.V. zum internationalen Tag des politischen Gefangenen, dem 18.März, stehen in diesem Jahr unter dem Motto „Linke Politik verteidigen“ und knüpfen damit direkt an die Solidaritätskampagne zum so genannten „Magdeburger 129a – Verfahren“ an, wo es jetzt konkret um die Freilassung der verurteilten Genossen Marco und Daniel geht.
Bereits am 16. September 2008 hat die spanische Sonderkammer am Obersten Gerichtshof die traditionsreiche antifaschistische Partei Eusko Abertzale Ekintza-Acción Nacionalista Vasca (EAE-ANV) auf höchster justizieller Ebene endgültig für verboten erklärt. Wenige Tage später folgte ihr die noch junge, erst 2002 gegründete Kommunistische Partei der baskischen Territorien PCTV-EHAK.
Am Nachmittag des 19.12.1995 fand in Kiel eine Hausdurchsuchung statt. Sieben Beamte des Landeskriminalamtes Schleswig Holstein durchsuchten zwei Stunden lang in Abwesenheit der beiden Bewohner deren Wohnung und beschlagnahmten neben einem Notebook und ca. 150 Disketten zwei Kisten mit "Schriftgut". Das sogenannte "Schriftgut" - Zeitungsausschnitte etc. - war so unbedeutend, daß es am nächsten Tag sofort wieder freigegeben wurde.
Am heutigen Donnerstag begann im Berliner Kammergericht ein weiterer Schauprozess aufgrund des so genannten Anti-Terror-Paragraphen 129b. Angeklagt ist in diesem Falle die türkische Linke Gülaferit Ünsal. Die Bundesanwaltschaft (BAW) beschuldigt sie, als Kader in hohen Positionen der in der Türkei verbotenen kommunistischen Revolutionären Volksbefreiungsfront-Partei (DHKP-C) in Europa tätig gewesen zu sein.
Mit der heute bekannt gegebenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind den ausufernden Kriminalisierungsversuchen der Bundesanwaltschaft gegen die außerparlamentarische Linke erneut deutliche Grenzen gesetzt worden.
Der BGH stellte in sehr deutlichen Worten klar: “Eine von den Beschuldigten etwa gebildete Vereinigung kann (…) nicht als terroristische Vereinigung eingeordnet werden, was die Zuständigkeit des Bundes ohne weiteres begründet hätte.” Außerdem äußerte der 3. Strafsenat “nachhaltige Zweifel” da ran, ob sich “die beschuldigten Globalisierungsgegner tatsächlich zu einer Vereinigung im strafrechtlichen Sinne zusammengeschlossen haben”.
Die Rote Hilfe e.V. protestiert gegen die absurde Ausweitung des Terrorismus-Vorwurfs
In den Morgenstunden des 09.05.2007 sind 900 Polizisten auf Anweisung der Bundesanwaltschaft bundesweit in 40 Wohnungen, linke Projekte und Büros eingedrungen, haben sie durchsucht und ungeheure Mengen von Akten, Computern und anderen Unterlagen beschlagnahmt. Betroffen waren in erster Linie öffentlich arbeitende linke Projekte wie das Bethanien und der Buchladen Schwarze Risse in Berlin oder die Rote Flora in Hamburg. Razzien fanden neben Berlin und Hamburg auch in Bremen, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Niedersachsen statt.
Mit Bedauern hat der Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. die Ankündigung der Juso-Vorsitzenden Franziska Drohsel zur Kenntnis genommen, aus der Roten Hilfe auszutreten.
Initiiert von der Rechtsaußen-Postille ‚Junge Freiheit‘ und dem Inlandsgeheimdienst, der sich zynischerweise „Verfassungsschutz“ nennt, hatte eine Kampagne gegen die neugewählte Vorsitzende der SPD-Jugendorganisation ihren Lauf genommen, der sich Franziska Drohsel schließlich nicht gewachsen sah. Aus ihrer Mitgliedschaft in der RH hatte sie nie einen Hehl gemacht und war auch angesichts dieser Tatsache mit großer Mehrheit gewählt worden.
Deja-vu mit der Münchner Polizei - Erneute Razzia bei antirassistischen Initiativen in München / Wirksames antirassistisches Engagement ist den Behörden immer mehr ein Dorn im Auge
Am frühen Morgen des heutigen Freitags fanden erneut in mehreren Privatwohnungen sowie im Büro des „Bayerischen Flüchtlingsrates“ (BFR) in München Hausdurchsuchungen statt. Betroffen waren angebliche Mitglieder der Münchner „Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen“ und BFR. Beschlagnahmt wurden Computer, Datenträger, Flugblätter, Unterschriftenlisten und weiteres Arbeitsmaterial der antirassistischen Initiative. Besonders prekär ist die Beschlagnahmung eines Ordners „aktuelle Fälle“ mit persönlichen Daten von Flüchtlingen im Büro des BFR. Wie schon bei der Razzia vor drei Monaten sollen die öffentlichkeitswirksamen Aktionen am Flughafen München kriminalisiert werden, bei denen schon mehrere Male in den letzten Monaten Abschiebungen z.B. in das Militärregime Togo verhindert werden konnten.
Am 20. April 2012 gab es wieder einen Anquatschversuch. Als die Person um die Mittagszeit nach Hause kam, wurde sie bereits vor der Haustür von einem Mann erwartet und wurde von diesem mit seinem korrekten Namen angesprochen. Der Mann, ca 40 Jahre alt mit kurzen Haaren, stellte sich als „Mitarbeiter der Innenbehörde des Berliner Senats“ vor.
Die G8-Staatsanwaltschaft in Rostock ist sich für keinen noch so absurden Prozeß zu schade. So scheint es jedenfalls. Nachdem die Staatsanwaltschaft vor einigen Wochen schon einmal juristisch abgewatscht wurde, als sie einen Göttinger Genossen, der einen Zahnschutz bei sich trug, wegen "Mitführens einer Schutzwaffe" verurteilen lassen wollte (siehe http://de.indymedia.org/2007/11/198958.shtml) - der Genosse wurde nach nur 30 Minuten Verhandlung freigesprochen, weil selbst der Richter die Anklage als hausgemachten Blödsinn ansah - folgt jetzt der nächste Streich. Diesmal soll es sich um Badeutensilien drehen: