Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Konsequent antifaschistisch.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Im Mai diesen Jahres wurde ein junger Antifaschist aus Potsdam in Berlin festgenommen, weil er ein T-Shirt mit der Aufschrift „Good Night White Pride“ und einem aufgedruckten Bild trug.
Der Ausspruch „Good Night White Pride“ stammt aus der so genannten Hardcore-Szene, einem politischen Ableger der Punk-Musikbewegung. In dieser Hardcore-Szene etablierte sich in den 90er Jahren die sogenannte „Good Night, White Pride“-Bewegung, die sich gegen die Versuche von Neonazis richtete, die Hardcore-Szene zu unterwandern und in ihr Fuß zu fassen. „White Pride“ oder „White Power“ ist dabei besonders bei weißen Rassistinnen und Rassisten in den USA ein beliebter Ausdruck ihres Überlegenheitsgefühls gegenüber Menschen, die sie für minderwertig halten. Als Symbol wählte die Good Night White Pride-Bewegung eine Szene aus dem beim Hardcore üblichen Tanzstil. Während die meisten BetrachterInnen darin nur eine Tanzszene sehen, welche die Ablehung der HC-Bewegung gegenüber Nazis und RassistInnen zum Ausdruck bringt, sah die Staatsanwaltschaft Berlin darin eine „verkörperte Darstellung grausamer oder unmenschlicher Gewalt gegen Menschen“.
Am Montag, den 03. September um 9 Uhr findet der Berufungsprozess vor dem Landgericht München I (Nymphenburger Str. 16; Zimmer B 279/ II) gegen die Münchnerin Nikola J. statt. Sie soll laut Anklage im April 2006 auf einer Demonstration gegen Neonazis versucht haben, bei der Festnahme einer „unbekannten Person“ durch einen „unbekannten Polizeibeamten“ eben diesem „unbekannten Polizeibeamten“ durch einen Fußtritt Verletzungen unbekannten Schweregrades zugefügt zu haben und dadurch sogar eine „Gefangenenbefreiung“ versucht haben soll. Weder konnte bisher vorgebracht werden, welcher Polizeibeamte verletzt worden sein soll noch wer der Gefangene war, der angeblich befreit werden sollte.
Die Rote Hilfe hat mit Empörung zur Kenntnis genommen, dass der ver.di-Landesbezirk „Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen“ beabsichtigt, dem antifaschistischen Gewerkschafter Angelo Lucifero fristlos zu kündigen. Die Kündigung erfolgt unter dem Vorwand, Angelo habe angeblich “in unzulässiger Weise persönliche politische Arbeit auf Kosten und mit Mitteln der Gewerkschaft ver.di betrieben”. Dass dem Gewerkschaftsekretär Lucifero ausgerechnet sein antirassistisches und antifaschistisches Engagement als „gewerkschaftsfremde politische Arbeit“ angelastet wird, ist abgeschmackt und grotesk.
Auf dem Höhepunkt der staatlichen Repression, die sich in den 1970er Jahren gegen die gesamte radikale Linke richtete und die vor über 30 Jahren im „Deutschen Herbst“ gipfelte, wurde 1976 ein Gesetz verabschiedet, das dem innerstaatlichen Kampf gegen die Linke völlig neue Dimensionen verlieh: Der Paragraph 129a, der die „Bildung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ ahndete, sah keinerlei individuellen Tatnachweis mehr vor. Wer - tatsächlich oder angeblich - einer Gruppe angehörte, die nach der Definition der Repressionsorgane als „terroristisch“ eingestuft wurde, verlor im Zuge der Ermittlungen wesentliche Grundrechte.
Die Rote Hilfe protestiert gegen die anhaltende Inhaftierung von Binali Yildirim, der in der BRD als politischer Flüchtling anerkannt ist, und fordert seine sofortige Freilassung.
Der 34jährige Kurde war am 29.Mai 2007 auf Gesuch von Interpol während einer Ferienreise mit seinem Fußballverein von den spanischen Behörden verhaftet worden und befand sich mehrere Tage in Isolationshaft, die inzwischen aufgehoben wurde. Den Hintergrund der Festnahme liefert ein Auslieferungsgesuch der türkischen Regierung, die Binali Yildirim die Beteiligung an mehreren Anschlägen der kommunistischen Guerilla TIKKO (Türkische Arbeiter und Bauern Befreiungsarmee) vorwirft.
Bundesweite Razzien gegen Anti-G8-Strukturen
Die Rote Hilfe e.V. protestiert gegen die absurde Ausweitung des Terrorismus-Vorwurfs
In den Morgenstunden des 09.05.2007 sind 900 Polizisten auf Anweisung der Bundesanwaltschaft bundesweit in 40 Wohnungen, linke Projekte und Büros eingedrungen, haben sie durchsucht und ungeheure Mengen von Akten, Computern und anderen Unterlagen beschlagnahmt. Betroffen waren in erster Linie öffentlich arbeitende linke Projekte wie das Bethanien und der Buchladen Schwarze Risse in Berlin oder die Rote Flora in Hamburg. Razzien fanden neben Berlin und Hamburg auch in Bremen, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Niedersachsen statt.
In den letzten Jahren häufen sich bundesweit abstruse Fälle staatlich-repressiver Willkür, deren Betroffene antifaschistisch gesinnte Menschen sind, denen nach § 86a StGB offiziell die "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" zur Last gelegt wird.
In Baden-Württemberg beispielsweise laufen zurzeit drei besonders deutlich als anti-antifaschistisch einzustufende Strafverfahren:
Seit dem Mord an Rudolf Mooshammer vor ein paar Wochen und dem schnellen, auf Daten aus der beim BKA geführten Gendatei basierenden Fahndungserfolg überschlagen sich in Politik und Presse Forderungen nach einer Ausweitung der Erhebung so genannter genetischer Fingerabdrücke. Diese Forderungen sind so unüberlegt wie ihre Umsetzung gefährlich und ein schwerwiegender Eingriff in Menschen- und Persönlichkeitsrechte ist.
Dass jede Lockerung der Gesetzeslage zur Erhebung und Speicherung genetischer Profile nur weitere Begehrlichkeiten weckt, zeigt etwa das Beispiel Großbritannien, wo derzeit die weltweit umfangreichsten Gendateien vorgehalten werden und die Polizei mittlerweile fordert, das Genom aller Bürgerinnen und Bürger zu erfassen. Außerdem hat die deutsche Versicherungswirtschaft bereits kundgetan, dass sie ab 2011 ebenfalls, sicherlich nicht aus uneigennützlichen Gründen, Zugang zu den Genprofilen haben möchte.
Büro des Erlanger Vereins zur Förderung alternativer Medien durchsucht und Plakate gegen Berufsverbote beschlagnahmt
Nach den Hausdurchsuchungen bei 9 AntifaschistInnen am vergangenen Mittwoch (vgl. Pressemitteilung der Roten Hilfe München vom 19.10.2005) kam es bei mehreren Betroffenen zur Zwangsentnahme von Körpermaterial zur Feststellung eines genetischen Fingerabdrucks.
Laut richterlicher Anordnung soll dadurch die Zuordnung von auf einem Aschenbecher gefundenen DNS-Spuren ermöglicht werden. Dieser Aschenbecher wiederum soll bei den Übergriffen von Neonazis auf linke GegendemonstrantInnen in der Gaststütte "Waldfrieden" in München-Laim am 2.6.2005 als Wurfgeschoss verwendet worden sein (vgl. Pressemitteilung der Roten Hilfe München vom 04.06.2005).