Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Konsequent antifaschistisch.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Am gestrigen Mittwoch sollte im Jugendhaus "Café Central" in Weinheim eine Informationsveranstaltung zu rechten Strukturen in der Region stattfinden. Schon lange vor Beginn des für 19.30 Uhr geplanten Vortrags parkte vor dem Gebäude ein Auto mit mehreren Personen, die von Gästen später als Angehörige des Dezernats Staatsschutz Heidelberg identifiziert wurden.
Am 07.06.2006 war es hier in Heidelberg mal wieder so weit:
Gegen 11:00 Uhr klingelte es in der Wohngemeinschaft eines 26-jährigen Studenten. Ein Mitbewohner fragte daraufhin über das Sprechgerät, wer denn da unten vor der Tür warte. Sodann meldete sich ein gewisser Herr Küppers. Er sei von einer "Sicherheitsbehörde" und wünsche den 26-Jährigen zu sprechen. Der Betroffene ging dann - nachdem er von seinem Mitbewohner informiert worden war - runter, um sich vor dem Haus nach dem Ansinnen des Geheimdienstlers zu erkundigen. Als ihm dieser auf Nachfrage versicherte, ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes (VS) zu sein und ihm in dieser Funktion einen lukrativen Job anbieten zu können, lehnte der Student sofort energisch ab. Daran habe er keinerlei Interesse!
In letzter Zeit haben verschiedene Leute Anrufe von Personen erhalten, die sich als Ermittlungsausschuss, bzw. Rote Hilfe ausgegeben haben. In diesen Telefonaten wurden die betreffenden Personen gefragt, ob sie Mitglieder der Roten Hilfe seien, oder sie wurden aufgefordert Angaben zu persönlichen Daten zu machen.
Solche Anrufe sind nicht von uns!
Hamburger Verfassungsschutz versuchte geheimdienstliche Kontaktaufnahmen in Hamburg und nötigte Asylsuchenden zur Mitarbeit. Ortsgruppe Hamburg der Rote Hilfe e.V. verurteilt die neuerlichen Kontaktaufnahmeversuche des Geheimdienstes.
Für mediale Aufmerksamkeit sorgte eine Meldung, wie sie z.B. in der „Hamburger Morgenpost“ und der „taz“ vom 30.4.2008 zu lesen war. Der Hamburger Verfassungsschutz nötigte offensichtlich einen marokkanischen Asylsuchenden mit dubiosen Versprechungen zur Mitarbeit. Darüber hinaus entwickelt der Inlandsgeheimdienst in den Tagen vor dem ersten Mai weitere Aktivitäten. So wurden in den letzten Tagen mehrere Aktivist_innen aus der linken „Szene“ von einem Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz angesprochen.
Die Rote Hilfe OG Rostock fordert die sofortige Freilassung der letzten beiden Gipfel-Gegner, die sich derzeit immer noch in Untersuchungshaft in der JVA Waldeck befinden. Sie waren während der internationalen Großdemonstration am 2.Juni im Zuge der brutalen Polizeiangriffe festgenommen worden, bei denen zahlreiche Demonstrierende zum Teil schwer verletzt wurden. Ihnen wird Landfriedensbruch und Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen. Einer der Gefangenen kommt aus Rostock.
Keine Frage der Gnade - Die Rote Hilfe fordert die Freilassung der verbliebenen Gefangenen aus der RAF
Bundespräsident Horst Köhler hat am Montag, den 07.05.2007 bekanntgegeben, dass er die Gnadengesuche Christian Klars und Birgit Hogefelds ablehnt. Diese Entscheidung fiel unter massivem Druck von Seiten der Massenmedien und des rechten Rands der CDU/CSU, der offen gedroht hatte, Köhler im Fall einer Begnadigung die Unterstützung zu entziehen.
Zurzeit versucht die Regierung in Mexiko, mit Tausenden von Polizisten sowie mit Unterstützung des Militärs eine zivile Protestbewegung niederzuschlagen. Der mexikanische Bundesstaat Oaxaca und die gleichnamige Hauptstadt sind seit über fünf Monaten Schauplatz sozialer Kämpfe. Seit die Sektion 22 der LehrerInnengewerkschaft Mitte Mai 2006 zum Streik aufrief, lässt die Regierung von Gouverneur Ruiz nichts unversucht, um dem zivilen Aufbegehren ein gewaltsames Ende zu bereiten.
Solidarität war, ist und bleibt unsere Waffe!
Nach den beachtlichen Erfolgen der Aktionswoche gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm möchten wir uns bei allen bedanken, die mit unermüdlichem Engagement die von staatlicher Repression Betroffenen unterstützt haben: dem Anwaltlichen Notdienst, dem Ermittlungsausschuss, den vielen DemosanitäterInnen und ÄrztInnen. Daneben danken wir auch all jenen, die sich um den Schutz der Demonstrationen und Aktionen gegen die Angriffe der Polizei gekümmert haben; all jenen, die tagelang vor der Gefangenensammelstelle die Freigelassenen empfangen haben und ihnen gezeigt haben, dass sie nicht allein sind; und all jenen, die bereits lange im Vorfeld mit Rechtshilfeveranstaltungen und Infotouren die Menschen auf die Situation in Heiligendamm vorbereitet haben.
Beim grenzüberschreitenden Versuch der staatlichen Repressionsorgane, den NATO-Jubiläums-Gipfel in Strasbourg und Baden-Baden weiträumig und total von den zahlreichen linken KritikerInnen abzuschotten, ist es mehrere Tage lang zur behördlich koordinierten Außerkraftsetzung rechtsstaatlicher Schutzstandards und bürgerlicher Freiheitsrechte gekommen. Bereits im Vorfeld des Anfang April stattfindenden Gipfels wurden bundesweit Meldeauflagen erteilt, Hausdurchsuchungen durchgeführt und vermehrt Anwerbeversuche des Verfassungsschutzes gestartet. Zahllose Aus- und Einreiseverbote, rigide Kontrollen an Raststätten oder Bahnhöfen und permanente Polizeiangriffe auf das Widerstandscamp in Strasbourg sollten dann ein Übriges tun.
In seinem gestern Morgen verkündeten Urteil zum Berufsverbotsfall Michael Csaszkóczy hat das Landgericht Karlsruhe im hoffentlich nunmehr beendeten Schadensersatzprozess deutlich gemacht, dass das baden-württembergische Kultusministerium hinsichtlich seines Verhaltens gegenüber dem Heidelberger Realschullehrer „schuldhaft“ gehandelt habe und somit zur Wiedergutmachung des entstandenen materiellen Schadens verpflichtet sei. Bereits der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte die staatliche Repressionsmaßnahme, diesem linken Lehrer wegen seines Engagements in der vom Verfassungsschutz als „linksextremistisch“ eingestuften „Antifaschistischen Initiative Heidelberg“ (AIHD) jahrelang die Ausübung seines Berufes zu verweigern, als grundrechtswidrig verurteilt. Nun hat die für Amtshaftungsklagen zuständige Zweite Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe der an sie gerichteten Klage stattgegeben und ihm 32.777,20 EUR zugesprochen.