Sicherheitskonferenz 2006: Zensur findet statt
Polizei diktiert Inhalte und Form der Gegenveranstaltungen

Polizei malträtiert und zensiert Demonstration gegen die Nato-Sicherheitskonferenz und inhaftiert etwa 60 TeilnehmerInnen. Etwa einem Drittel der Inhaftierten wird zur Last gelegt, Rumsfeld durch die Parole "Rumsfeld Massenmörder" beleidigt zu haben. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof weist Teile des Auflagenbescheides zurück.


Polizei verhindert Meinungsäußerung

Die offensichtlich von offizieller Seite ungewollte Meinungsäußerung "Rumsfeld Massenmörder", führte zu  Prügel- und Pfeffergaseinsätzen und etlichen Ingewahrsamnahmen (ca. 20 Personen) Damit spielt sich die Polizei zur Zensurbehörde auf. Diese Äußerung zielt nicht auf die Beleidigung der Person Rumsfeld, sondern auf seine Funktion als Kriegsminister ab.

Polizei verbreitet Chaos und Angst

Wie immer frisiert die Polizei Ihre Festnahmestatistik nach oben - und damit die angebliche Anzahl von vermeintlichen Gewalttäter. Der Trick: Regelungen des Versammlungsrechts werden übermäßig repressiv ausgelegt. Etwa ein Drittel der Verhaftungen wurden so erst durch den Einsatz der Polizei verursacht.

Angriffe gegen Lautsprecherwagen

Nachdem die Auflage des KVR, der Polizei jederzeit Zutritt zum Lautsprecherwagen zu ermöglichen, gerichtlich abgewiesen wurde, schaffte die Polizei Fakten, indem sie unter fadenscheinigen Begründungen mehrmals Lautsprecherwagen angriff und durchsuchte.

Kesselzug und Kesselzwang

Die Demonstration wurde durch einen mehrreihigen Polizeikordon von der Umgebung gewaltsam abgeschirmt. Etliche TeilnehmerInnen wurden am Verlassen oder Betreten der Demonstration gewaltsam gehindert und damit rechtlich de facto in Polizeigewahrsam genommen. Dieses Verhalten der Polizei wurde bereits in etlichen Urteilen etwa des Bundesverfassungsrichts als rechtswidrige Freiheitsentziehung gerügt.

Kreisverwaltungsreferat unterliegt vor Gericht

Die Praxis des Kreisverwaltungsreferats durch bis zu 17-seitige Auflagenbescheide Versammlungen weit über jeden rechtlichen Rahmen einzuschränken wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof endlich ein Riegel vorgeschoben. Insbesondere Regelungen mit denen das Referat de facto das Strafgesetzbuch unzulässig ausweiten wollte, wurden vom Gericht als unzulänglich und zu unbestimmt abgelehnt.

Klagewellen der letzten Jahre ändern rechtswidrige Polizeipraxis

Die Klagen der letzten Jahre - unterstützt durch die Rote Hilfe e.V. - und die richterliche Feststellung der Rechtswidrigkeit etlicher Ingewahrsamnahmen, führten endlich zu einer Anpassung der Polizeipraxis. Insbesondere die schikanösen und überlangen Haftzeiten, die ohne richterliche Überprüfung stattfanden. Gegen etwa 22 Uhr wurden die letzten Personen freigelassen. Jedoch ist auch die Praxis, die Ingewahrsamgenommenen bis nach der Versammlung hinter Gitter zu sperren eindeutig nach geltender Rechtssprechung rechtswidrig. Wir werden auch gegen diese ungesetzliche polizeiliche Eigenermächtigung vorgehen.

Paula Schreiber, Pressesprecherin der Roten Hilfe e.V. Ortsgruppe München stellt fest: "Die polizeiliche Praxis bei jeder Versammlung mit Schlagstock und Pfefferspray gegen die TeilnehmerInnen vorzugehen, und einige dutzend TeilnehmerInnen unter fadenscheinigsten Begründungen festzunehmen, dient lediglich der Aufrechterhaltung eines von der Polizei selbst geschaffenen Gefahrenbildes. Die Gewalt geht zu aller erst von der Polizei aus."

Paula Schreiber
Pressesprecherin Rote Hilfe München e.V. / Ermittlungsausschuss München

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