Repression gegen Oppositionelle aus der Türkei nimmt weiter zu

Nachdem den Auslieferungen zweier kurdischer Politiker und der Verhaftung des linken Oppositionellen Kemal Kutan in den letzten Monaten nimmt die Repression gegen im Exil lebende Aktivisten aus der Türkei weiter zu. Gestern wurden unter Leitung des Bundeskriminalamts Kulturvereine und Privatwohnungen in sieben deutschen Städten durchsucht, sowie zahlreiche Computer, Handys und Unterlagen beschlagnahmt.

Nach Angabe der Bundesanwaltschaft richtet sich die Großrazzia gegen eine Untergruppe innerhalb der in Deutschland legalen Türkischen Kommunistischen Partei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML), die für Anschläge in der Türkei verantwortlich sein soll. Derzeit sind zehn Personen von Ermittlungsverfahren betroffen.

Mathias Krause erklärt hierzu: „Wir verurteilen die Auslieferungen kurdischer Politiker an die Türkei. Nach wie vor gibt es in den dortigen Gefängnissen systematische Folter, die linke Opposition ist von starker Repression betroffen. Darüber hinaus protestieren wir gegen die zunehmenden Einschüchterungsversuche gegen linke Exilaktivisten durch deutsche Ermittlungsbehörden. Durch Razzien und Verhaftungen macht sich die deutsche Regierung zum Erfüllungsgehilfen des für seine Folterpraxis bekannten Regimes in Ankara.“


In den letzten Monaten hat es mehrere Fälle von Festnahmen linker AktivistInnen in Deutschland gegeben, die per internationalem Haftbefehl wegen angeblicher Mitgliedschaft in „terroristischen Vereinigugnen“ gesucht wurden. Die türkische Justiz bedient sich dieses Mittels, um politischer Flüchtlinge habhaft zu werden und die Opposition im Ausland einzuschüchtern. In den meisten Fällen waren die Anschuldigungen derart unpräzise, dass die Betroffenen nach ein bis zwei Monaten Untersuchungshaft entlassen wurden. Zu welch absurden Verfahren der Kollektivschuldvorwurf der „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ führen kann, hat die Bundesanwaltschaft in den letzten Monaten selbst unter Beweis gestellt: Die 129a-Verfahren, die mit dem Ziel eingeleitet wurden, die globalisierungskritische Bewegung zu kriminalisieren, haben trotz exzessiver Überwachung und Durchleuchtung politischer Gruppen nichts erbracht, was den Vorwurf des „Terrorismus auch nur im geringsten rechtfertigen würde. Der BGH hatte in seinem jüngsten Urteil klargestellt, dass eine Dehnbarkeit des Terrorismusvorwurfs auf nahezu beliebige Delikte mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar ist. Noch grotesker wird es, wenn sich die BRD entsprechende Vorwürfe des türkischen Regimes zu eigen macht, das international für massive Grundrechtsverletzungen und die Behinderung politischer Oppositionsbewegungen berüchtigt ist. Gerade durch das neue Antiterrorgesetz in der Türkei wurde die Repression stark verschärft. Nach wie vor sitzen etwa zehntausend politische Gefangene in den türkischen Gefängnissen.

Die Rote Hilfe e.V. erklärt sich solidarisch mit den von staatlichen Angriffen Betroffenen, fordert die sofortige Freilassung Kemal Kutans und die Einstellung der Ermittlungsverfahren.

Mathias Krause
für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

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