Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Konsequent antifaschistisch.
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Repression nach antifaschistischer Aktion in Obersulm-Willsbach
Am 1. Juni kam es in Wüstenrot (Landkreis Heilbronn) zu einer Hausdurchsuchung gegen einen vermeintlichen Antifaschisten. Mehrere Beamte der Kriminalpolizei Heilbronn (Staatsschutz) durchsuchten das Zimmer des noch bei seinen Eltern wohnenden 19- Jährigen und beschlagnahmten Computer, Festplatte und „verdächtige“ Gegenstände wie Farbstifte und bemalte Blätter.
Gleichzeitig wurde der Auszubildende von Polizeibeamten an seiner Arbeitsstelle aufgesucht und dort ein von ihm benutztes (nicht auf ihn zugelassenes) Auto durchsucht. Aus dem Fahrzeug wurden mehrere Musikkassetten, Sticker und Zeitschriften beschlagnahmt. Hintergrund dieser Maßnahmen ist eine Aktion von autonomen Antifas am 19.Mai gegen den NPD- Aktivisten Marcel Müller. Rund 20 vermummte AntifaschistInnen hatten an diesem Tag vor dessen Wohnhaus in Obersulm- Willsbach mit einem Transparent, Flugblättern, Parolen und Böllern gegen den NPDler protestiert, dabei kam es zu keinen Festnahmen. Gegen den 19-Jährigen wurde allerdings ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch eingeleitet und eine Hausdurchsuchung angeordnet, um die bei der Aktion verwendeten Gegenstände (rote Fahnen, Transparent und schwarze Kleidung) und den Computer, mit dem das Flugblatt über Marcel Müller geschrieben wurde, zu beschlagnahmen. Keiner dieser Gegenstände wurde bei der Durchsuchung gefunden.
Ein Genosse bekam am Donnerstag, den 10.06.2010 um 6:00 Uhr ungebetenen Besuch vom Staatsschutz. Mitgebracht hatten die Beamten neben viel Tatkraft und einem "unabhängigen" Zeugen aus der Stadtverwaltung einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Stuttgarts. Dieser wurde am 27.05.2010 auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen. Eilig hatte es der Staatsschutz mit der Hausdurchsuchung also offenbar nicht.
Dem Genossen wird vorgeworfen am 17.04.2010 mit "zwei weiteren bislang nicht identifizierten Mittätern" Sachbeschädigung begangen zu haben - und zwar durch Graffiti. Laut Hausdurchsuchungsbeschluss wurde einer der Unbekannten dabei von einer fleißigen Polizeibeamtin beobachtet und sogleich zur Personalienaufnahme festgehalten, riss sich aber los und konnte entkommen (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte).
Wie der Fernsehsender Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) am 5. Mai 2010 mitteilte wurden in Niederlehme, einem Ortsteil von Königs Wusterhausen, in der Nacht vom 4. zum 5. Mai insgesamt drei GenossInnen durch Repressionsorgane festgenommen.
Eher zufällig, so der RBB weiter, habe eine Polizeistreife das Auto mit den drei GenossInnen festgehalten und festgestellt, dass die Nummernschilder gefälscht waren. Im Zuge dessen sei ihnen ein in der Nähe des Wagens abgestellter Brandsatz aufgefallen.
Dem im Rahmen der Revolutionären 1. Mai Demonstration Festgenommene wurde am Freitag, den 7. Mai in einem Schnellgerichtsverfahren der Prozess gemacht. Vorgeworfen wurde ihm bei den Übergriffen der Polizei, die ein zu langes Transparent (!) beschlagnahmen wollten, einen Beamten getreten zu haben. Trotz widersprüchlicher Aussagen der drei Zeugen, die allesamt Polizisten waren, wurde der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten und 2 Wochen auf zwei Jahre Bewährung verurteilt. Bis zu seinem Prozess befand sich der Angeklagte in Untersuchungshaft.
Am 08. November 2008 fand eine „Partybesetzung“ in der Skaterhalle in der Potsdamer Kurfürstenstraße statt. Nach einer Demonstration für alternative Freiräume in Potsdam an der mehr als 1500 Personen teilnahmen fanden am Abend mehrere selbstorganisierte Abschlussaktivitäten statt, unter anderem wurde die leerstehende und zu verkaufende Skaterhalle als symbolischer Ort für die vielen geschlossenen oder von Erhalt bedrohten Jugend- und Kultureinrichtungen kurzfristig für eine Party besetzt.
Am Dienstag, den 19.01.2010 wurde eine Person aus der linken Szene Münchens von Beamten des Verfassungsschutz angesprochen. Dabei wurde explizit die im Februar stattfindende „Sicherheitskonferenz“ erwähnt. Der Angesprochene liess sich jedoch auf kein Gespräch mit den Geheimdienstmitabeitern ein.
Am 11.11.09 wurden in Magdeburg zwei Menschen wegen angeblicher Sachbeschädigung vor dem Amtsgericht Magdeburg zu 15 Tagessätzen von je 10 Euro verurteilt.
Die Sachbeschädigung selber bestand in dem Verkleben von drei Plakaten.
Das Verwaltungsgericht Göttingen erklärte heute im 2. Verhandlungstag die von einem Großaufgebot von Polizei und Feuerwehr durchgeführte Hausdurchsuchung eines weitgehend von Linken bewohnten Mehrfamilienhauses sowie die dabei angefertigte Fotodokumentation für rechtswidrig. Auslöser für den Einsatz war ein Fund von Kleinstmengen an Chemikalien im September letzten Jahres.
Mit dem erst Ende Juni bekannt gegebenen Urteil im Prozess vom 19. Mai 2009 hat das
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße festgestellt, dass eine Reihe von Auflagen, die die Stadt
Neustadt anlässlich einer linken Demonstration gegen Polizeigewalt am 31.Mai 2008 erlassen hatte,
rechtswidrig war. Die Anmelderin der Demonstration hatte mit Unterstützung der Roten Hilfe e.V. gegen
die massiven Einschränkungen des Demonstrationsrechts geklagt.
Der Schauprozess im Düsseldorfer Oberlandesgericht um den nach § 129b StGB verfolgten Faruk Ereren wurde am 29. Mai zweifach prägnantes Beispiel der deutschen Gesinnungspolitik.