Bei den Protesten gegen den NATO-Gipfel, der Anfang April in Strasbourg und Kehl stattfand, ging die Polizei insbesondere auf der französischen Seite mit brutaler Härte gegen DemonstrantInnen vor. Durch massive Tränengas- und Knüppeleinsätze wurden Hunderte von NATO-GegnerInnen verletzt, Dutzende wurden festgenommen. In mehreren Schnellverfahren, die eine sinnvolle Verteidigung praktisch unmöglich machen und sämtliche rechtsstaatlichen Grundsätze komplett über Bord werfen, wurden Haft- und Bewährungsstrafen verhängt, darunter auch gegen mehrere aus Deutschland stammende Aktivisten.

Am 11.11.09 wurden in Magdeburg zwei Menschen wegen angeblicher Sachbeschädigung vor dem Amtsgericht Magdeburg zu 15 Tagessätzen von je 10 Euro verurteilt.
Die Sachbeschädigung selber bestand in dem Verkleben von drei Plakaten.

Am Freitag, 16.10.2009, fällte das Berliner Kammergericht im mg-Prozess die Urteile gegen drei Antimilitaristen, denen ein versuchter Brandanschlag auf Bundeswehrfahrzeuge vorgeworfen wurde. Aus diesem Tatverdacht hatte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Mitgliedschaft in der „terroristischen Vereinigung“ militante gruppe (mg) gestrickt. Entsprechend hoch fielen die Haftstrafen in diesem Paradebeispiel von Gesinnungsjustiz aus: Axel und Oliver wurden zu 3,5 Jahren, Florian zu drei Jahren Knast verurteilt. Gegen die Urteile wird die Verteidigung umgehend Revision einlegen.

Die Talkshow „Anne Will“ wird am morgigen Sonntag ohne die ursprünglich eingeladene Bundestagsabgeordnete Sevim Dagdelen stattfinden. Die Redaktion teilte der migrationspolitischen Sprecherin der Linken Bundestagsfraktion mit, Grund für ihre Ausladung sei ihre Mitgliedschaft in der strömungsübergreifenden linken Solidaritätsorganisation „Rote Hilfe e.V.“ Sevim Dagdalen war ursprünglich als Podiumsteilnehmerin eingeladen worden, um über die Integrationschancen von Migrantinnen und Migranten in der BRD zu diskutieren.

Das Verwaltungsgericht Göttingen erklärte heute im 2. Verhandlungstag die von einem Großaufgebot von Polizei und Feuerwehr durchgeführte Hausdurchsuchung eines weitgehend von Linken bewohnten Mehrfamilienhauses sowie die dabei angefertigte Fotodokumentation für rechtswidrig. Auslöser für den Einsatz war ein Fund von Kleinstmengen an Chemikalien im September letzten Jahres.

Am vergangenen Freitag hatte Bundesanwalt Drew Wrigley in Fargo (Nord-Dakota) die Entscheidung der Haftprüfungskommission (Parole Commission) bekannt gegeben, dass die längst fällige Begnadigung des im US-amerikanischen Bundesstaat Pennsylvania inhaftierten American Indian Movement-Aktivisten Leonard Peltier abgelehnt worden sei. Leonard, der die bei einem solchen Urteil übliche Regelhaftzeit von 30 Jahren längst verbüßt hatte, sollte zu seinem 65. Geburtstag (am 12.09.2009) aus dem Hochsicherheitsgefängnis in Lewisburg entlassen werden.

Der kamerunische Asylbewerber und „The Voice“-Aktivist Felix Otto sitzt seit gestern in Abschiebehaft - an Händen und Füßen gefesselt, in einer videoüberwachten Einzelzelle. Grund dafür ist sein fortgesetztes politisches Engagement, im Rahmen dessen er den ihm von den Behörden vorgegebenen Landkreis verlassen und damit gegen die so genannte Residenzpflicht, eine besonders menschenverachtende Form staatlicher Repression, verstoßen hatte. Schon zuvor war der Kameruner in Thüringen für acht Monate in Haft gekommen und musste insgesamt 900 Arbeitsstunden ableisten, weil er für seine politische Arbeit vom Recht auf Bewegungsfreiheit Gebrauch gemacht hatte - einem Grundrecht, das der deutsche Staat AsylbewerberInnen systematisch verweigert.

Der kamerunische Asylbewerber und „The Voice“-Aktivist Felix Otto sitzt seit gestern in Abschiebehaft - an Händen und Füßen gefesselt, in einer videoüberwachten Einzelzelle. Grund dafür ist sein fortgesetztes politisches Engagement, im Rahmen dessen er den ihm von den Behörden vorgegebenen Landkreis verlassen und damit gegen die so genannte Residenzpflicht, eine besonders menschenverachtende Form staatlicher Repression, verstoßen hatte. Schon zuvor war der Kameruner in Thüringen für acht Monate in Haft gekommen und musste insgesamt 900 Arbeitsstunden ableisten, weil er für seine politische Arbeit vom Recht auf Bewegungsfreiheit Gebrauch gemacht hatte - einem Grundrecht, das der deutsche Staat AsylbewerberInnen systematisch verweigert.

Mit einem Freispruch auf ganzer Linie endete heute in Colmar der Berufungsprozess gegen einen 23-jährigen NATO-Gegner aus Dresden, der Anfang April von einem französischen Gericht zu sechs Monaten Haft verurteilt worden war.

Mit dem erst Ende Juni bekannt gegebenen Urteil im Prozess vom 19. Mai 2009 hat das
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße festgestellt, dass eine Reihe von Auflagen, die die Stadt
Neustadt anlässlich einer linken Demonstration gegen Polizeigewalt am 31.Mai 2008 erlassen hatte,
rechtswidrig war. Die Anmelderin der Demonstration hatte mit Unterstützung der Roten Hilfe e.V. gegen
die massiven Einschränkungen des Demonstrationsrechts geklagt.

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