Längst überfällig – nämlich eineinhalb Jahre nach dem Gipfel in Heiligendamm – wurden die vollkommen haltlosen 129a-Verfahren gegen G8-GegnerInnen endgültig eingestellt.
In den frühen Morgenstunden des 09.05.2007 drangen 900 PolizistInnen auf Anweisung der Bundesanwaltschaft in 40 Wohnungen, linke Projekte und Büros ein, durchsuchten sie und beschlagnahmten ungeheure Mengen an Akten, Computern und anderen Unterlagen. Betroffen waren in erster Linie öffentlich arbeitende linke Projekte in Berlin und Hamburg, aber auch solche in Bremen, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Niedersachsen. Anlass dieser Großrazzia war die groteske Konstruktion der Bundesanwaltschaft, G8-GegnerInnen hätten zum Zwecke der koordinierten Verhinderung des Treffens der einflussreichsten Industrienationen der Welt eine „terroristische Vereinigung“ (§129a) gegründet.
Nun hat die Hamburger Staatsanwaltschaft alle seither anhängigen Verfahren gegen insgesamt 18 GlobalisierungsgegnerInnen eingestellt: Der Tatverdacht habe nicht ausgereicht, „um Anklage zu erheben“. Damit wurde das bereits im Dezember 2007 getroffene Urteil des Bundesgerichtshofes bestätigt, wonach diese bundesweite Repressionsmaßnahme rechtswidrig gewesen sei, da weder Paragraf 129 noch 129a (kriminelle bzw. terroristische Vereinigung) zur Anwendung kommen könne.
Dieser Fall zeigt wieder einmal, dass der Gummiparagraf 129ff praktisch ausschließlich Ermittlungszwecken dient. Diese mit hohem organisatorischen, infrastrukturellen und justiziellen Aufwand betriebene polizeistaatliche Maßnahme verfolgte nicht primär das Ziel, eine vermeintliche „terroristische Vereinigung“ auszuheben, sondern sollte einmal mehr politische Strukturen durchleuchten, präventiv kriminalisieren und Erstellung eines linken Szeneprofils ermöglichen. Auch wenn dieser Zweck erfüllt wurde, werten wir die staatsanwaltschaftliche Einstellung als Erfolg.
In den seither vergangenen eineinhalb Jahren konnte staatlicherseits zu keinem Zeitpunkt belegt werden, womit die Angriffe auf jene unter Terrorismusverdacht gestellten Zusammenhänge juristisch zu begründen seien. Trotzdem hat die dabei erhobene Flut an Daten selbstverständlich Eingang gefunden in den staatlichen Datenpool, der perspektivisch dazu genutzt werden kann, aufkeimenden Widerstand unter Kontrolle zu halten.
Die Rote Hilfe e.V. protestiert nochmals gegen alle staatlichen Versuche, den legitimen Widerstand gegen den G8-Gipfel zu kriminalisieren. Sie wird sich weiter für die Abschaffung der Ermittlungsparagrafen 129, 129a und 129b einsetzen.