Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Konsequent antifaschistisch.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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G8-Repression: Solidarität von der Ostsee bis zum Bodensee gegen Behördenwillkür bei Demonstrationen. Donnerstag, 19.6. Prozeß in Karlsruhe
Im Mai 2007 gingen in Karlsruhe weit über 700 Menschen auf die Straße, um gegen die Repression und die staatlichen Versuche, die G8-Proteste zu kriminalisieren, zu demonstrieren. Sie folgten einem Aufruf, der Bezug nahm auf die erst einige Tage zurückliegende bundesweite Großrazzia in der linken Szene. Die unter dem Motto „Jetzt erst recht – Repression und G8 entgegentreten!“ stehende Demonstration war kraftvoll und entschlossen und verlief friedlich. Dennoch bekam der Anmelder ein paar Wochen später einen Strafbefehl in Höhe von 160 Tagessätzen zu je 30 Euro zugestellt, in dem die Staatsanwaltschaft ihm vorwirft, gegen sämtliche Auflagen verstoßen und nicht schlichtend gewirkt zu haben.
Die Polizei dringt in die Wohnung eines Punkers ein und nimmt ihn mit. Der Wuppertaler Staatsschutz bietet ihm anschließend Geld für Informationen über die linke Szene. Ohne Erfolg!
Am 4. Juni klingelt es gegen 7 Uhr an der Türe von P. Dieser schläft noch und hat keine Lust die Türe zu öffnen. Plötzlich stehen drei Polizisten vor seinem Bett. Die Türe war nicht verschlossen. Die Polizisten fordern P. auf unverzüglich mitzukommen. Er darf sich nicht richtig anziehen und wird in Shorts und Socken mitgenommen. Die Beamten sagen, P. habe gegen Bewährungsauflagen verstoßen, indem er zweimal nicht zum Termin bei seiner Bewährungshelferin erschienen sei, und werde ihr nun vorgeführt.
Die BRD macht sich zum wiederholten Mal zur Erfüllungsgehilfin der menschenrechtswidrigen Innenpolitik der Türkei
Am Freitag dem 23. Mai 2008 wurde Önder Dolutas am Flughafen Frankfurt-Hahn bei seiner Einreise wegen eines Auslieferungsgesuches des türkischen Staates über Interpol in Haft genommen. Tags darauf wurde er dem Haftrichter vorgeführt und anschließend in die Justizvollzugsanstalt Rohbach in Rheinland-Pfalz gebracht. Nun soll er in Auslieferungshaft bleiben, bis der Sachverhalt durch das Oberlandesgericht in Koblenz entschieden wird.
Önder Dolutas floh nach Inhaftierung und Folter im Jahre 2006 nach Großbritannien und beantragte politisches Asyl, welches ihm gewährt wurde. In Abwesenheit wurde er von einem türkischen Gericht zu zwölfeinhalb Jahren Haft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Im selben Jahr wurde er aufgrund eines Antrags der türkischen Behörden festgenommen, das Urteil wurde von britischen Gerichten jedoch für nicht rechtskräftig erklärt, da es aufgrund durch Folter erzwungener Aussagen zustande kam. Mittlerweile besitzt Dolutas die britische Staatsangehörigkeit und konnte sich bisher frei in der EU bewegen. Dass der Aktivist der ATIK (Konföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa) nun ausgerechnet bei der Einreise in die BRD verhaftet wird, ist auf die verstärkte Zusammenarbeit der Repressionsbehörden Europas mit dem NATO-Partner Türkei zurückzuführen. Mehrfach wurden in den vergangenen Monaten Aktivisten der linken Exilopposition aus der Türkei festgenommen und mussten mehrere Monate in Auslieferungshaft verbringen, bevor sie freigelassen wurden.
Matthias Krause, Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. erklärte dazu: „Ein weiteres Mal machen sich deutsche Behörden zu Erfüllungsgehilfen Ankaras, obwohl bekannt ist, dass türkische Behörden versuchen, mit menschenrechtswidrigen Methoden die linke Exilopposition einzuschüchtern und zu bedrohen. Wir fordern die sofortige Freilassung von Önder Dolutas. Die Praxis der Inhaftierung von linken Aktivisten aufgrund von Auslieferungsersuchen des türkischen Regimes muss endlich ein Ende haben.“
Im Rahmen der in Rostock vom 6-8.Juni stattfindenden globalisierungskritischen Tage Heiligendamm+1 lädt die Rote Hilfe Rostock zu einem Hearing zur Polizeirepression vor, während und nach (G8) – Gipfeln ein. Vertreter von Menchenrechts -, Anwalts – und Antirepressionsgruppen diskutieren am 7 Juni ab 20 Uhr im Gustav Adolf Saal in der Rostocker Petri Kirche über "Polizeistrategien zur 'Handhabung' von Gipfeln und des 'Danach'"
In der Veranstaltung wird darüber hinaus ein Ausblick gegeben, was bei zukünftigen Gipfeln an Repression zu erwarten ist.
Am 13. Februar gegen 10 Uhr gab es wieder mal einen Anquatschverswuch des Verfassungsschutz per Telefon. Ein Mann unbestimmten Alters, der sich eher krampfhaft versuchte durch die Verwendung vermeintlicher Jugendsprache jünger zu wirken, rief von einer unterdrückten Nummer aus an. Er meldete sich bei einem 23 jährigen Studenten, stellte sich unter dem Namen Pösch (o.Ä.) vom “Verfassungsschutz” (wobei er keine genaueren Angaben machte) vor und behauptete, durch einen Informanten auf dessen Namen als eventueller Mitarbeiter hingewiesen worden zu sein. Anschließend fragte er, ob der Student Interesse an einer Zusammenarbeit habe, wobei er nicht konkret darauf einging, um welche Art von Zusammenarbeit es sich handeln würde. Nachdem der Student verneinte, fragte der Verfassungsschützer “Auch nicht, wenn etwas Kohle dabei für Sie rausspringen würde?” Der Student verneinte abermals, verabschiedete sich knapp, legte auf und informierte anschließend die Rote Hilfe.
Der Angesprochene verhielt sich aus Sicht der Roten Hilfe genau richtig: er ließ sich nicht auf ein Gespräch ein und beendete das Telefonat sofort.
Wenn euch etwas ähnliches passiert, d.h. Anquatsche durch VS-Beamte geht an die Öffentlichkeit und informiert euer unmittelbares politisches Umfeld!
Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe München
Heute, am 13.03.2008, haben Beamte des Bundeskriminalamtes im Laufe des Vormittages ein Büro der "Informationsstelle Kurdistan" in Hamburg und eine Privatwohnung in Berlin durchsucht. Grund war ein angeblicher "Verstoß gegen das Vereinsgesetz". Genehmigt wurde die Durchsuchung, die sich im Allgemeinen gegen einen "unbekannten Täterkreis" richtete, vom Amtsgericht Hamburg, namentlich vertreten durch Herrn Richter Szebrowski.
Der Bundesgerichtshof hat heute bekannt gegeben, dass gegen drei ehemalige RAF-Mitglieder Beugehaft angeordnet wurde. Betroffen sind Knut Folkerts, der bereits 18 Jahre im Gefängnis verbracht hat, Brigitte Mohnhaupt, die im vergangenen Jahr den Knast nach 24 Jahren endlich verlassen konnte und Christian Klar, bei dem die Beugehaft zusätzlich auf seine mittlerweile 25 Jahre andauernde Haft angerechnet wird. Für Christian rückt damit seine längst überfällige Haftentlassung erneut in weitere Ferne, auch wenn der Vollzug der Beschlüsse zunächst ausgesetzt wurde. Grund für die Beugehaft ist die Tatsache, dass die drei sich weigern, zu Denunzianten zu werden und sich oder andere zu belasten. Der Bundesgerichtshof verneinte bei ihnen ein Aussageverweigerungsrecht, weil die Gefahr einer Selbstbelastung nicht mehr gegeben sei. Angesichts der Tatsache, dass den Gerichten in der Vergangenheit im Kampf gegen die RAF kein noch so fadenscheiniger Anhaltspunkt zu absurd war, um Angeklagte hinter Gitter zu bringen, mutet die Entscheidung des BGH grotesk und zynisch an.
Erneut massive Einschränkungen von Versammlungs- und Meinungsfreiheit
(München, 10.02.08, 12:00) Die am vergangenen Wochenende stattfindenden Protestversammlungen gegen die Münchner „Sicherheitskonferenz“ konnten auch dieses Jahr nur unter massiven Einschränkungen durch ein großes Polizeiaufgebot stattfinden.
Heute, am 29.01.08, wurde ein Genosse aus Darmstadt von zwei Beamten des Verfassungsschutzes angesprochen. Die zwei VSler warteten nach Feierabend vor der Arbeitsstelle des Genossen und sprachen ihn, ohne sich vorzustellen, an seinem Auto an: “Haben Sie Lust, mit uns essen zu gehen ? Wir würden Sie gerne einladen.” Auf Nachfrage, wer die beiden seien, antworteten sie, sie würden einer Sicherheitsbehörde angehören – dem Verfassungsschutz, wie er wahrscheinlich schon vermuten würde.
Die G8-Staatsanwaltschaft in Rostock ist sich für keinen noch so absurden Prozeß zu schade. So scheint es jedenfalls. Nachdem die Staatsanwaltschaft vor einigen Wochen schon einmal juristisch abgewatscht wurde, als sie einen Göttinger Genossen, der einen Zahnschutz bei sich trug, wegen "Mitführens einer Schutzwaffe" verurteilen lassen wollte (siehe http://de.indymedia.org/2007/11/198958.shtml) - der Genosse wurde nach nur 30 Minuten Verhandlung freigesprochen, weil selbst der Richter die Anklage als hausgemachten Blödsinn ansah - folgt jetzt der nächste Streich. Diesmal soll es sich um Badeutensilien drehen: