Das zumindest behauptet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Anfang April von den Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke, Halina Wawzyniak und Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE gestellte Kleine Anfrage „Bewertung der Roten Hilfe e.V. durch das Bundesamt für Verfassungsschutz“ (Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode, Drucksache 17/1327, 06.04.2010). In ihr sollten vom Deutschen Bundestag 30 Fragen zur angeblichen Verfassungsfeindschaft unserer linken, strömungsübergreifenden Solidaritätsorganisation beantwortet werden.

Freispruch – so lautete am Dienstag, dem 10.Februar 2004, das Urteil im Verfahren gegen die beiden 15- und 17-jährigen Antifaschisten aus Rathenow, denen vorgeworfen wurde im Januar 2003 mehrere Flyer als Werbung für eine antifaschistische Veranstaltung hergestellt und in Umlauf gebracht haben, auf denen u.a. die Parole „Let’s toast the rich with our choice of cocktail“ zu lesen war.

Nach dem das Amtsgericht Rathenow die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen zwei Antifaschisten am 24. September 2003 abgelehnt hatte, legte die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Potsdam erfolgreich Beschwerde ein. Am 10. Februar 2004 findet nun der nichtöffentlichen Prozess gegen die zum Tatzeitpunkt 15 und 17-jährigen Jugendlichen in Rathenow statt.

Das Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der Antifaschistischen Front Rathenow wegen Öffentlicher Aufforderung zu Straftaten wurde eingestellt.

Im Januar 2003 leitete die Staatsanwaltschaft Potsdam, nach Anzeigen von Polizeibeamten der SoKo MEGA/TOMEG, Ermittlungen gegen mehrere Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren ein, weil sie mehrere Flyer gegen Nazis, die u.a. auch ein Logo mit einem abgebildeten Molotowcocktail und den wörtlichen Zusatz: „Lets toast the rich with our choice of cocktail!“ enthielten, erstellt und verteilt haben sollen.

Nach der Hausdurchsuchung bei einem 17-Jährigen im Zusammenhang mit einem Flyer der „Antifaschistischen Front Rathenow (AFR)“ in der vergangenen Woche, legte die Polizei inzwischen nach. Weitere mutmaßliche Mitglieder der AFR haben Vorladungen als Beschuldigte erhalten. Ebenfalls wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten.

Am Donnerstag, dem 27.02.03, durchsuchten mehrere Polizeibeamte die elterliche Wohnung eines 17-Jährigen in Rathenow. Er soll Mitglied der "Antifaschistischen Front Rathenow (AFR)" sein und mehrere Flyer hergestellt haben, auf den angeblich öffentlich zu Straftaten aufgefordert wurde.

Die Rote Hilfe OG Berlin, das Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen und das Gefangenen Info riefen zum 11. Oktober 2010 zu einer Prozessdelegation zur Unterstützung des Gefangenen Infos auf, an welcher wir mit einem vollbesetzten Auto teilnahmen. An diesem Montag fand der Revisionsprozess gegen den presserechtlichen Verantwortlichen des Gefangenen Infos – Wolfgang Lettow – statt.

Der Paragraph 129a (StGB) ist ein Gesinnungsparagraph der in der alten BRD entstand. Er enthält Sonderregelungen für so genannte „Terroristen“ und ist im Jahre 1976 im Zuge der Terrorhysterie eingeführt worden, und wurde in den Achtzigern noch einmal erheblich verschärft und auf die damals militant agierenden Widerstandsbewegungen im Häuserkampf, der Anti-Atom und Anti-Militarismusbewegungen und aus Antifagruppen begriffstechnisch ausgedehnt.

Die Straftaten umfassen unter anderem: Mord und Totschlag, Geiselnahme, Brandstiftungen und Sprengstoffexplosionen, Verstrahlungen und Vergiftungen sowie die Störung öffentlicher Betriebe, gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr und die Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel.

Am späten Samstagabend durchsuchte die Berliner Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft in einem Großeinsatz mehrere linke Einrichtungen und Privaträume.

Zwei Privatwohnungen, zwei Bürogemeinschaften in Kreuzberg, ein Laden und das Antifaschistisches Pressearchiv und Bildungszentrum (APABIZ) wurden aufgebrochen und durchsucht. Eine Party in Mitte wurde von mehreren Einsatzhundertschaften der Bereitschaftspolizei gestürmt. Von allen Besucherinnen und Besuchern wurden die Personalien festgestellt und Fotos angefertigt. Eine Wohngemeinschaft stürmten SEK-Beamte mit gezogener Waffe und schusssicheren Schildern. Bei den Durchsuchungen wurden vor allem Computer und Zubehör beschlagnahmt.

Am Samstag den 4. Juli trafen sich, vor der Düsseldorfer JVA in der Ulmenstraße, 50 Personen um für die Freilassung von Nuri E. und Faruk E. im Speziellen, aber auch für alle sonstigen politischen Gefangenen zu demonstrieren. Zum Auftakt wurden zwei Redebeiträge auf türkisch sowie auf deutsch gehalten. Danach ging es voller Entschlossenheit vom Eingang zum hinteren Teil der JVA. Auf dem Weg wurden Parolen wie „Es lebe die Freiheit – Yaşasin Özgürlük“ oder „Wir sind alle 129 a und b“ skandiert.

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