Nachdem es in den Jahren 2004 und 2005 in der linken Szene der Rhein-Neckar-Region zu Verfassungsschutz-Anwerbeversuchen im zweistelligen Bereich gekommen war, war es in den letzten zwei Jahren etwas ruhiger um den Inlandsgeheimdienst geworden. Nun ist der VS erneut in Erscheinung getreten.

Die Rote Hilfe hat mit Empörung zur Kenntnis genommen, dass der ver.di-Landesbezirk „Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen“ beabsichtigt, dem antifaschistischen Gewerkschafter Angelo Lucifero fristlos zu kündigen. Die Kündigung erfolgt unter dem Vorwand, Angelo habe angeblich “in unzulässiger Weise persönliche politische Arbeit auf Kosten und mit Mitteln der Gewerkschaft ver.di betrieben”. Dass dem Gewerkschaftsekretär Lucifero ausgerechnet sein antirassistisches und antifaschistisches Engagement als „gewerkschaftsfremde politische Arbeit“ angelastet wird, ist abgeschmackt und grotesk.

Mit der heute bekannt gegebenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind den ausufernden Kriminalisierungsversuchen der Bundesanwaltschaft gegen die außerparlamentarische Linke erneut deutliche Grenzen gesetzt worden.

Der BGH stellte in sehr deutlichen Worten klar: “Eine von den Beschuldigten etwa gebildete Vereinigung kann (…) nicht als terroristische Vereinigung eingeordnet werden, was die Zuständigkeit des Bundes ohne weiteres begründet hätte.” Außerdem äußerte der 3. Strafsenat “nachhaltige Zweifel” da ran, ob sich “die beschuldigten Globalisierungsgegner tatsächlich zu einer Vereinigung im strafrechtlichen Sinne zusammengeschlossen haben”.

Offener Brief des Bundesvorstands der Roten Hilfe an alle, die sich während der vergangenen Kampagne gegen die RH solidarisch gezeigt haben

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Genossinnen und Genossen,

im Zusammenhang mit der Wahl der neuen Juso-Vorsitzenden Franziska Drohsel hat in den letzten Wochen eine vehemente Kampagne gegen die Rote Hilfe stattgefunden. Auch wenn viele auf dieser Angelegenheit versucht haben, ihr parteipolitisches Süppchen zu kochen, richtete sich diese Schlammschlacht doch in erster Linie gegen die Solidaritätsarbeit der Roten Hilfe an sich. Der Verfassungsschutz und die Rechtsaußen-Strategen der „Jungen Freiheit“ haben massive Schützenhilfe geleistet, um den Gedanken der strömungsübergreifenden Solidarität, dem sich die Rote Hilfe verpflichtet fühlt, zu torpedieren.

Franziska Drohsel hat für sich persönlich die Konsequenz gezogen, aus der Roten Hilfe auszutreten. Wir bedauern das natürlich. Sehr viel wichtiger als der Verlust dieses einzelnen Mitglieds ist uns aber die Solidarität, die wir von ganz unterschiedlichen Seiten erfahren haben. Wir möchten allen danken, die sich in dieser Zeit öffentlich zur Roten Hilfe bekannt haben, LeserInnenbriefe geschrieben und Internetseiten ins Netz gestellt haben und die uns in vielen Briefen und Erklärungen den Rücken gestärkt haben. Ganz besonders freuen wir uns über etliche neue Mitglieder, die gerade angesichts der Angriffe aus Medien und Politik den richtigen Zeitpunkt für gekommen hielten, in die RH einzutreten.

Der Verfassungsschutz hat auch während der letzten Wochen wieder die lächerlichen Vorwurf in den Medien gestreut, die Rote Hilfe unterstütze die (seit zehn Jahren nicht mehr existierende) RAF. Jedem, der bereit ist, mehr zu sehen als die staatliche Propaganda, dürfte bekannt sein, dass die Rote Hilfe sich keiner einzelnen politischen Strömung der Linken zuordnet und deshalb auf allgemeinpolitische Aussagen verzichtet. Was allerdings hinter diesem Vorwurf steht und was den Inlandsgeheimdienst so erbost, ist die Tatsache, dass die Rote Hilfe nicht bereit ist, GenossInnen im Gefängnis zu vergessen, aus dem Gedächtnis zu verdrängen und gesellschaftlich zu isolieren. Wir beharren auf der banalen Feststellung, dass auch Gefangene Rechte haben, dass sie eingebunden werden müssen in unsere Diskussionen und unsere Solidarität verdienen, wenn sie von der politischen Justiz drangsaliert werden. Die Solidarität mit den Gefangenen aus der RAF wird deshalb weiterhin eines unserer vielen Betätigungsfelder bleiben. Wir bleiben dabei: die verbliebene Gefangenen aus der RAF müssen endlich raus aus dem Knast und die absurden neuen Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Gefangene müssen unverzüglich eingestellt werden!

Es tut gut, zu merken, dass es Menschen gibt, die sich vom Getöse der Medienkampagnen nicht beirren lassen und der Roten Hilfe gerade angesichts staatlicher und medialer Diffamierungen zur Seite stehen. Mit Eurer Hilfe werden wir auch im Kommenden Jahr weiter gegen Repression, politische Justiz und die Einschränkung politischer Rechte aktiv bleiben.

Noch einmal herzlichen Dank und solidarische Grüße!

Mathias Krause
für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

Repression gegen Oppositionelle aus der Türkei nimmt weiter zu

Nachdem den Auslieferungen zweier kurdischer Politiker und der Verhaftung des linken Oppositionellen Kemal Kutan in den letzten Monaten nimmt die Repression gegen im Exil lebende Aktivisten aus der Türkei weiter zu. Gestern wurden unter Leitung des Bundeskriminalamts Kulturvereine und Privatwohnungen in sieben deutschen Städten durchsucht, sowie zahlreiche Computer, Handys und Unterlagen beschlagnahmt.

Nach Angabe der Bundesanwaltschaft richtet sich die Großrazzia gegen eine Untergruppe innerhalb der in Deutschland legalen Türkischen Kommunistischen Partei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML), die für Anschläge in der Türkei verantwortlich sein soll. Derzeit sind zehn Personen von Ermittlungsverfahren betroffen.

Mathias Krause erklärt hierzu: „Wir verurteilen die Auslieferungen kurdischer Politiker an die Türkei. Nach wie vor gibt es in den dortigen Gefängnissen systematische Folter, die linke Opposition ist von starker Repression betroffen. Darüber hinaus protestieren wir gegen die zunehmenden Einschüchterungsversuche gegen linke Exilaktivisten durch deutsche Ermittlungsbehörden. Durch Razzien und Verhaftungen macht sich die deutsche Regierung zum Erfüllungsgehilfen des für seine Folterpraxis bekannten Regimes in Ankara.“

Mit Bedauern hat der Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. die Ankündigung der Juso-Vorsitzenden Franziska Drohsel zur Kenntnis genommen, aus der Roten Hilfe auszutreten.

Initiiert von der Rechtsaußen-Postille ‚Junge Freiheit‘ und dem Inlandsgeheimdienst, der sich zynischerweise „Verfassungsschutz“ nennt, hatte eine Kampagne gegen die neugewählte Vorsitzende der SPD-Jugendorganisation ihren Lauf genommen, der sich Franziska Drohsel schließlich nicht gewachsen sah. Aus ihrer Mitgliedschaft in der RH hatte sie nie einen Hehl gemacht und war auch angesichts dieser Tatsache mit großer Mehrheit gewählt worden.

Die gegenwärtige Kampagne gegen die neugewählte Juso-Vorsitzende Franziska Drohsel, die wegen ihrer Mitgliedschaft in der Roten Hilfe von CDU/CSU- aber auch von SPD-Mitgliedern zum Rücktritt aufgefordert wird, hat Vorläufer: Zum ersten Mal zum Thema gemacht wurde Drohsels Mitgliedschaft in der Roten Hilfe, aus der sie nie ein Geheimnis gemacht hatte von der Rechtsaußen-Postille „Junge Freiheit“. In ihrer jüngsten Ausgabe vermeldete die Zeitung, die Mitgliedschaft der neuen Juso-Vorsitzenden in der RH beweise ihre Verbundenheit mit dem linksextremen Spektrum. Sowohl die Extremismus-Expertin der CDU, Köhler, als auch der Hamburger Juso-Chef Philipp-Sebastian Kühn forderten unisono mit dem Zentralorgan der Neuen Rechten in der BRD Drohsels Rücktritt.

Mit Genugtuung hat der Bundesvorstand der Roten Hilfe die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Kenntnis genommen, die Einstufung der 'militanten gruppe' als "terroristische Vereinigung" aufzuheben und die Haftbefehle gegen die drei immer noch Inhaftierten im MG-Verfahren außer Vollzug zu setzen. Florian, Oliver und Axel können nach 4 Monaten Untersuchungshaft endlich wieder das Gefängnis (gegen Zahlung einer Kaution von jeweils 30000 Euro) verlassen.

Der BGH hatte kritisiert, dass die Bundesanwaltschaft (BAW) den Unterschied zwischen "kriminellen" und "terroristischen" Taten auf unzulässige Weise verwischt habe. Damit ist der absurden Konstruktion der Bundesanwaltschaft der Boden entzogen, die bereits im Anzünden geparkter Fahrzeuge eine "erhebliche Staatsgefährdung" sieht, die mit dem Terrorparagraphen 129a zu ahnden sei.

Auf dem Höhepunkt der staatlichen Repression, die sich in den 1970er Jahren gegen die gesamte radikale Linke richtete und die vor über 30 Jahren im „Deutschen Herbst“ gipfelte, wurde 1976 ein Gesetz verabschiedet, das dem innerstaatlichen Kampf gegen die Linke völlig neue Dimensionen verlieh: Der Paragraph 129a, der die „Bildung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ ahndete, sah keinerlei individuellen Tatnachweis mehr vor. Wer - tatsächlich oder angeblich - einer Gruppe angehörte, die nach der Definition der Repressionsorgane als „terroristisch“ eingestuft wurde, verlor im Zuge der Ermittlungen wesentliche Grundrechte.

Am Montag, den 03. September um 9 Uhr findet der Berufungsprozess vor dem Landgericht München I (Nymphenburger Str. 16; Zimmer B 279/ II) gegen die Münchnerin Nikola J. statt. Sie soll laut Anklage im April 2006 auf einer Demonstration gegen Neonazis versucht haben, bei der Festnahme einer „unbekannten Person“ durch einen „unbekannten Polizeibeamten“ eben diesem „unbekannten Polizeibeamten“ durch einen Fußtritt Verletzungen unbekannten Schweregrades zugefügt zu haben und dadurch sogar eine „Gefangenenbefreiung“ versucht haben soll. Weder konnte bisher vorgebracht werden, welcher Polizeibeamte verletzt worden sein soll noch wer der Gefangene war, der angeblich befreit werden sollte.

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