Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Konsequent antifaschistisch.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Am 13. Februar gegen 10 Uhr gab es wieder mal einen Anquatschverswuch des Verfassungsschutz per Telefon. Ein Mann unbestimmten Alters, der sich eher krampfhaft versuchte durch die Verwendung vermeintlicher Jugendsprache jünger zu wirken, rief von einer unterdrückten Nummer aus an. Er meldete sich bei einem 23 jährigen Studenten, stellte sich unter dem Namen Pösch (o.Ä.) vom “Verfassungsschutz” (wobei er keine genaueren Angaben machte) vor und behauptete, durch einen Informanten auf dessen Namen als eventueller Mitarbeiter hingewiesen worden zu sein. Anschließend fragte er, ob der Student Interesse an einer Zusammenarbeit habe, wobei er nicht konkret darauf einging, um welche Art von Zusammenarbeit es sich handeln würde. Nachdem der Student verneinte, fragte der Verfassungsschützer “Auch nicht, wenn etwas Kohle dabei für Sie rausspringen würde?” Der Student verneinte abermals, verabschiedete sich knapp, legte auf und informierte anschließend die Rote Hilfe.
Der Angesprochene verhielt sich aus Sicht der Roten Hilfe genau richtig: er ließ sich nicht auf ein Gespräch ein und beendete das Telefonat sofort.
Wenn euch etwas ähnliches passiert, d.h. Anquatsche durch VS-Beamte geht an die Öffentlichkeit und informiert euer unmittelbares politisches Umfeld!
Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe München
Am heutigen Montag, den 22.September fanden vor dem Amtsgericht München zwei Prozesse gegen Antifaschisten statt, denen „Aufruf zu Straftaten“ vorgeworfen wird. In beiden Fällen sollen die Angeklagten dazu aufgerufen haben, am 30.11. einen Naziaufmarsch gegen die Wehrmachtsausstellung zu blockieren. Dieser Aufmarsch wurde von Christian Worch und Martin Wiese angemeldet. Letzterer, sowie weitere Personen aus seinem Umfeld sind kürzlich wegen des Besitzes von mehreren Kilo Sprengstoff verhaftet worden und ganz offensichtlich gab es konkrete Anschlagspläne.
Kurzmeldung der Roten Hilfe Würzburg:
Am 11.01.11 wurde in der Nähe von Würzburg ein Genosse vom Verfassungsschutz auf seinem Handy angerufen. Der Anrufer stellte sich als
ein Herr Alfeld vom Amt für Verfassungsschutz in München vor und wollte ein „einmaliges Angebot“ unterbreiten und sich gerne mit dem Angerufenen treffen. Sie hätten lange ermittelt und ein Personenprofil desjenigen angefertigt. Der Genosse würgte den VS-Mann jedoch konsequent ab und legte sofort auf.
Seit etwa eineinhalb Jahren ermittelt in Frankfurt (Oder) das 2. Kommissariat der Kriminalpolizei, zuständig für politisch motivierte Straftaten, gegen Personen, die der örtlichen linken Szene zugerechnet werden. Die Polizei hat insgesamt etwa 30 Sachverhalte aus den letzten drei Jahren, überwiegend Sachbeschädigungen, zum Anlass genommen, um gegen offenbar willkürlich ausgewählte Personen vorzugehen und diese mit verschiedensten Ermittlungsmethoden einzuschüchtern. Die Betroffenen sind immer die gleichen. Was diese Personen verdächtig macht, bleibt bis heute ein Geheimnis der Ermittlungsbehörden.
Am 29. September 2006 verurteilte das Stuttgarter Landgericht den Betreiber des Punk-Mailorders „NixGut“ zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 40 Euro. Gegenstand des sich seit über einem Jahr hinziehenden Prozesses war der Vertrieb von Artikeln mit durchgestrichenen und zerschlagenen Hakenkreuzen, die trotz der eindeutigen Positionierung gegen Nazis von den Richtern als verfassungswidrig nach § 86 (Verbot der Verbreitung von „Propagandamitteln“ neonazistischer Organisationen) betrachtet werden. Durch die umfangreichen Beschlagnahmungen von T-Shirts, Buttons und Aufnähern mit Antifa-Symbolen und das Verbot des weiteren Verkaufs soll der auf Punk-Artikel spezialisierte Vertrieb gezielt seiner Existenzgrundlage beraubt werden. Indem das Gericht hier ein Exempel statuiert, sollen Gleichgesinnte von aktivem Engagement gegen Nazis abgeschreckt werden.
OLG Hamburg bestätigt Gerichtskostenfreiheit für das DRK nach NS-Gesetz.
Die Rote Hilfe fordert die Aufhebung der Privilegierung aufgrund der Nazi-Gesetzgebung.
Nachdem das Deutsche Rote Kreuz (DRK) seit über einem Jahr unter dem Deckmantel des Markenschutzes massiv antilinke Politik betreibt und mit Hilfe von denkbar abstrusen Argumenten seitens des Hamburger Landgerichts das Zeichen der Demo-SanitäterInnen hat verbieten lassen, beruft sich die Organisation nun stolz auf ihre braune Vergangenheit. In seinem Urteil vom 13. Oktober 2006 gesteht das Oberlandesgericht Hamburg dem DRK Gerichtskostenfreiheit aufgrund eines NS-Gleichschaltungsgesetzes von 1937 zu.
Am 12.10.2006 wurde der Kommunistische Jugendverband Tschechiens (KSM) durch die tschechische Regierung verboten und für aufgelöst erklärt. Das Prager Innenministerium begründete das Verbot damit, dass der Jugendverband sich für eine sozialistische Gesellschaft einsetze und für die Umwandlung von Privateigentum in Gemeinschaftseigentum eintrete - Positionen, die in Europa viele Parteien und Organisationen der Linken vertreten.
Am 15.12.2003 erhielt der Realschullehrer Michael Csaszkoczy, der sich seit Sommer 2001 auf der BewerberInnenliste für das Lehramt im Bezirk Heidelberg befand, ein Schreiben des Oberschulamtes Karlsruhe. Darin wurde ihm mitgeteilt, dass einschlägige Erkenntnisse des Innenministeriums aus den Jahren 1992-2002 Zweifel daran aufkommen ließen, dass er bereit sei, jederzeit für die "freiheitliche demokratische Grundordnung" einzutreten. Diese könne er allerdings bei einem "vertieften Einstellungsgespräch" ausräumen, bei dem es insbesondere um die "Mitgliedschaft in Parteien oder Gruppierungen" gehen solle, die "verfassungsfeindliche Ziele" verfolgen. Dieses Schreiben bedeutet den Auftakt zu einem Berufsverbotsverfahren, das sich faktisch schon wie ein Berufsverbot auswirkt, da der ursprünglich geplante Einstellungstermin (01.02.2004) bereits verstrichen ist.
Wie die Bundesanwaltschaft gestern mitteilte, ist das ehemalige RAF-Mitglied Rolf Heißler nach über 20 Jahren aus der Haft entlassen worden. Mit Zustimmung der Behörde wurde die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt. Rolf Heißler wurde 1982 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, weil er im November 1978 zwei Polizeibeamten erschossen und zwei weitere schwer verletzt haben soll.
Er wurde bei seiner Verhaftung 1979 durch einen Kopfschuss schwer verletzt, überlebte nur mit Glück und hat noch heute unter den Folgen der mangelhaften medizinischen Versorgung zu leiden.
Wir freuen uns, Rolf Heißler endlich wieder in der Freiheit begrüßen zu können, und wünschen ihm alles Gute !
Die Freude über seine Freilassung soll uns jedoch nicht vergessen lassen, dass er weiter unter Bewährung steht, d.h. die Repression gegen ihn noch nicht zu Ende ist. Genauso wie wir wissen, dass die langjährige Haft, die er zum größten Teil in Isolationshaft verbringen musste, nicht spurlos an ihm vorbeigehen konnten. Die gesundheitlichen Probleme, mit denen er als Folge der Haft sein weiteres Leben zu kämpfen haben wird, sind bekannt und waren sicherlich ein entscheidender Grund für seine Freilassung.
Michael Csaszkóczy, der in Baden-Württemberg aus politischen Gründen seinen Beruf als Realschullehrer nicht ausüben darf, darf nun auch in Hessen kein Lehrer werden, obwohl sich die Leitung der Martin-Buber-Schule in Heppenheim und das zuständige Staatliche Schulamt einig darin waren, dass er den Anforderungen unter allen BewerberInnen am besten entspreche. Die Einstellung sollte zum Beginn des Monats September erfolgen. Wenige Minuten vor der ersten LehrerInnenkonferenz am 02.09.2005 erhielt der Schulleiter das ausdrückliche Verbot, den Vertrag zu unterschreiben. Trotz Protesten von Seiten des Schulleiters und des zuständigen Personalrats blieb das Schulamt bei seiner Position und berief sich auf eine kurzfristige Intervention des Innenministeriums in Wiesbaden.