Wir dokumentieren einen Demonstrationsaufruf der Kampagne TATORT Kurdistan, der von der Roten Hilfe e.V. ausdrücklich unterstützt wird:

 

Im Frühling 2013 begann in der Türkei eine Zeit der Hoffnung auf Frieden und demokratischen Wandel. Nach jahrzehntelangem Kampf ist die Anerkennung und Gleichberechtigung der Kurdinnen und Kurden in der Türkei in greifbare Nähe gerückt. Der von der PKK eingeleitete Waffenstillstand und der am 8. Mai begonnene Rückzug ihrer Kämpferinnen und Kämpfer aus der Türkei sind deutliche Schritte. Die türkische Regierung verhandelt seit Ende 2012 direkt mit dem Vorsitzenden der PKK, Abdullah Öcalan. Damit ist er als politischer Vertreter der Kurdinnen und Kurden in der Türkei anerkannt worden.

Beim Newroz-Fest in der kurdischen Metropole Diyarbakir haben am 21. März ein bis zwei Millionen Menschen friedlich und von der Polizei unbehelligt mit zehntausenden von PKK-Fahnen und Öcalan-Bildern gefeiert und demonstriert. Dialog und Veränderung stehen auf der Tagesordnung. Der Friedensprozess in der Türkei kann sich positiv auf den ganzen Mittleren Osten auswirken.

Dieser Aufbruch sollte von Deutschland und Europa aus entschlossen unterstützt werden. Dazu gehört, dass die Einschränkung der öffentlichen Meinungsäußerung und der Versammlungsfreiheit von Kurdinnen und Kurden durch Verbote und Strafverfahren aufhört.


In July 2013, republican activists from Europe, North America and Australia launched the “International Committee to Support the Irish Prisoners of War” as a permanent and independent body to coordinate international support with Irish Republican Prisoners of War.
In the context of a blackout of mainstream media and reformist politics, we rely on our strengths and build solidarity from below. Hence the committee works towards promoting solidarity with all genuine Irish Republican POWs. It operates as an independent network to coordinate support with the Irish Republican POWs world-wide.

Die Bundespolizei verschickt aktuell die ersten Verwarngelder an die erfolgreichen GleisblockiererInnen vom 1 Mai. Hunderte von Antifaschistinnen und Antifaschisten hatten sich auf die Zufahrtswege zu der Nazidemonstration am Frankfurter Ostbahnhof gesetzt und somit bereits die Anreise der Nazis nach Frankfurt verhindert. Dabei wurden die zum Teil sitzenden Demonstrierenden von der Polizei über Stunden am verlassen der Gleise gehindert und mit Pfefferspray und Schlägen traktiert und festgenommen. Nun sollen sie für ihre gelebte Zivilcourage auch noch Geld bezahlen.

Wir dokumentieren eine Pressemiteilung von AZADI e.V.:

Pressemitteilung

12. August 2013

Am 14. August wird das Hauptverfahren gegen den kurdischen Aktivisten Metin A. vor dem OLG Stuttgart eröffnet. Die Anklage beschuldigt ihn der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB). Danach soll er sich von März 2008 bis zu seiner Festnahme am 20. Juli 2011 als „hochrangiger Kader“ der Jugendorganisation „Komalen Ciwan“ (KC) in Berlin, später bundesweit sowie im europäischen Ausland betätigt haben. In dieser Funktion sei er laut Bundesanwaltschaft (BAW) u. a. damit befasst gewesen, Jugendliche an die Organisation heranzuführen und für den „Guerillakampf der PKK“ zu rekrutieren. Als Mitglied der Europaführung der KC habe er über „umfangreiche Entscheidungs- und Anordnungskompetenzen“ verfügt.



++Landgerichtsbeschluss erklärt Festnahme und Verbringung nach Wiesbaden für rechtswidrig++ ++Nach langem Verfahrenszug nimmt Landgericht Freiheitsgrundrechte endlich ernst++
++Fragwürdiges Polizeiverhalten gegenüber Demonstrationen in Frankfurt offenbar die Regel++

Das Landgericht Frankfurt hat in einer Entscheidung (siehe Anhang) das überlange Festhalten im sogenannten M31 Kessel, die Durchsuchung und die anschließende Verbringung in das Polizeipräsidium Wiesbaden für rechtswidrig erklärt. Die Klägerin nahm an der Demonstration „M31 -European Day of Action against capitalism“ teil, wurde mit 456 weiteren Demonstrierenden über 5 Stunden hinweg eingekesselt, erkennungsdienstlich behandelt und für weitere 4 1/2 Stunden in das Wiesbadener Polizeipräsidium gebracht. Ein gegen sie eingeleitetes Ermittlungsverfahren wurde wegen mangelnden Tatverdachts eingestellt.

Wir dokumentieren den Prozessbericht des Bündnisses Verdammt lang quer vom 6.8.2013: 

Sibylle S., die vier Monate in Beugehaft saß, weil sie sich weigerte, als Zeugin gegen Sonja Suder auszusagen, ist frei. Weil Sibylle sich erneut geweigert hatte, sei davon auszugehen, dass sie auch durch eine fortgesetzte Haft ihre unbeugsame Haltung nicht ändern würde, musste die Kammer bei der Begründung eingestehen.


Zu Beginn des Prozesses, der heute von zahlreichen Besucher_innen und von Vertreter_innen vom Komitee für Grundrechte und Demokratie und der Internationalen Liga für Menschenrechte beobachtet wurde, teilte Richterin Stock mit, dass der Zeuge Hermann F. aufgrund ärztlicher Atteste nicht zur Vernehmung erscheint. Rechtsanwalt Baier, der Zeugenbetreuer von Hermann, berichtete zunächst, dass er nach der Explosion 1978 zunächst vergeblich versucht hatte, ihn, der in einer Polizeikaserne abgeschirmt und unmittelbar nach der Operation von Polizisten vernommen worden war, zu sprechen. Er sei heute noch sehr betroffen, dass es ihm damals nicht gelungen sei, sein Grundrecht auf anwaltliche Vertretung durchzusetzen und Hermann aus der Polizeigewalt zu befreien.

Göttingen, den 07.08.2013

Vor einem Monat hatte sich der Bundesvorstand der Roten Hilfe dazu
entschlossen, sich bezüglich einer durchaus ernstzunehmenden
Bedrohungssituation mit einer längeren Pressemitteilung an die
Öffentlichkeit zu wenden. Der zurzeit noch inhaftierte Neonazi Mario M.
hatte in persönlichen Briefen aus der Justizvollzugsanstalt Rosdorf heraus
massive Drohungen gegen die Solidaritätsorganisation Rote Hilfe e.V.
ausgesprochen, deren Bundesgeschäftsstelle ihren Sitz im nahe gelegenen
Göttingen hat.

Dienstag, 6. August, von 18 - 19 Uhr:

www.radioflora.de


In der August-Ausgabe gibt es folgende Beiträge:

- Zu den 6 Festnahmen von Mitgliedern der Anatolischen Föderation wegen
§ 129b in der BRD und Österreich;

- Zu den Razzien wegen § 129 am 22. Mai in drei Städten;

- Telefonat mit der Gefangenen Andrea Stauffacher aus der Schweiz;

- Vor 20 Jahren wurde Wolfgang Grams erschossen;

Wir dokumentieren einen Aufruf des Bündnisses Freiheit statt Angst:

Ein breites Bündnis ruft dazu auf, für Bürgerrechte, Datenschutz und ein freies Internet auf die Straße zu gehen:

In den letzten Monaten hat sich etwas getan, leider nichts Gutes: Die Bestandsdatenauskunft ist Gesetz geworden, der Prism-Skandal hat das Ausmaß staatlicher Überwachung deutlicher denn je gemacht und die Vorratsdatenspeichrerung droht uns nach der Wahl immer noch. Es bleibt noch sehr viel zu tun.

Wir dokumentieren eine Erklärung der unterzeichnenden Jugendorganisationen: 

Zwischen dem 23. und 25. Juli 1983 ereigneten sich pogromartige Ausschreitungen gegen die tamilische Bevölkerung in Sri Lanka, mit unfassbar grausamen Folgen. Schätzungsweise 3.000-5.000 TamilInnen wurden innerhalb weniger Tage durch Singhalesen ermordet, viele wurden vertrieben, ausgeraubt und ihre Häuser in Brand gesteckt. Tamilische Geschäfte würden zerstört und geplündert.


Klar ist, dass der singhalesische Staat involviert war in das Massaker, denn weder die Polizei, noch das Militär griffen in die Ausschreitungen ein. Seitdem erinnert der „Schwarze Juli" an die tausenden TamilInnen, die infolge des Massakers ihr Leben verloren, fliehen mussten und deren Hab und Gut vernichtet wurde.

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