Nachdem es im Rahmen der linken Proteste gegen den diesjährigen NATO-Jubiläums-Gipfel in Strasbourg, Baden-Baden und Kehl, an dem fast 30 RegierungsvertreterInnen aus aller Welt teilnehmen werden, bereits am Rande der Demonstration „Make Militarism History“ in Freiburg am Montagabend zu staatlichen Repressionsmaßnahmen in Form von schikanösen Kontrollen, kurzzeitigen Ingewahrsamnahmen und martialischer Polizeipräsenz gekommen war, setzte sich das behördliche Bemühen, jeglichen Protest gegen das 60 Jahre alte Militärbündnis bereits im Keim zu ersticken, am Dienstagmittag fort.

Hausdurchsuchung wegen angeblichem Plakatieren

Am 17.03.2009 gegen Mitternacht spielten sich im Stadtteil Heslach regelrechte Jagdszenen ab: Laut AugenzeugInnenberichten postierten sich plötzlich Polizeifahrzeuge an zahlreichen Kreuzungen oder rasten hektisch durch Tempo 30-Zonen. Patrouillierende mobile Greiftrupps in zivil belästigten und bedrohten wahllos vor allem jüngere PassantInnen. Wer nicht brav Rede und Antwort stand, wo er oder sie herkam und hinwollte, wurde angeschnauzt oder eine Nacht auf der Wache in Aussicht gestellt.

In der Nacht vom 30. auf den 31. Januar 2009 verübten Unbekannte einen Anschlag auf den LinksTreff Georg Fröba in Darmstadt. Mit mehreren Pflastersteinen wurde die Schaufensterscheibe zerstört.

Am 19.12.08 wurde nun endlich – seit über 26 Jahren Knast – Christian Klar entlassen.

Er wurde 1985, und ein weiteres Mal 1992, in aufwändigen politischen Schauprozessen zu sechs mal Lebenslänglich und einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt.

Vorgeworfen wurde ihm eine Beteiligung an den RAF-Aktionen gegen Generalbundesanwalt Siegfried Buback, Bankier Jürgen Ponto und Hans Martin Schleyer. Genaue Beweise waren in den Verfahren genauso Fehl am Platz wie rechtsstaatliche Normen und juristischen Grundsätze.

Der Schnüffel- und Pauschalisierungsparagraph §129a etwa, erübrigte auch hier wie in vielen anderen Fällen gegen Mitglieder von Stadtguerillagruppen genaue Tatzuordnungen.

Keine anderen Gefangenen der RAF waren so lange im Knast wie Christian – die meiste Zeit unter verschärften und rechtsstaatlich äußerst fragwürdigen Haftbedingungen, die von Sonderregeln, Isolation und speziellen Repressalien gegen ihn geprägt waren.

Christian, der immer für seine linken Überzeugungen und Einschätzungen einstand und an dem sich der bundesdeutsche Staat noch heute rächen und sein Exempel statuieren will, ist nun kurz vor Weihnachten auf Bewährung frei gekommen.

Wir freuen uns für ihn und wünschen Christian alles Gute!
Weg mit den §§ 129 a/b! Freiheit für Birgit Hogefeld und alle anderen politischen Gefangenen!

Aktivengruppe der Rote Hilfe e.V. OG Königs Wusterhausen im Januar 2009

Den Verfassern der Artikel der Lokalausgabe Dahme-Spreewald der Märkischen Allgemeine Zeitung (MAZ) vom 18.12.08 zum Thema „Rote Hilfe“ von Frank Pawlowski und Franziska Mohr.

Die Überlegung, wie man kostengünstig eine öffentliche Bekanntgabe der Gründung der Roten Hilfe in Königs Wusterhausen erreicht, ist nun von der MAZ kostenlos übernommen worden. Vielen Danke für diese zuverlässige Reaktion den Damen und Herren Redakteuren.

Wenn wir geahnt hätten, wie ernst sie unsere Arbeit nehmen, hätten wir Ihnen doch noch gleich einige Fälle in Sachen Repression aus der Region mitgeteilt, wie hier Menschen behandelt werden, wie oft und wie viele ohne Hilfe den staatlichen Repressionen oder den Angriffen von Faschisten ausgesetzt sind.

Zum Verständnis, wir die Rote Hilfe e.V. bieten Menschen, die sich allgemein oder konkret, kritisch, politisch äußern (antikapitalistisch, antifaschistisch, systemkritisch) und deshalb Repressionen ausgesetzt sind und ihrer persönlichen Rechte oder sogar ihrer Freiheit beraubt werden, Hilfe an. Diese Hilfe wird in verschiedener Art geleistet, z.B. durch anwaltliche Betreuung oder Finanzhilfe, Solidarität im Knastfall und vieles mehr – lokal, bundesweit und auch international.

Am heutigen Freitag, den 19.12.2008, wurde Christian Klar nach mehr als 26 Jahren Haft aus der Justizvollzugsanstalt Bruchsal entlassen. Er war nach jahrelanger Suche am 16. November 1982 festgenommen und seitdem „unter Verschluss“ gehalten worden. 1992 wurde er unter anderem wegen angeblicher Beteiligung an den Morden an Generalbundesanwalt Siegfried Buback, an Bankier Jürgen Ponto und an Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt, die aus sechs lebenslangen Einzelfreiheitsstrafen und so genannten zeitigen Freiheitsstrafen von 15, 14 und zwölf Jahren gebildet worden war.

Es war mal wieder so weit, der Verfassungsschutz (VS) hat einen neuen Anquatschversuch in Freiburg gestartet. Die betroffene Person fand am 01.12.08 einen handgeschriebenen Brief ohne Absender in ihrem Briefkasten, in dem sie aufgefordert wurde diese Handy Nummer: 0174 7530348 in einer „persönlichen Angelegenheit“ zurückzurufen. Der Brief war unterzeichnet mit „Christine Reiner“. Bei Anruf stellte sich heraus, dass „Christine“ vom VS ist und die Person treffen möchte. Sie würde gern ein paar Fragen stellen über die KTS (= AZ in Freiburg), die Menschen dort.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat heute entschieden, dass Christian Klar nach 26 Jahren Knast Anfang Januar aus der Haft entlassen wird. Auch wenn die Rote Hilfe diese Entscheidung natürlich erfreut zur Kenntnis nimmt, ist sie für uns dennoch kein Grund zum Jubeln. Christian Klar hat 26 Jahre in bundesdeutschen Knästen verbracht, davon viele unter den verschärften Bedingungen der Isolationshaft.
Die Rote Hilfe hat seit vielen Jahren die längst überfällige Freilassung der verbliebenen Gefangenen aus der „Rote Armee Fraktion“ gefordert. Dass diese Forderung nicht durchsetzbar war, zeigt nicht nur eine Niederlage der Solidaritätsbewegung. Es offenbart auch die Tatsache, dass der Umgang mit den Gefangenen aus der RAF bis zum heutigen Tag, mehr als zehn Jahre nach der Selbstauflösung der RAF, von einem staatlichen Rachebedürfnis geprägt ist. Insbesondere Christian Klar ist als Symbolfigur für den Aufbruch der Stadtguerillagruppen in den 1970er Jahren abgestraft worden, er ist länger inhaftiert als irgendein anderer Gefangener aus der RAF.
Die bevorstehende Haftentlassung Christian Klars ist für uns Anlass, noch einmal an die Bedingungen der Verfolgung, Verurteilung und Inhaftierung der ehemaligen RAF-Mitglieder zu erinnern. Die Verfahren gegen mutmaßliche oder tatsächliche Mitglieder der RAF setzten grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien außer Kraft. Gekaufte Kronzeugen, verschwundene, unter Verschluss gehaltene oder vernichtete Beweise und Dokumente, ausgehebelte Verteidigerrechte und Sondergesetze machten und machen diese Verfahren zur offensichtlichen Farce. Der Terrorparagraph 129a erübrigte in den meisten Fällen jeden individuellen Tatnachweis. Allen Mitgliedern der RAF wurden regelmäßig sämtliche während ihrer Mitgliedschaft stattgefundenen Taten zur Last gelegt. Den besonderen Zorn der Verfolgungsbehörden zogen sich die Angeklagten insbesondere zu, wenn sie nicht bereit waren, sich selbst und andere zu belasten oder sich von ihrer eigenen Geschichte und ihren linken Zielen zu distanzieren.
Mehr als deutlich wurde dies im vergangenen Jahr, als eine antikapitalistische Äußerung Christian Klars zum Anlass genommen wurde, ihm bereits in Aussicht gestellte Hafterleichterungen zu verwehren.
Der Kampf gegen die politische Justiz und für die Freiheit der politischen Gefangenen ist mit der aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts keineswegs überflüssig geworden. So sitzt mit Birgit Hogefeld ein weiteres Mitglied der RAF im Gefängnis, in Stammheim findet zur Zeit ein absurdes 129b-Verfahren gegen türkische Exil-Linke statt.


Die Rote Hilfe e.V. fordert auch weiterhin:

  • Weg mit dem Gesinnungsparagraphen 129a und 129b!
  • Freiheit für alle politischen Gefangenen!
  • Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

Rote Hilfe: Ortsgruppe in Königs Wusterhausen gegründet

Königs Wusterhausen - Die Rote Hilfe organisiert nach ihren Möglichkeiten Solidarität für alle unabhängig von Parteizugehörigkeit und Weltanschauung, die in der BRD auf Grund ihrer politischen Betätigung verfolgt werden. Politische Betätigung in diesen Sinne ist z.B. das Eintreten für die Ziele der ArbeiterInnenbewegung, der antifaschistische, antisexistische, antirassistische, demokratische oder gewerkschaftliche Kampf und der Kampf gegen die Kriegsgefahr. (§2Abs. 1 u 2 der Satzung)

Am Mittwoch, den 05.11.2008 waren zum wiederholten Male linke türkische Strukturen in der BRD von staatlicher Repression und willkürlicher Kriminalisierung betroffen. Gegen 6 Uhr morgens wurden in Köln, Dortmund und Duisburg zwei Wohnungen und drei Vereine durchsucht sowie drei politische AktivistInnen mit türkischem Migrationshintergrund festgenommen.

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