Die bundesweiten Aktivitäten der Roten Hilfe e.V. zum internationalen Tag des politischen Gefangenen, dem 18.März, stehen in diesem Jahr unter dem Motto „Linke Politik verteidigen“ und knüpfen damit direkt an die Solidaritätskampagne zum so genannten „Magdeburger 129a – Verfahren“ an, wo es jetzt konkret um die Freilassung der verurteilten Genossen Marco und Daniel geht.


Gerade in einer Zeit in der durch blutige Anschläge mutmaßlicher islamischer Fundamentalisten insbesondere gegen die Zivilbevölkerung, wie unlängst in Spanien, eine gewisse Terrorhysterie herrscht, ist die Gefahr groß, dass solche Ereignisse benutzt werden um gegen politisch missliebige Gruppen und Personen unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung, zum vorgeblichen Wohle der inneren Sicherheit, vorgehen zu können.

Magdeburg bildet für solcherlei Restriktion ein gutes Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit. Nach dem es im August 2001 sowie im Frühjahr 2002, also im Zeitraum der Anschläge auf das New Yorker World Trade Center, zu zwei versuchten und zwei vollendeten Brandanschlägen auf Fahrzeuge des Daimler – Chrysler Konzerns, der Telekom und des BGS sowie auf ein Gebäude des LKA Sachsen Anhalt kam, ließ die Staatsanwaltschaft im Herbst 2002 mehrere linke Wohnungen in Magdeburg und Quedlinburg durchsuchen sowie Marco und Daniel festnehmen. Eine weitere Festnahme, die von Carsten, folgte Monate später im April 2003, vermutlich um den Straftatbestand „Bildung einer terroristischen Vereinigung“ (§129a, StGB), wozu mindestens 3 Täter erforderlich sind, zur Anklage zu bringen.

Im Oktober 2003 begann dann auch unter diesem Tatvorwurf das Gerichtsverfahren gegen Marco, Daniel und Carsten, die durch Anwälte, Genossen im Publikum und durch eine kraftvolle bundesweite Demonstration der Roten Hilfe sowie aber auch durch zahlreiche Spenden solidarische Unterstützung erfahren konnten.

In den 13. Prozesstagen versuchte nun die Staatsanwaltschaft, durch vage Indizien, Abhör – und Durchsuchungsprotokolle und Aussagen von Sachverständigen den Anklagevorwurf durchzubringen. Hierbei wurde auch deutlich, dass sich das Verfahren inhaltlich vor allem als restriktive Maßnahme gegen die nach wie vor legale Magdeburger Initiative „Autonomer Zusammenschlusz“ richtete, der angeblich alle Angeklagten angehörten und die eine „Keimzelle“ des Terrorismus sei.

Trotzdem die Staatsanwaltschaft aber nur vage Indizienbeweise zur Schuld der Angeklagten, insbesondere zum Straftatbestand „Bildung einer terroristischen Vereinigung“ vorlegen konnte, wurden Marco und Daniel am 16. Dezember 2003 wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung zu zweieinhalb und zwei Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Carsten wurde allerdings freigesprochen – womit zumindest der Terrorkonstrukt der Staatsanwaltschaft geplatzt – und damit die Kriminalisierung einer linken Gruppe im Zuge des Terrorwahns – vorerst gescheitert war.

Da aber sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung in die Revision gegangen sind, wird der Prozess wohl noch einmal aufgerollt werden.

Auch aus diesem Hintergrund fordern wir jetzt auch die Freiheit für Marco und Daniel sowie aller anderen politischen Gefangenen!

Der 18.März wurde erstmals 1923 durch die Internationale Rote Hilfe e.V. begangen, in Rathenow wird sich diesem Tag seit 1997 gewidmet. Der 18.März erinnert an die Niederschlagung des Märzaufstandes 1848 und an die Ausrufung der Pariser Commune 1871.

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