Die von der Polizei am Samstag angegriffene Großdemonstration der Blockupy-Aktionstage war nicht nur geplant, was viele Quellen mittlerweile belegen; der präventive Eingriff in die grundgesetzlich verbriefte Versammlungsfreiheit hatte System. Die Rote Hilfe-Ortsgruppe Frankfurt am Main hat zu staatlicher Repression, Polizeigewalt und linker Solidarität ein Communiqué verfasst, das sich nochmals detaillierter mit den Geschehnissen auseinandersetzt. Zudem haben die Frankfurter Antirepressionsstrukturen einen Verteiler für die Betroffenen im Kessel eingerichtet; dieser dient der Vorbereitung von Klagen wegen Freiheitsentziehung und gegen weitere polizeiliche Maßnahmen.

Liebe Genoss_innen und Sympathisant_innen,

länger ist es her, dass die Rote Hilfe Plakate raus gebracht hat, die nicht einen konkreten Repressionsfall zum Thema hatten. Dieser Missstand soll behoben werden. Dabei soll auf die Kreativität unserer 6.200 Mitglieder zurückgegriffen werden (und auf die Ideen Derer, die sich mit der Roten Hilfe verbunden fühlen aber es leider noch nicht geschafft haben den Antrag auf Mitgliedschaft abzuschicken).

Daher ruft der Bundesvorstand euch hiermit auf Plakate zu layouten!

Am Mittwoch, den 22. Mai 2013 fanden bundesweit 21 Hausdurchsuchung im Zuge der Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in und Bildung einer kriminellen Vereinigung (§129) statt. Durchsucht wurden neben privaten Wohnräumen auch Arbeitsstellen und Vereinsräumlichkeiten. Betroffen  waren unter anderem Objekte in Stuttgart, Berlin und Magdeburg.

Im Prozess gegen Sonja Suder und Christian Gauger wurde heute Beugehaft gegen Sibylle S. angeordnet! Die Rote Hilfe ruft zur Solidarität auf!
Am heutigen Prozesstag im so genannten Revolutionären Zellen (RZ) Prozess in Frankfurt am Main wurde Beugehaft gegen die Zeugin Sibylle S. verhängt. Die Beugehaft kann bis Ende des Prozesses andauern, maximal aber sechs Monate. Sie hatte die Aussagen als Zeugin konsequent verweigert, bekam nach Prüfung durch das Gericht jedoch kein umfassendes Aussageverweigerungsrecht nach §55 StPO („Gefahr der Selbstbelastung“) zugestanden.
 

Wir dokumentieren eine Pressemitteilung der „Kampagne Demokratie hinter Gittern" zum Internationalen Tag der politischen Gefangenen am 18. März 2013:
Trotz des begonnenen Dialogs zwischen der kurdischen Freiheitsbewegung und türkischem Staat halten die Verhaftungen im Rahmen der sogenannten KCK-Verfahren (KCK= Union der Gemeinschaften Kurdistans) an. Wegen Terrorvorwürfen wurden seit 2009 über 9000 kurdische Journalistinnen, Rechtsanwälte, Menschenrechtsaktivisten, Gewerkschafterinnen, Frauenaktivistinnen, Bürgermeister oder Studierende hinter Gitter gebracht. Die AKP-Regierung ist deswegen auch international unter Druck geraten, hat aber bislang nicht mit der Freilassung dieser Gefangenen reagiert. Einige wenige Freilassungen meist prominenter Gefangener wie die des Verlegers Ragip Zarakoglu reichen jedoch nicht aus, um bei der kurdischen Bevölkerung das Vertrauen in die Ernsthaftigkeit der Regierung zu stärken. Die Freilassung schwerstkranker kurdischer Gefangener könnte hierfür ein erster Schritt sein.

Die Ausgabe 1/2013 der Roten Hilfe Zeitiung mit dem Schwerpunk Flucht, Ausbruch, Gefangenenbefreiung ist erschienen. Alle Mitglieder der Roten Hilfe e.V. erhalten sie per Post. Alle anderen können sie  ab sofort im Literaturvertrieb, im Bahnhofsbuchhandel und in ausgewählten Infoläden und Buchläden erwerben. 

Wir dokumentieren einen Aufruf von The Voice Refugee Forum:

Am Internationalen Tag gegen Rassismus am 21. März wollen wir vor dem Thüringer Landtag im Rahmen unserer Kampagne "Residenzpflicht abschaffen" protestieren und auf dem Anger in Erfurt einen Aktionstag gegen Residenzpflicht veranstalten.

Flüchtlingsrat solidarisiert sich mit von Erzwingungshaft bedrohten Flüchtling

Ein in Meiningen lebender Flüchtling ist aktuell von Erzwingungshaft bedroht, weil er gegen die Residenzpflicht verstoßen hat. "Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. erklärt seine Solidarität mit dem von Freiheitsentzug bedrohten Flüchtling und fordert das Amtsgericht Meiningen auf, dem Antrag der Ausländerbehörde abzuweisen und das uneingeschränkte Grundrecht auf Bewegungsfreiheit in seiner Entscheidung zum Ausdruck zu bringen", sagte Steffen Dittes, der Vorsitzende des Flüchtlingsrates Thüringen heute in Erfurt.Anlass ist ein im Jahr 2010 festgestellter Verstoß gegen die Residenzpflicht, die es Flüchtlingen verbietet, sich ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde frei über den Landkreis bzw. angrenzende Landkreise hinaus auch nur kurzzeitig bewegen zu können.

Wir dokumentieren eine Presseerklärung von AZADI e.V.:

AZADÎ verurteilt politisch motivierte Verfolgung kurdischer Aktivist_innen

Am 21. Februar hat die BAW gegen Metin A. Anklage vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart erhoben. Sie wirft dem kurdischen Aktivisten vor, sich von März 2008 bis zu seiner Festnahme im Juli 2011 als „hochrangiger Kader“ der „Gemeinschaft der Jugend“ (KC) in der Bundesrepublik und im europäischen Ausland betätigt zu haben. Die deutschen Strafverfolgungsbehörden ordnen die „Komalen Ciwan“ als Unterorganisation der PKK zu, so dass Metin A. als ein mutmaßliches Mitglied einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ nach § 129b StGB angeklagt wird. Er soll in seiner Funktion Demonstrationen und Schulungsveranstaltungen organisiert, Propagandamaterial verteilt, an Ausbildungsseminaren teilgenommen und Jugendliche für die Guerilla angeworben haben.

Im ehemaligen Polizeigefängnis Klapperfeld, nahe der Konstablerwache, beginnen am Sonntag die Solidaritätstage gegen staatliche Unterdrückung mit der Eröffnung der Ausstellung. Bis zum 20. März wird diese gezeigt und bildet einen Teil des diesjährigen Programms rund um den 18. März, dem Tag
der politischen Gefangenen. Die Ausstellung besteht aus einer Collage unterschiedlicher Schlaglichter auf Repression, Gefängnisse, Lager und die Solidarität mit Gefangenen und deren Kämpfen.

Pressemitteilung 06.03.2013

Am 5. März endete der Prozess gegen die angeklagten Antifaschisten von Remagen vor dem Koblenzer Landgericht mit Freispruch!
Ihnen war vorgeworfen worden, beteiligt gewesen zu sein, als ein Polizist am Rande eines Naziaufmarschs und der Gegenproteste in Remagen im November 2010 verletzt wurde.Damit endete der Berufungsprozess am Landgericht nach drei Verhandlungstagen, einen Tag früher als vom Gericht geplant.
In erster Instanz hatte der Prozess gegen die Angeklagten vor dem Amtsgericht Sinzig nach sechs Verhandlungstagen mit Verurteilungen wegen Landfriedensbruchs geendet.

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