Am Mittwoch den 30. Januar kam es gegen 6:45 Uhr in Nürnberg zu einer Kontaktaufnahme durch eine Ermittlungsbehörde.

Ein Genosse wurde in Nürnberg-Gostenhof Ecke Austraße/Mittlere Kanalstraße von einem Herren abgepasst und mit Namen angesprochen. Der Herr ist ca. 1,75 Meter groß, etwas stärker gebaut, Mitte 50 mit grauen mittelkurzen Haaren.

Nachdem der Genosse kurz stehenblieb meinte der Mann, dass er doch seinem V-Mann Führer schöne Grüße ausrichten könne, da der Genosse doch beim Verfassungsschutz arbeiten würde.

Der Genosse machte deutlich, dass er nicht mit der Person reden wolle und entfernte sich zügig.

Was mit dieser Aussage erreicht werden sollte, bleibt im Dunkeln. Diese Form des Anquatschversuches kann als sehr skurril betrachtet werden und ist uns in dieser Form bisher unbekannt.
Staats- und Verfassungsschutz versuchen immer wieder AktivistInnen einzuschüchtern und Informationen abzugreifen.

Macht Anquatschversuche öffentlich und wendet euch an eure lokalen Antirepressionsgruppen.

Anna und Arthur haltens Maul

Pressemitteilung 06.03.2013

Am 5. März endete der Prozess gegen die angeklagten Antifaschisten von Remagen vor dem Koblenzer Landgericht mit Freispruch!
Ihnen war vorgeworfen worden, beteiligt gewesen zu sein, als ein Polizist am Rande eines Naziaufmarschs und der Gegenproteste in Remagen im November 2010 verletzt wurde.Damit endete der Berufungsprozess am Landgericht nach drei Verhandlungstagen, einen Tag früher als vom Gericht geplant.
In erster Instanz hatte der Prozess gegen die Angeklagten vor dem Amtsgericht Sinzig nach sechs Verhandlungstagen mit Verurteilungen wegen Landfriedensbruchs geendet.

Presseerklärung 25.2.2013 der Solidaritätsgruppe für die kriminalisierten Antifaschist_inn_en von Remagen Beim Berufungsprozess gegen 6 Antifaschisten am 21. Februar 2013 am Koblenzer Landgericht sah sich der Chef des Koblenzer Staatsschutzes Frank Thomas besorgt um. Doch diesmal ist es noch mal gut gegangen, denn der eigentlich parallel hätte stattfindende Prozess gegen die Neonazis des Aktionsbüros Mittelrhein fiel aus. Obwohl die Anklage gegen den AB Mittelrhein sich vorallem auf massive und systematische Bedrohung und Angriffe von AntifaschistInnen beruft, legte die Staatsanwaltschaft Koblenz beide Termine fast zeitgleich in das selbe Gebäude!

Beim kommenden Termin des Prozesses gegen die sechs Antifaschisten am 28. Februar wird es jedoch für die Angeklagten und die ProzessbesucherInnen gefährlich, denn dann müssen sie damit rechnen, von den 30-50 Neonazis, die sich dann im selben Gebäude aufhalten, bedroht oder angegriffen zu werden. Schon bei früheren Prozessen kam es zu bedrohlichen Situationen für die ProzessbesucherInnen, die von Nazis des AB Mittelrhein in und vor dem Gerichtsgebäude fotografiert wurden. Der Staatsschutz Koblenz weiß schon länger von den Überschneidungen der Termine, da er bei der Aufklärung der Verbrechen des AB Mittelrhein eine entscheidene Rolle spielt. Die Besorgnis von Polizei und Justiz scheint nur dann zu gelten, wenn es um die Einschränkung von Bürgerrechten oder den Schutz von politischer Prominenz geht. Der Staatsschutz sorgt sich nur zum Schein, aber scheint sich nicht zu sorgen. Ansonsten gab es beim Prozess gegen die Antifaschisten am 21. Februar nicht viel Neues. Ob die Straftat Landfriedensbruch überhaupt begangen wurde, blieb mehr als fraglich und keinem der Angeklagten konnte diese nachgewiesen werden. Polizei und Justiz sollten nach dem Bekanntwerden der Dimension des Rechtsterrorismus im November 2011 ihrer Aufgabe nachkommen und den Schutz von Menschen nicht wieder mit Füßen treten. Sie müssen die Sicherheit der ProzessteilnehmerInnen garantieren und dürfen nicht kurze Zeit später wieder so tun, als hätten sie nichts gewusst. Mehr zu den Prozessen und was hat das zum Teufel mit John Wayne zu tun bei: *remagen.blogsport.de* Solidaritätsgruppe für die kriminalisierten Antifaschist_inn_en von Remagen c/o Buchladen Le Sabot . Breite Str. 76 . 53111 Bonn Kontakt über: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

Presseerklärung 25.2.2013 der Solidaritätsgruppe für die kriminalisierten Antifaschist_inn_en von Remagen

Beim Berufungsprozess gegen 6 Antifaschisten am 21. Februar 2013 am Koblenzer Landgericht sah sich der Chef des Koblenzer Staatsschutzes Frank Thomas besorgt um. Doch diesmal ist es noch mal gut gegangen, denn der eigentlich parallel hätte stattfindende Prozess gegen die Neonazis des Aktionsbüros Mittelrhein fiel aus. Obwohl die Anklage gegen den AB Mittelrhein sich vorallem auf massive und systematische Bedrohung und Angriffe von AntifaschistInnen beruft, legte die Staatsanwaltschaft Koblenz beide Termine fast zeitgleich in das selbe Gebäude!

Wir dokumentieren eine Pressemitteilung von Annette Groth (MdB DIE LINKE):

Akram Anteer, ein Palästinenser aus dem Flüchtlingslager Jenin, befindet sich momentan zur medizinischen Behandlung in Deutschland. Vor einigen Tagen hat er beschlossen, aus Solidarität mit den hungerstreikenden palästinensischen Häftlingen in israelischen Gefängnissen ebenfalls die Aufnahme von Nahrung zu verweigern. Während des völlig unverhältnismäßigen israelischen Angriffs auf das Flüchtlingslager Jenin im Jahre 2002 wurde Anteer durch Panzergranaten schwer verletzt, verhaftet und für sieben Jahre ins Gefängnis gesperrt. Freigelassen wurde er nur unter der Bedingung, das Land zu verlassen. Auf die Frage nach der Möglichkeit seiner Rückkehr nach Jenin wurde ihm gesagt, dieses „Problem“ werde später gelöst. Der durch seine schweren Verletzungen an Kopf, Hals, Armen, Rücken und Nervensystem sowie die Folter im israelischen Gefängnis gesundheitlich massiv beeinträchtigte Akram Anteer wurde von Schweden aufgenommen. Seither wird ihm die Rückkehr in seine Heimat verweigert. Zunächst wurde er in Schweden medizinisch versorgt, seit einiger Zeit in Deutschland.

Wir dokumentieren einen Aufruf des Netzwerkes Freiheit für alle politischen Gefangenen u.a.:

Kundgebung Mittwoch 27.Februar, 17h – 19h vor dem Französischen Generalkonsulat Hamburg, Heimhuder Strasse 55.

Mit dem Urteil des Berufungsgerichts in Paris am 10. Januar 2013 wurde das Urteil vom 21. November 2012 des Strafgerichtshofs bestätigt, Georges Ibrahim Abdallah nach fast 29 Jahren aus der Haft zu entlassen.

Während seiner Haftzeit (seit 1984) haben seine Anwälte mehrfach den Prozess neu angestoßen, vor allem nach dem Ende seiner offiziellen Haftzeit 1999. Neunmal sind sie mit ihrem Vorhaben deshalb gescheitert, weil die aufeinanderfolgenden Regierungen, unter dem direkten und offenen Druck der USA, gegen die Entlassung in Berufung gegangen sind und damit seine Freilassung verhindert haben.

Am heutigen Mittwoch, den 6. Februar 2013, startet in Berlin ein weiterer Schauprozess gegen einen kurdischen Aktivisten. Wie bei den anderen Prozessen auch wird hierbei der „Anti-Terror“-Paragraph 129b in Anschlag gebracht. Vezir T. wird vorgeworfen, für die kurdische PKK Gebietsverantwortlicher in Thüringen und Brandenburg gewesen zu sein und dabei Spenden und Einnahmen überwacht zu haben. Dabei ist dies nicht das erste Mal, dass Vesir aufgrund seiner politischen Arbeit für die progressive kurdische Befreiungsbewegung von der deutschen Klassenjustiz abgeurteilt werden soll - unter dem Vorwand, für eine so genannte terroristische Struktur tätig gewesen zu sein.

Am frühen Morgen des heutigen 6. Februar durchsuchte der Frankfurter Staatsschutz in Frankfurt am Main, Berlin, Freiburg, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen die Wohnungen von mindestens sieben FotografInnen.

Offensichtlich war die Polizei auf der Suche nach Fotos von der antikapitalistischen Demonstration vom 31. März 2012 in Frankfurt. Bei der Demonstration mit 6000 TeilnehmerInnen wurde unter anderem die Europäische Zentralbank als Akteurin der europäischen Krisenpolitik angegriffen. Im Verlauf der Demonstration kam es zu Auseinandersetzungen mit der Polizei, die verhinderte, dass die Demonstration ihr eigentliches Ziel, den Neubau der EZB, erreichen konnte. Am Rande soll ein Polizist mit Pfefferspray besprüht und getreten worden sein. Die Polizei bauschte das zunächst zu einem „versuchten Totschlag“ auf und nimmt ihre verzerrte Wahrnehmung nun zum Anlass, die Pressefreiheit auszuhebeln.

Wir dokumentieren eine Pressemitteilung von AZADI e.V.:

Am 6. Februar 2013 wird vor dem Kammergericht Berlin das Hauptverfahren gegen den kurdischen Aktivisten Vezir T. eröffnet. Weil die Bundesanwaltschaft ihm vorwirft, Mitglied in der ausländischen „terroristischen“ Vereinigung PKK gewesen zu sein, sieht sich der 42-Jährige mit einer Anklage nach § 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB konfrontiert. Er wird beschuldigt, von Juni 2008 bis Juli 2009 in Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie Teilen von Brandenburg und Thüringen als hauptamtlicher Kader tätig gewesen zu sein. Dort habe er organisatorische Arbeiten durchgeführt und sei für Spenden- und Beitragssammlungen für die PKK verantwortlich gewesen. Außerdem habe er die erzielten Erlöse aus dem Verkauf von Publikationen; sowie aus Veranstaltungen überwacht. Vezir T. wurde am 8. Dezember 2011 fest- und in Untersuchungshaft genommen, konnte diese aber nach einem Haftprüftermin wegen fehlender Fluchtgefahr am 13. Januar 2012 verlassen.

Im Verfahren gegen die Revolutionären Zellen (RZ) vor dem Landgericht Frankfurt am Main verwickelt sich der Kronzeuge Klein in unhaltbare Widersprüche. Die Verteidigung hat deshalb die sofortige Haftentlassung Sonja Suders gefordert. Richterin Stock wird nun zu entscheiden haben, ob die 80-Jährige weiterhin in U-Haft bleiben muss. Das Konstrukt aus Lügen und Folter wird aber, nach Einschätzung der Roten Hilfe, weiterhin für eine Verurteilung genügen.

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