Dem im Rahmen der Revolutionären 1. Mai Demonstration Festgenommene wurde am Freitag, den 7. Mai in einem Schnellgerichtsverfahren der Prozess gemacht. Vorgeworfen wurde ihm bei den Übergriffen der Polizei, die ein zu langes Transparent (!) beschlagnahmen wollten, einen Beamten getreten zu haben. Trotz widersprüchlicher Aussagen der drei Zeugen, die allesamt Polizisten waren, wurde der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten und 2 Wochen auf zwei Jahre Bewährung verurteilt. Bis zu seinem Prozess befand sich der Angeklagte in Untersuchungshaft.

Das zumindest behauptet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Anfang April von den Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke, Halina Wawzyniak und Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE gestellte Kleine Anfrage „Bewertung der Roten Hilfe e.V. durch das Bundesamt für Verfassungsschutz“ (Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode, Drucksache 17/1327, 06.04.2010). In ihr sollten vom Deutschen Bundestag 30 Fragen zur angeblichen Verfassungsfeindschaft unserer linken, strömungsübergreifenden Solidaritätsorganisation beantwortet werden.

Am 08. November 2008 fand eine „Partybesetzung“ in der Skaterhalle in der Potsdamer Kurfürstenstraße statt. Nach einer Demonstration für alternative Freiräume in Potsdam an der mehr als 1500 Personen teilnahmen fanden am Abend mehrere selbstorganisierte Abschlussaktivitäten statt, unter anderem wurde die leerstehende und zu verkaufende Skaterhalle als symbolischer Ort für die vielen geschlossenen oder von Erhalt bedrohten Jugend- und Kultureinrichtungen kurzfristig für eine Party besetzt.

Am 16. Februar bestätigte das Landesarbeitsgericht Berlin die Entscheidung vom Oktober 2009, durch die der Boykottaufruf der Freien ArbeiterInnen-Union (FAU) Berlin gegen das Kino "Babylon" verboten worden war. Es handelte sich dabei um eine Aktion im Rahmen des Arbeitskampfes der Beschäftigten des "Babylon" für einen eigenen Haustarifvertrag, der nun seit etwa einem Jahr andauert.
Der Geschäftsführer der "Neue Babylon Berlin GmbH", Timothy Großmann, hatte sich jedoch geweigert, Verhandlungen mit der FAU zu führen, weil "Anarchisten keine Verhandlungspartner sind".

Am 16. Februar wird vor dem Amtsgericht Krefeld eine Verleumdungsklage gegen Edith Bartelmus-Scholich, die presserechtlich verantwortliche Redakteurin der Internetseite www.scharf-links.de, verhandelt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wirft ihr vor, eine Erklärung der Ortsgruppe Düsseldorf-Mönchengladbach der Roten Hilfe e. V. veröffentlicht zu haben, mit der sich diese zur Beugehaft gegen den aus der Türkei stammenden linken Aktivisten Nuri Eryüksel äußerte.

In jener Erklärung sieht das OLG unter Berufung auf das „rechtsstaatlich“ kriminalisierbare Veröffentlichen „falscher Tatsachenbehauptungen“ eine Verleumdung des Gerichts und stellte Edith Bartelmus-Scholich einen Strafbefehl über 12.000 Euro zu, gegen den Widerspruch eingelegt wurde. Auffällig ist neben der astronomischen Höhe des Strafbefehls gegen Edith die direkte Klage, ohne vorher eine Gegendarstellung oder das Unterlassen der Veröffentlichung gefordert zu haben.

Auch Wolfgang Lettow, verantwortlicher Redakteur der in Berlin erscheinenden Zeitschrift „Gefangeneninfo“, ist von einer Verleumdungsklage durch das OLG Düsseldorf betroffen. Die Zeitschrift hatte dieselbe Erklärung abgedruckt und erhielt daraufhin einen Strafbefehl über 2800 Euro.

Am Dienstag, den 19.01.2010 wurde eine Person aus der linken Szene Münchens von Beamten des Verfassungsschutz angesprochen. Dabei wurde explizit die im Februar stattfindende „Sicherheitskonferenz“ erwähnt. Der Angesprochene liess sich jedoch auf kein Gespräch mit den Geheimdienstmitabeitern ein.

Am heutigen Dienstag (19.1.) gingen Teile des Politischen Staatsschutzes der Landeskriminalämter in Dresden und Berlin mit Razzien massiv gegen aktive AntifaschistInnen vor.

Grund für diesen Repressionsschlag sei eine Kampagne linker und antifaschistischer Gruppen gegen den rechten Aufmarsch in Dresden, der am 13. Februar stattfinden soll. Die AktivistInnen hatten ihre Kampagne unter das Motto „Gemeinsam blockieren“ gestellt, das die Staatsanwaltschaft Dresden nun als "Aufruf zu Straftaten" wertete und die Razzien anordnete.

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika hat heute Morgen kurz nach 10 Uhr Ortszeit die Entscheidung im Falle des 1982 zum Tode verurteilten linksradikalen afroamerikanischen Journalisten Mumia Abu-Jamal bekanntgegeben: Der Supreme Court nahm den Einspruch der Staatsanwaltschaft Philadelphia gegen die Aufhebung des vor 28 Jahren verhängten Todesurteils gegen Mumia an, verwies aber die Entscheidung über das in seiner Sache zum Tragen kommende Strafmaß - lebenslange Haft ohne die Möglichkeit einer weiteren Anhörung oder Vollzug der Todesstrafe - an das 3. Bundesberufungsgericht in Philadelphia zurück.

Als Gastgeber der bislang größten Konferenz der Vereinten Nationen, bei der unter dem Titel „15th United Nations Climate Change Conference (COP15)“ seit 10 Tagen mehr als 10.000 Delegierte aus über 190 Ländern ergebnislos über den so genannten Klimawandel diskutieren, hat das Königreich Dänemark seinen Repressionsapparat gegen den auf die Straße getragenen antikapitalistischen Protest in Stellung gebracht: in Form von eigens zu diesem Anlass verabschiedeten Gesetzen. Die Folge davon waren nicht nur die - bei solchen Anlässen alltäglich gewordenen - Einschränkungen der Bewegungsfreiheit durch das obligatorische Außerkraftsetzen des Schengener Abkommens und die internationale Zusammenarbeit polizeilicher Einsatzkräfte, sondern auch weit über 1200 meist präventive Ingewahrsamnahmen von Politaktivist_innen sowie die Erstürmung der Freien Stadt Christiania.

Die auf drei Tage angelegte Hauptverhandlung im Düsseldorfer § 129a-Prozess gegen Heike Schrader endete wider Erwarten bereits nach zwei Verhandlungstagen. Die heute in Griechenland lebende linke Journalistin wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten Haft auf drei Jahre verurteilt.

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