Bereits am 16. September 2008 hat die spanische Sonderkammer am Obersten Gerichtshof die traditionsreiche antifaschistische Partei Eusko Abertzale Ekintza-Acción Nacionalista Vasca (EAE-ANV) auf höchster justizieller Ebene endgültig für verboten erklärt. Wenige Tage später folgte ihr die noch junge, erst 2002 gegründete Kommunistische Partei der baskischen Territorien PCTV-EHAK.


Die Verbindung zur Untergrundorganisation ETA beziehungsweise zur ebenfalls 2003 offiziell verbotenen Partei Batasuna, die auch in diesen Fällen als Grund für die staatliche Zerschlagung legal arbeitender Parteien diente, brauchte dabei nicht einmal mehr nachgewiesen werden. Die rein hypothetischen Behauptungen, die betroffenen Parteien führten die Tätigkeit von Batasuna „in Nachfolge oder Fortführung“ weiter und es handele sich damit um eine „Kandidatur“ der Untergrundorganisation ETA, reichten aus, ein Verbot aus Sicht des Staates unumgänglich zu machen.

Systematisch sind nun alle linken Parteien nacheinander verboten worden. Damit will der spanische Staat durch enormen repressiven Druck der kämpferischen Unabhängigkeitsbewegung legale Artikulierungsmöglichkeiten nehmen und Strukturen zerschlagen.

Ebenso wurden gleich 21 Aktivistinnen und Aktivisten der Gefangenensolidaritäts-Organisation Gestoras Pro Amnistia-Askatasuna am Ende eines seit April 2008 laufenden Prozesses am 17. September für terroristisch erklärt und zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Auch hier wurde in unglaublicher Weise selbst reine Solidaritätsarbeit für Gefangene als Unterstützung des so genannten Terrorismus gebrandmarkt und kriminalisiert.

Die Rote Hilfe e.V. protestiert nachdrücklich gegen dieses rein politisch motivierte Vorgehen des spanischen Staates. Als strömungsübergreifende linke Antirepressions- und Solidaritätsorganisation verurteilt sie die staatliche Repression gegen linken politischen Widerstand im Baskenland und unterstützt die Betroffenen und Gefangenen.

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