Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Konsequent antifaschistisch.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Bereits am 16. September 2008 hat die spanische Sonderkammer am Obersten Gerichtshof die traditionsreiche antifaschistische Partei Eusko Abertzale Ekintza-Acción Nacionalista Vasca (EAE-ANV) auf höchster justizieller Ebene endgültig für verboten erklärt. Wenige Tage später folgte ihr die noch junge, erst 2002 gegründete Kommunistische Partei der baskischen Territorien PCTV-EHAK.
Längst überfällig – nämlich eineinhalb Jahre nach dem Gipfel in Heiligendamm – wurden die vollkommen haltlosen 129a-Verfahren gegen G8-GegnerInnen endgültig eingestellt.
Die Göttinger Polizei nutze die Evakuierung eines Hauses zur ungestörten Schnüffeltätigkeit. Sie durchsuchte mehrere linke Wohngemeinschaften und trat dabei die Rechte der BewohnerInnen mit Füßen.
Am Sonntag, dem 07.09.2008, gegen 17 Uhr wurde aufgrund eines Chemikalienfundes im Keller eines Wohnhauses in Göttingen die Feuerwehr gerufen. Da diese die Chemikalien nicht genau zuordnen konnte, alarmierte sie die Polizei. Die Beamten vor Ort forderten zur Sicherung der Substanzen ein Spezialteam aus dem 120km entfernten Hannover hinzu und ließen die BewohnerInnen des Hauses evakuieren.
In einem Brief hat sich der Innenminister des Landes Hessen, Volker Bouffier (CDU), an seinen Parteifreund Norbert Kartmann gewandt, in dem er die Ende Juli veröffentlichte Stellungnahme der Roten Hilfe zum hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz scharf kritisiert. Dabei geht es gar nicht um inhaltliche Kritik an dem Papier: Allein die Tatsache, dass Die.Linke, die um diese Stellungnahme gebeten hat, es wagt, eine in seinen Augen „verfassungsfeindliche“ Organisation in die heiligen Hallen des Parlaments zu lassen, sei ein Skandal.
Einziger Belastungszeuge im Stammheimer Prozess gegen türkische Linke erweist sich als psychisch kranker Doppelagent
Die Rote Hilfe fordert die sofortige Freilassung der Angeklagten
Im Verfahren, das zur Zeit im Prozessbunker von Stuttgart-Stammheim gegen fünf türkischstämmige Linke geführt wird, hat sich der Hauptbelastungszeuge bei seiner Befragung als offenkundiger Lügner und psychisch mehr als instabiler Kronzeuge erwiesen. Mustafa Atalay, Ahmet Düzgün Yüksel, Ilahn Demirtas, Devrim Güler und Hasan Ssubasi wird vorgeworfen, Mitglieder der marxistischen DHKP-C zu sein und damit gegen den Paragraphen 129b (Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland) verstoßen zu haben. Der einzige Vorwurf, der den Verdacht einer konkreten Straftat begründen könnte, wird aus der Aussage des türkisch-deutschen Doppelagenten Hüseyin Hiram hergeleitet, der behauptet, die Angeklagten seien bei dem Versuch beteiligt gewesen, Waffen in die Türkei zu schmuggeln.
Mit Schreiben vom 12.06.2008 hatte der Hessische Landtag die Rote Hilfe e.V. um eine Stellungnahme zu einem Gesetzesentwurf der FDP-Fraktion gebeten, da „der Innenausschuss der Auffassung der Roten Hilfe e.V. besondere Bedeutung“ zumesse. Es geht um die verfassungskonforme Ausgestaltung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Konkret betrifft der Gesetzesentwurf die Regelung zur automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen, die vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde.
Die Rote Hilfe kommt dieser Bitte gerne nach. Im Folgenden erhalten Sie die Stellungnahme des Bundesvorstands der Roten Hilfe e.V. zur Kenntnis.
Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.
Am Mittwoch, 16. Juli 2008, fanden in den frühen Morgenstunden zeitgleich 18 Hausdurchsuchungen in den Orten Bühl, Achern, Gaggenau und Gernsbach statt. Beschlagnahmt wurden PCs, Handys und verschiedene Speichermedien sowie „Vermummungsgegenstände“ wie Handschuhe. Die Betroffenen, denen die Beteiligung an einer symbolischen Hausbesetzung vorgeworfen wird, sind zwischen 15 und 21 Jahre alt. Bei den Durchsuchungen sollten Fotos sichergestellt werden, die die Teilnahme der Betroffenen dokumentieren und als Beweismaterial gegen andere AktivistInnen dienen können. Ziel der Polizeiaktion ist offenbar, die sich bildenden linken Strukturen zu zerschlagen und die sehr jungen AktivistInnen durch vollkommen unverhältnismäßige Maßnahmen nachhaltig einzuschüchtern.
Hintergrund der Repressionswelle ist eine symbolische Hausbesetzung, die am 4. Juli im Rahmen der Forderung nach einem unabhängigen Jugendzentrum in Bühl stattfand. In einem seit Jahren leer stehenden Gebäude feierte eine größere Gruppe von Jugendlichen eine Besetzungsparty und verlieh auf Transparenten ihren Forderungen nach einem selbstverwalteten Zentrum Ausdruck. Nach 22 Uhr erschienen vier Streifenwagenbesatzungen mit Hunden und nahmen aus der Gruppe der geschlossen abziehenden Gäste zwei Jugendliche in Gewahrsam, woraufhin es zu Rangeleien und einzelnen Flaschenwürfen kam. Die Polizei setzte Hunde und Tränengas gegen die PartybesetzerInnen ein, die sich daraufhin zerstreuten, und stellte im Lauf des Abends bei Straßenkontrollen noch viele weitere Personalien fest. Inzwischen wurden gegen zahlreiche Jugendliche Ermittlungen wegen Landfriedensbruchs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
Mit der jetzigen Durchsuchungswelle gegen 18 Personen, die am Abend der Aktion kontrolliert wurden, wollen die staatlichen Repressionsorgane die ZentrumssympathisantInnen gezielt weiter einschüchtern und durch überzogene Einsätze mundtot machen. Da viele der sehr jungen AktivistInnen noch bei ihren Eltern wohnen, die damit ebenfalls von dem frühen Besuch von bis zu sechs BeamtInnen betroffen waren, setzt die Polizei auch auf den sozialen und familiären Druck auf die Jugendlichen, um deren politisches Engagement zu brechen.
Doch diese Rechnung wird nicht aufgehen. Wir setzen der staatlichen Repression unsere stärkste Waffe entgegen: die Solidarität. Wir werden die Betroffenen nicht allein lassen.
Betroffen sind einige wenige.
Gemeint sind wir alle.
Kampf der staatlichen Repression!
Erneut und kam es in München zum Versuch seitens des bayerischen Verfassungschutzes, einen Studenten zur „Zusammenarbeit“ anzuwerben. Auch diesmal dürfte das Ziel des Geheimdienstes gewesen sein, damit linke Strukturen und Menschen auszuforschen.
Staatsanwaltschaft Stuttgart setzt ihren absurden Feldzug gegen linke und alternative Jugendliche fort – 4 Wochen Untersuchungshaft wegen eines Punk-T-Shirts
Seit dem Sommer des Jahres 2006 hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf sich aufmerksam gemacht, indem sie eine regelrechte Hetzjagd gegen junge AntifaschistInnen veranstaltete, die antifaschistische Symbole wie zerschlagene und durchgestrichene Hakenkreuze trugen. Die absurde Begründung fanden sie ausgerechnet in § 86 StGB, der das Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole unter Strafe stellt.
Der Bundesgerichtshof hatte die Politik der Staatsanwaltschaft in mehr als deutlichen Worten gerügt und festgestellt, dass alle inkriminierten Symbole in „offenkundiger und eindeutiger Weise“ die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck brächten. Die Verfolgung linker Jugendlicher ausgerechnet mit strafrechtlichen Mitteln, die eigentlich der Bekämpfung des Neonazismus dienen sollten, schien damit endgültig gestoppt.
Im Juni dieses Jahres stellte die Staatsanwaltschaft Stuttgart nun unter Beweis, dass sie nicht bereit ist, von ihrem Feindbild und ihrem absurden Rechtsverständnis abzulassen. Am 5.Juli verhandelte das Amtsgericht gegen einen Punker, dem vorgeworfen wird, auf einer Kappe den Schriftzug der Punk-Band „Schleimkeim“ getragen zu haben. Das S in diesem Schriftzug erinnere in seiner gezackten Schreibweise an die „Sigrune“ der SS. Ähnliche Schreibweisen finden sich bei bekannten Bands wie „Kiss“ oder „Slayer“. Zusätzlich wurde ihm von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, mit einem Fanpullover des FC St. Pauli bekleidet gewesen zu sein, auf dem die Staatsanwaltschaft einen SS-Totenkopf zu erkennen meinte. Auch dieses Motiv findet sich – meist eher mit einer Piratenflagge assoziiert – in jedem großen Modekaufhaus. Von einem Engagement der Staatsanwaltschaft in diesen Fällen ist bislang nichts bekannt.
Wahrnehmung eines Grundrechts pauschal unter Strafe gestellt!
Der Anmelder einer Demonstration gegen staatliche Repression, die am 19.Mai 2007 in Karlsruhe stattgefunden hatte, ist am gestrigen Freitag vom Amtsgericht Karlsruhe zu 60 Tagessätzen verurteilt worden. Als Reaktion auf die Razzien und Verhaftungen gegen G8-GegnerInnen im Mai 2007 hatten unter dem Motto „Jetzt erst recht – Repression und G8 entgegentreten“ rund 700 Menschen in Karlsruhe gegen die Kriminalisierung des G8-Widerstand es demonstriert. Nach diesem nachträglich auch von der Einsatzleitung der Polizei als „friedlich“ bezeichneten Aufzug wurde dem Anmelder der Demonstration per Strafbefehl vorgeworfen, nicht energisch genug verhindert zu haben, dass TeilnehmerInnen gegen diverse Auflagen verstoßen hätten. Der Student sollte mit einer Vorstrafe von 160 Tagessätzen à 30 EUR (!) belegt werden, weil er beispielsweise nicht vehement genug unterbunden habe, dass Transparente zusammengehalten werden, TeilnehmerInnen nach dem Herunterzählen von „Countdowns“ einige Meter der Strecke schneller laufen oder DemonstrantInnen ihr Missfallen gegenüber der Polizei verbal zum Ausdruck bringen.
Nun haben im Juni 2008 vor dem Amtsgericht in Karlsruhe zwei Verhandlungstage stattgefunden, die gestern mit seiner Verurteilung zu 60 Tagessätzen à 15 EUR endeten. Nach diesem skandalösen Urteil stellt sich prinzipiell die Frage, wie es in Zukunft möglich sein soll, eine Demonstration anzumelden und durchzuführen, ohne mit einer Strafverfolgung rechnen zu müssen.