Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Konsequent antifaschistisch.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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1. Allgemeines
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In den vergangenen Jahren konnte die Rote Hilfe immer mehr Menschen, die wegen ihrer linken Aktivitäten von staatlicher Repression betroffen waren, finanziell unterstützen. Neue Bewegungen, in denen Aktivist*innen im Visier von Polizei und Justiz sind, haben sich entwickelt, beispielsweise die Refugee-Proteste. Bei vielen daraus entstehenden Prozessen haben Geflüchtete und ihre Unterstützer*innen von der RH Unterstützung erfahren. Auch aus anderen Bereichen erhalten wir immer mehr Anfragen von Genoss*innen, die Ziel von Repressionsmaßnahmen geworden sind.
Zunehmende Anwält*innen- und Prozesskosten haben zu einem enormen Anstieg der Unterstützungsausgaben der Roten Hilfe geführt. Insgesamt haben sich die Zahlungen, die die Rote Hilfe für von Repression betroffene Linke leistete, allein 2014 um fast 50 Prozent erhöht. Das zeigt, wie wichtig die Solidaritätsarbeit der Roten Hilfe ist, und es ist großartig, dass wir so vielen Aktivist*innen in der Konfrontation mit den Repressionsorganen beistehen konnten. Gleichzeitig strapaziert dieser extreme Anstieg aber die Gesamtfinanzen der Organisation enorm.
Kurzum: wir brauchen euer Geld, um diese notwendige Unterstützungsarbeit fortführen zu können und die Angriffe des Staates weiterhin ins Leere laufen zu lassen. Jede Form der Unterstützung ist uns dabei willkommen! Der 18. März, der Tag der politischen Gefangenen, ist deshalb der Auftakt zu einer neuen Spendenkampagne für die kontinuierliche Solidaritätsarbeit der Roten Hilfe e.V.
Lasst euch was einfallen, damit die aktive Unterstützungsarbeit weitergehen kann, denn unsere Solidarität ist die stärkste Waffe im Kampf gegen ihre Repression!
Spendet unter dem Stichwort „Mehr Solidarität!“ auf das Konto der Roten Hilfe:Rote Hilfe e.V.
Sparkasse Göttingen,
IBAN: DE25 2605 0001 0056 0362 39
BIC: NOLADE21GOE
REIßEN WIR DIE MAUERN EIN DIE UNS TRENNEN!
Es gibt heute in der Linken wohl kaum politisch arbeitende Menschen, Gruppen oder Organisationen, die sich im Laufe der Zeit nicht durch staatliche Repression in ihrer politischen Tätigkeit verfolgt oder behindert sahen. Auch wenn wir aus unterschiedlichen Kämpfen und Bewegungen kommen (wie z.B. aus antifaschistischen,antirassistischen Zusammenhängen,aus der Antiatom und/oder der Umwelt und Ökologie-Bewegung, und/oder uns am Kampf gegen Krieg und Kapitalismus beteiligen) Gerade klassenkämpferische und antikapitalistische Organisierung, die sich nicht zu Kompromissen und Zugeständnissen an das kapitalistische System hinreißen lässt, wird auf kurz oder lang mit staatlicher Repression konfrontiert und das letzte Repressionsinstrument des Staates ist das Gefängniss. In unserem Kampf gegen die herrschenden Verhältnisse dürfen wir gerade diejenigen, die aufgrund ihrer politischen Tätigkeiten und Überzeugungen hinter Gittern sitzen nicht vergessen und damit alleine lassen. Dabei kann es für uns keine Rolle spielen ob sie im Sinne des bürgerlichen Gesetzbuchs “schuldig” oder “unschuldig” sind. Sie sind ein Teil von uns, sie sind unsere Genossinnen und Genossen und brauchen unsere Solidarität. Getroffen werden einige - gemeint sind wir alle!
Solidarität muss praktisch werden: Schreibt den gefangenen Genossinnen und Genossen!
Für die Gefangenen aus unserer Bewegung, unseren Zusammenhängen und unseren Kämpfen (wie z.B. Streiks, Kriegsdienstverweigerung, Mitglieder aus revolutionären Gruppen usw.), also diejenigen, die wir im weitesten Sinn als politische Gefangene definieren, ist es enorm wichtig sie weiterhin in den weitergehenden Widerstand miteinzubeziehen. Das heißt ihnen von Aktionen zu erzählen, ihnen Zeitschriften zu schicken (wenn sie diese wollen) und mit ihnen gegenbenenfalls Strategien und Ideen zu diskutieren. Sicherlich gibt es einige die nichts mehr von Klassenkampf und Revolution hören wollen, und die nur noch ihre Strafe absitzen möchten. Dies müssen wir selbstverständlich respektieren. Doch gerade für die meisten der politischen Gefangenen gilt dies nicht. Im Gegenteil ist gerade für die politischen Gefangenen sehr wichtig, weiterhin von den Kämpfen “draußen” etwas mitzubekommen und soweit wie möglich mit einbezogen zu werden. Politische Gefangene werden in der Regel selbst im Knast (u.a. auch von den anderen Gefangenen) isoliert. Zusätzlich kann es (wie bei anderen renitenten Gefangenen natürlich auch zu Angriffen der WärterInnen (Rollkommandos) kommen, dazu können weitere Schikanen (wie z.B. Beleidigungen, Belästigungen) sowie weitere verschärfte Restriktionen kommen. So kann ein Brief den hellsten Punkt eines Tages hinter Gittern ausmachen.
Das Leben im Knast ist tot langweilig, und jegliche Nachricht die etwas Licht bringt, egal ob sie von einer bekannten oder unbekannten Person kommt, ist stets willkommen. Für Inhaftierte zählt daher der Erhalt von Briefen zu den wenigen Lichtblicken im alltäglichen Grau des vor-sich-hin-lebens in der Anstalt. Hinter den Mauern mit Stacheldraht, Wachtürmen und bewaffneten Schließern gibt es kaum menschliche Nähe und Gefühle, sondern Unterordnung und den täglichen Kampf ums Überleben. Aber eine Möglichkeit, diese Mauern der Passivität und Kälte zu überwinden, ist das Schreiben von Briefen an Gefangene . Es schafft eine Abwechslung und gibt die Möglichkeit die eigenen Gedanken zu erweitern und die Isolation ein stückweit zu durchbrechen.
Sie sind drinnen für uns, wir sind draußen für sie:
Die Gefangenen sollen gebrochen werden, indem ihnen jegliche Emotionen, Gefühle und menschliche Nähe vorenthalten werden. Der regelmäßige Kontakt mit ihnen, sei es durch Briefe, Telefonate oder Besuche, ist das einzige Mittel, die von den Herrschenden befohlene und von den Knastwärtern praktizierte Kontrolle über das tägliche Leben zu durchbrechen.
Wie schreibe ich Gefangenen?
Wenn du Unterstützung oder gar eine Kampagne für eineN GefangeneN anbieten möchtest, so ist es am besten realistisch zu bleiben, bezüglich dessen was du auch wirklich erreichen und umsetzen kannst. Für jemenschen, der/die eine sehr lange Zeit hinter Gittern verbringen muß, kannst du wie ein sehr starker Hoffnungsschimmer erscheinen - es ist wichtig die Hoffnung aufrecht zu erhalten, aber keine falschen Illusionen zu kreieren. Wenn einE GefangeneR dir glaubt, und diese Erwartungen dann nicht erfüllt werden, kann dies durchaus in Desillusion und Depression enden.
Wie fange ich an zu schreiben?
Eines der Hauptprobleme, das Leute davon abhält Inhaftierten zu schreiben, ist daß sie es nicht gewohnt sind einer fremden Person zu schreiben und von ihren Erlebnissen zu erzählen. Sie wissen nicht, was sie schreiben sollen und denken, dass sie mit dem, was sie aufs Papier bringen, den Menschen auf der anderen Seite der Mauern deprimieren könnten oder es ihn/sie gar nicht interessiert. Nun, es handelt sich dabei um ein Problem, das die meisten von uns erstmal überwinden müssen, deshalb haben wir hier einige Tips und Vorschläge zusammengestellt.
Natürlich handelt es sich nicht um starre Richtlinien und wir geben auch keinesfalls vor alle Probleme gelöst zu haben. Unterschiedliche Menschen schreiben eben auch unterschiedliche Briefe. Doch wir hoffen das diese Tips hier doch einige anregen werden und helfen können in Briefkontakt mit inhaftierten Genossinnen und Genossen zu treten.
Um im sogenannten Sinne „das Eis zu brechen“ ist es besser den ersten Brief eher kurz zu halten und nur die nötigsten Sachen zu schreiben, damit der/die Empfänger_in nicht gleich überrumpelt wird.
Besonders wenn du sie nicht vor ihrem Haftantritt gekannt hast, möchten sie evtl. mehr über dich wissen, wie dein Leben aussieht usw. Benutze deinen Verstand und dein Mitgefühl. Sobald sich ein Briefkontakt zwischen euch beiden "eingespielt" hat, werdet ihr euch mehr zu erzählen haben. Sage vielleicht auch in deinem ersten Brief ein paar kurze Worte zu deiner politischen Einstellung, so daß der/die Gefangene entscheiden kann, ob er/sie mit dir in Kontakt bleiben möchte. Sage wo und wann du von seinem/ihrem Fall gehört oder gelesen hast. Ob du dich eingehender vorstellen möchtest, ist natürlich dir alleine überlassen, dennoch ist es sinnvoll ein paar Worte über dich und zu deiner Motivation der Kontaktaufnahme zu schreiben. Falls du es als notwendig erachtest, schreibe welcher Gruppe/Organisation oder politischen Strömung du angehörst. Aber bedenke, dass die Briefe nicht nur von dir und dem/der Gefangenen gelesen werden. Achte darauf nichts zu schreiben was sowohl dich (mit den staatlichen Repressionsorganen “draußen”) wie den/die Gefangene/n - in Schwierigkeiten - mit dem Knast bringen kann.
Bei Gefangenen in Untersuchungshaft werden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die Briefe/Postkarten von der Staatsanwaltschaft gelesen. In der Strafhaft ist dies nicht der Standart. Bei renitenten Inhaftierten ist dies hingegen aber eher die Regel als die Ausnahme, sowie oftmals das Verschwindenlassen und/oder das Nichtaushändigen von Briefen. Nummeriere die einzelnen Seiten deines Briefes um vorzubeugen, dass einzelne Seiten „verloren“ gehen. Auch ist es sinnvoll die Briefe fortlaufend zu nummerieren und immer das aktuelle Datum reinzuschreiben. Dies hilft dabei zu erkennen, ob der Brief aufgehalten und die Auslieferung verzögert wurde. Liste außerdem alle Beilagen, wie Briefmarken, Broschüren, Zeitungsausschnitte o.ä. auf, denn auch solche Dinge verschwinden gerne mal.
Auf deinen Briefumschlag solltest du stets die Adresse des/der AbsenderInnen draufschreiben, nicht nur damit der/die Inhaftierte dir antworten kann, sondern auch weil einige Gefängnisse keine Briefe ohne AbsenderIn durchlassen. Natürlich muß dies nicht unbedingt deine eigene Adresse sein. Briefe werden regelmäßig von den staatlichen Überwachungs- und Repressionsorganen aufgehalten, gelesen, verzögert oder gar „verlegt“. Eine Möglichkeit, mit der ein Verschwinden von Briefen zu einem Großteil unterbunden werden kann, ist der Versand per Einschreiben. Die Post notiert ob und wann sie den Brief der JVA übergeben hat. Somit ist im Fall des Falles nachprüfbar, auf welchem Wegabschnitt er „verschwand“. Aber eine hundertprozentige Sicherheit gibt es auch dafür nicht.Wenn du glaubst, daß ein Brief von der Knastaufsicht aus dem Verkehr gezogen worden ist, frage am besten gleich nach dem Grund dieser Zensur. Jede Haftanstalt hat eigene Regelungen für den Briefverkehr, teilweise gibt es Begrenzungen für die Anzahl der Seiten und/oder Beilagen usw. Informiere dich, ob die Anzahl der Briefmarken/Postkarten/ sonstige Beilagen (wie z.B. Zeitschriften, Flugblätter) die Gefangene(n) erhalten können begrenzt ist. Oftmals kann es Sinn machen sich bei beigelegten Zeitschriften auch auf die Zeitschrift bzw. einen besonderen Artikel der beilgelegten Zeitschrift/oder Zeitungsausschnitt im Brief zu beziehen, da das dann als verlängerter Anhang des Briefes gilt und es rechtlich schwieriger für die Anstalt wird das gegebenenfalls nicht auszuhändigen, (da wie gesagt in einigen Anstalten der Erhalt von Zeitschriften begrenzt ist.)
Bedenke das die meisten Gefangenen sicherlich keine MillionärInnen sind weshalb sich die Gefangenen auch meistens über Briefmarken freuen. (allein um dir eventuell zurückzuschreiben) In der Regel ist es in den meisten Haftanstalten erlaubt (mindestens/bis zu) 3 Briefmarken/Briefumschläge beizulegen. Jede/s Bundesland/Haftanstalt hat aber diesbezüglich inzwischen seine eigenen Regeln.
Informationen über die jeweiligen Regelungen findest du meist auf der Website der Knäste, auch kann ein Anruf vor Ort weiterhelfen. Das Verschicken von Paketen ist da schon weitaus komplizierter, da oftmals eh nur 3 Päckchen pro Jahr erlaubt sind (waren), und von dem/der Gefangene/n eine Paketmarke beantragt werden muss, die er/sie dir vorher zuschicken muss. Auch der Inhalt von Knastpaketen ist strengen Regelungen unterworfen. In einigen Bundesländern wurde die Möglichkeit des Erhaltens von Paketen für Gefangene inzwischen komplett abgeschafft. Informiere dich also vorher in welchen Bundesländern/Knästen welche Regelungen gelten.
Durch die Mauern
Schlußendlich hat das Schreiben an eineN InhaftierteN sehr viel mit gesundem Menschenverstand und dem Benutzen des Hirns zu tun. Die Gefangenen sind eben nicht jene verrückten Bestien, wie sie uns die reißerischen Boulevardmedien glauben lassen möchten. Es sind vielmehr ganz gewöhnliche Menschen, eben wie du und ich. Knäste sind da um Menschen voneinander zu isolieren, deshalb müssen wir die Verbindung nach draußen aufrechterhalten. Direkte Kontakte mittels Briefverkehr ist einer der sichersten Wege, daß Gefangene nicht der Staatskontrolle alleine überlassen werden.
Laurinas Mogila der aufgrund “Landfriedensbruch” und Widerstand bei einer Demonstration in Berlin eine 15 monatige Haftstrafe erhielt schreibt in einem Brief über die Bedeutung der Solidarität: “Zuerst war ich sehr einsam und niemand interessierte sich für mich. Das ist als Gefangener das Schlimmste was einem passieren kann. Jetzt ist das aber vorbei und viele zeigen Solidarität! Ich kann heute sagen, sowas gibt einem Kraft, wenn man weiß, das jemand an einen denkt und du nicht vergessen wirst! So eine Erfahrung ist für einen hinter Knastmauern sehr wichtig. (..) Wenn wir alle zusammenhalten, sind wir eine große Kraft. Die Rote Hilfe ist eine starke und große Organisation, die in meiner anfänglichen schwierigen Lage eine große Hilfe gewesen ist. Ich wünsche sie wäre auf der ganzen Welt vertreten Ich bin mit meinem ganzen Herzen mit ihr verbunden.” (..)
Die Rote Hilfe erachtet den Schutz von Daten als essentiell. In diesem Sinne soll mit den Daten der Organisation und der Mitglieder sensibel und möglichst sparsam umgegangen werden.
Die Mitgliedschaft endet
a) durch Austritt. Der Austritt ist dem Bundesvorstand schriftlich und eigenhändig unterschrieben anzuzeigen.
b) durch Erlöschen der Mitgliedschaft, wenn trotz wiederholter Aufforderung der Beitrag länger als 6 Monate nicht bezahlt wurde. Dieses muss vom Bundesvorstand festgestellt und dem Mitglied schriftlich mitgeteilt werden.
c) durch Ausschluss. Ein Mitglied der Roten Hilfe kann vom Vorstand ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten mit den Zielen der Roten Hilfe nicht in Einklang zu bringen ist. Auf Antrag des Mitglieds muss die nächste Bundesdelegiertenversammlung diese Entscheidung überprüfen. Vor der Entscheidung muss dem Mitglied die Möglichkeit zur Anhörung gegeben werden.
Bildet sich auf einer Regionalmitgliederversammlung (§ 8) eine Regionalgruppe, die in ihrer Struktur den Anforderungen an eine Ortsgruppe entspricht (§ 7 Abs. 5), so wird sie vom Bundesvorstand als Regionalgruppe anerkannt. Alle Mitglieder der Roten Hilfe in der Region, in der zu der entsprechenden Regionalmitgliederversammlung eingeladen wurde, sind dann zugleich Mitglieder der Regionalgruppe. Für Regionalgruppen gelten die Bestimmungen für Ortsgruppen (§ 7 Abs. 2 bis 6) entsprechend.
Zu Themen, die die Rote Hilfe betreffen, können Mitglieder Arbeitsgruppen bilden. Sie informieren hierüber entweder ihre Orts- bzw. Regionalgruppe oder den Bundesvorstand. Gegenüber der Orts- bzw. Regionalgruppe oder dem Bundesvorstand benennen sie eine Kontaktperson und sind sie rechenschaftspflichtig. Sie können mit Zustimmung der Orts- bzw. Regionalgruppe oder des Bundesvorstandes an die Öffentlichkeit treten.
Der Bundesvorstand kann zu Themen, die die Rote Hilfe betreffen, Bundesarbeitstreffen einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn eine Orts- bzw. Regionalgruppe oder eine Arbeitsgruppe dies verlangt und selbst die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung übernimmt. Zu Bundesarbeitstreffen lädt der Bundesvorstand alle Mitglieder der Roten Hilfe ein und veröffentlicht die Arbeitsergebnisse in einer für alle Mitglieder zugänglichen Form.
Die Bundesdelegiertenversammlung wählt auf die Dauer von zwei Jahren mindestens zwei KassenprüferInnen, die das Finanzgebaren des Vorstandes prüfen und der Bundesdelegiertenversammlung Bericht erstatten.
Die Finanzen der Roten Hilfe sind Mitgliedsbeiträge, Erträge aus Einrichtungen der Organisation und Spenden. Die Festsetzung der Beiträge erfolgt durch die Bundesdelegiertenversammlung. Etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Vereinsmitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Vereinsmitglieder erhalten bei ihrem Austritt oder bei Auflösung des Vereins nicht mehr als ihre geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßige Vergütung begünstigt werden.
Sprechen sich drei Viertel der Delegierten für die Auflösung der Roten Hilfe aus, beschließen sie eine Mitgliederurabstimmung. Bei der Urabstimmung kann mit drei Viertel der abgegebenen Stimmen die Auflösung der Roten Hilfe beschlossen werden. Die die Urabstimmung beschließende Bundesdelegiertenversammlung entscheidet über die Verwendung des Vereinsvermögens.
Eine (passive) Mitgliedschaft in der RH hilft uns sehr, da wir nur durch die regelmäßigen Beitragszahlungen unserer Mitglieder kontinuierliche Antirepressionsarbeit ermöglichen können und somit nicht auf oft ein schwankendes und schwer vorhersehbares Spendenaufkommen angewiesen sind. Wenn du Mitglied werden möchtest, dann bitte folgendes Beitrittsformular ausdrucken und unterschrieben an die angegebene Adresse einsenden oder unser Online-Formular verwenden. Wie wir im Rahmen der Mitgliederverwaltung mit deinen Daten umgehen erfährst du hier. Mitglieder erhalten die 4x im Jahr erscheinende Rote Hilfe Zeitung kostenlos im Abo. Wenn Du außerdem in der Roten Hilfe aktiv mitarbeiten möchtest, melde Dich bitte beim This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. oder einer Ortsgruppe/Kontaktadresse
Rote Hilfe e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Postfach 3255
37022 Göttingen
Fax: (05 51) 7 70 80 09
Alle, die sich an politischen Aktivitäten beteiligen, sollen das in dem Bewusstsein tun können, dass sie auch hinterher, wenn sie Strafverfahren bekommen, nicht alleine dastehen. Der wichtigste Zweck der politischen Verfolgung ist es, diejenigen, die aktiv geworden sind, zu vereinzeln, von einander zu isolieren und durch exemplarische Strafen abzuschrecken. Wir stellen dem das Prinzip der Solidarität entgegen und ermutigen so zum Weiterkämpfen.
Wir bieten an, gemeinsam mit den Angeklagten den Prozess vorzubereiten. Wir helfen bei der Suche nach AnwältInnen und bei der Öffentlichkeitsarbeit. Wir sorgen durch Solidaritätsveranstaltungen, Spendensammlungen und Zuschüsse aus den Beitragsgeldern dafür, dass die finanziellen Belastungen von vielen gemeinsam getragen werden. Anwalts- und Gerichtskosten können teilweise übernommen werden, aber auch wenn hohe Geldstrafen, Verlust des Arbeitsplatzes oder Gefangenschaft die Betroffenen oder ihre Familien in Schwierigkeiten gebracht hat, sind Zahlungen zum Lebensunterhalt möglich. Zu politischen Gefangenen halten wir Kontakt und treten dafür ein, dass die Haftbedingungen verbessert werden und insbesondere Isolationshaft aufgehoben wird; wir fordern ihre Freilassung.
In der Roten Hilfe sind nur Einzelpersonen Mitglieder, nicht andere Vereine oder Gruppen. Jedes Mitglied unterstützt durch die Beitragszahlungen die laufende Arbeit und die Zahlungen von Unterstützungsgeldern an Betroffene, die sich an uns gewandt haben. Außerdem bekommt jedes Mitglied vier Mal im Jahr die Rote Hilfe Zeitung, in der ein anschaulicher Überblick über aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der staatlichen Repression und dem Kampf dagegen gegeben wird.
Als einzelnes Mitglied hast du mehrere Möglichkeiten, dich in die Arbeit vor Ort einzubringen. - OG Arbeit unterstützen Wenn es an deinem Wohnort schon eine Ortsgruppe der Roten Hilfe gibt, freut sie sich sicher über Verstärkung. Die Ortsgruppen beziehen sich in ihrer Arbeit meist auf die aktuellen Geschehnisse vor Ort und organisieren dazu Veranstaltungen, machen Soliparties und Öffentlichkeitsarbeit. Es gibt auch Ortsgruppen, die sich eines Spezialthemas angenommen haben und auf diesem Gebiet arbeiten.
Sollte es noch keine Ortsgruppe geben, aber die Notwendigkeit einer solchen, dann kannst du eine Ortsgruppe gründen. Dabei unterstützt dich der Bundesvorstand. Es werden alle Mitglieder am Ort eingeladen und auf einer Gründungsversammlung könnt ihr besprechen, wie ihr die Arbeit organisieren wollt bzw. euch erst mal kennen lernen.
Was immer möglich ist:
Egal, ob es an deinem Wohnort eine Ortsgruppe gibt oder nicht, es gibt viele Möglichkeiten als Rote Hilfe Mitglied aktiv zu werden.
Wenn es Prozesse gegen politisch aktive Menschen gibt, ist es sinnvoll und für die Betroffenen sehr hilfreich, wenn eine Prozessbeobachtung organisiert wird. Die Angeklagten sitzen nicht alleine da und über Pressemitteilungen oder andere Formen der Öffentlichkeitsarbeit kann man die Prozesse thematisieren und den eigenen Standpunkt vertreten.
Gefangene freuen sich über Post! Und über Geld, Bücher, Radios usw. Besonders im Gefängnis ist das Gefühl, nicht alleine zu sein, wichtig um durchzustehen. Lasst die Gefangenen nicht alleine!
Ihr seid wenig? Werdet mehr! Wir brauchen immer neue Mitglieder. Auch die passive Mitgliedschaft unterstützt über die Beiträge die Arbeit der Roten Hilfe. Noch mehr freuen wir uns allerdings über neue Aktive!
Die Zeitung ist das Projekt der ganzen Organisation und auf Beiträge von Mitgliedern oder von Repression betroffenen angewiesen. Auch kleinere Artikel sind interessant für uns und helfen uns die Entwicklungen auf dem Gebiet der Repression besser zu dokumentieren.
Der Newsletter braucht eure Pressemitteilungen, Berichte und Hinweise. Er wird um so interessanter, je aktueller er ist und ihr könnt dazu beitragen.
Solidarität kostet Geld und nicht alle Kosten eines Gerichtsverfahrens können aus den Mitgliedsbeiträgen und Spenden bezahlt werden. Außerdem hat sich eine anständige Party verdient, wer den Klauen des Repressionsapparates entkommen ist. Macht Soliparties so wie sie euch gefallen, informativ, politisch oder eher spaßbetont.
Die Rote Hilfe Zeitung ist in vielen Buchläden oder Infoläden nicht zu haben, weil das wichtigste Vertriebsnetz die Organisation selbst ist und viele Aktive nicht dazu kommen, sie zu verteilen. Damit die Informationen mehr Menschen erreichen, freuen wir uns immer, wenn jemand sich dieser Aufgabe annimmt und vier Mal im Jahr die Zeitung im Buchladen oder Infoladen vorbeibringt oder Leseexemplare verteilt.
Die kleine Broschüre mit den Rechtshilfetipps ist hilfreich - wenn sie gelesen wird. Vor jeder Demonstration oder auf Veranstaltungen können die Broschüren verteilt werden. Sie werden euch vom Literaturvertrieb zugeschickt und sind kostenlos.
Lesen ist das eine, aber die Tipps zum Umgang mit Repression hören und besprechen können ist etwas anderes. Wer sich eine Weile mit dem Thema beschäftigt hat, kann meist auch eine Veranstaltung dazu anbieten. Wir können auch bei Interesse Schulungen organisieren, wo die wichtigen Fragen geklärt werden wie "Wie fange ich an?", "Was muss man unbedingt sagen, was kann man weglassen?", "Muss ich alles wissen?" (Nein, musst du nicht). Für die Zuhörenden ist es jedenfalls hilfreich, die Tipps zu hören und nachfragen zu können, der Lerneffekt ist einfach besser.
Wir haben hier einige Punkte und Fragen zusammengetragen, die immer wieder im Zusammenhang mit Unterstützungsanträgen auftauchen. Wenn du hier keine Antwort auf deine Fragen findest, dann wende dich direkt an uns: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Gnadenverfahren:
Aussagen oder Zusammenarbeit mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht
Geständnisse & Entschuldigungen
Nichtstaatliche Verfolgung
Verwaltungsrechtliche Klagen (z.B. gegen Demoverbote, Raumverbote, Feststellung der Rechtmäßigkeit von Polizeieinsätzen)
Repression in anderen Staaten
Unterstützung von politischen und sozialen Gefangenen
Repression ohne politische Betätigung
Übernahme vom mehr als den Regelsatz (50%)
Vorschuß für Rechtsanwält_innen
Nachreichung von Rechnungen nach Bewilligung eines Unterstützungsantrages
Keine Übernahme von Kautionen
Kosten für Öffentlichkeitsarbeit
Die Antragstellung und Bearbeitung der Unterstützungsfälle erfolgt normalerweise bei den Ortsgruppen der Roten Hilfe, da sie über das dafür erforderliche Know-how verfügen. Die Kontakte der Ortsgruppen der Roten Hilfe findest du unter https://www.rote-hilfe.de/kontakt
Wenn dir nicht bekannt ist, welche Ortsgruppe für dich zuständig ist, wende dich bitte an die Geschäftsstelle der Roten Hilfe e.V. unter This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Das brauchen wir für die Bearbeitung eines Unterstützungsantrages:
Es ist wichtig, daß Du deinen Antrag frühstmöglich bei der jeweiligen Ortsgruppe stellts, da u.a. ein Antrag spätestens 9 Monate nach einem rechtskräftigen Urteil bzw. der letzten Anwaltsrechnung/Gerichtsrechnung bei uns eingegangen sein muss. So kann auch eine sichere Bearbeitung und bei Anfrage eine bessere Hilfe nach unseren Möglichkeiten gewährleistet werden.
Wichtiger Hinweis:
Der Bundesvorstand hat beschlossen ab dem 1. Januar 2006 nur noch den Regelsatz (derzeit 50%) auf den Pflichtverteidigersatz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu bezahlen. Bitte deshalb deinen Rechtsanwalt / deine Rechtsanwältin, nur den Pflichtverteidigersatz zu berechnen. Nur in begründeten Fällen (z.B. bei besonders aufwendigen Verfahren) zahlt die Rote Hilfe e.V. den Regelsatz auf höhere Gebühren.
Entscheidung über den Antrag
Nach Eingang Deines Antrags prüft der Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. nach den Maßgaben der Satzung und der Beschlüsse der Bundesdeligiertenversammlungen. ob die Rote Hilfe e.V. Deinen Antrag unterstützt. Dir wird schriftlich mitgeteilt, ob der Antrag angenommen oder abgelehnt wurde, bzw. ob noch Unterlagen und/oder Informationen für eine Entscheidung fehlen.
Die Bearbeitung der Anträge bis zur Entscheidung kann 2 bis 3 Monate dauern.
Die Antragstellung und Bearbeitung der Unterstützungsfälle erfolgt normalerweise bei den Ortsgruppen der Roten Hilfe.
Wenn es keine Ortsgruppe in deiner Nähe gibt, schick deinen Antrag bitte an:
Rote Hilfe e.V.
Bundesvorstand
Postfach 3255
37022 Göttingen
Das brauchen wir für die Bearbeitung eines Unterstützungsantrages:
Es ist wichtig, daß Du deinen Antrag frühstmöglich bei der jeweiligen Ortsgruppe stellts, da u.a. ein Antrag spätestens 9 Monate nach einem rechtskräftigen Urteil bzw. der letzten Anwaltsrechnung/Gerichtsrechnung bei uns eingegangen sein muss. So kann auch eine sichere Bearbeitung und bei Anfrage eine bessere Hilfe nach unseren Möglichkeiten gewährleistet werden.
Wichtiger Hinweis:
Der Bundesvorstand hat beschlossen ab dem 1. Januar 2006 nur noch den Regelsatz (derzeit 50%) auf den Pflichtverteidigersatz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu bezahlen. Bitte deshalb deinen Rechtsanwalt / deine Rechtsanwältin, nur den Pflichtverteidigersatz zu berechnen. Nur in begründeten Fällen (z.B. bei besonders aufwendigen Verfahren) zahlt die Rote Hilfe e.V. den Regelsatz auf höhere Gebühren.
Entscheidung über den Antrag
Nach Eingang Deines Antrags prüft der Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. nach den Maßgaben der Satzung und der Beschlüsse der Bundesdeligiertenversammlungen. ob die Rote Hilfe e.V. Deinen Antrag unterstützt. Dir wird schriftlich mitgeteilt, ob der Antrag angenommen oder abgelehnt wurde, bzw. ob noch Unterlagen und/oder Informationen für eine Entscheidung fehlen.
Die Bearbeitung der Anträge bis zur Entscheidung kann 2 bis 3 Monate dauern.
Die Rote Hilfe e.V. hat in mehreren Fällen Spendenkonten eingerichtet, um gezielt Spenden zu sammeln in politischen Bereichen, in denen die Repression enorme zusätzliche Kosten verursacht.
Hier bitten wir euch je nach Möglichkeit um eure Unterstützung – jeder Cent hilft, um betroffenen GenossInnen solidarisch zur Seite zu stehen!
Zentrales Spenden- und Beitragskonto:
Rote Hilfe e.V.
Kontonummer: 56036239
BLZ: 260 500 01
bei der Sparkasse Göttingen
IBAN: DE25 2605 0001 0056 0362 39
BIC: NOLADE21GOE
Ihr könnt dort folgende Stichworte bei der Überweisung angeben:
Antifa Ukraine, für verfolgte Genoss*innen nach den Umbrüchen in der Ukraine
Antira, zur Unterstützung der Refugee Proteste für Bleiberecht und gegen Rassismus
Dageblieben, keine Auslieferung von Bernhard Heidbreder (K.O.M.I.T.E.E. Verfahren)
G20, für anstehende Repressionskosten im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel, der im Juli 2017 in Hamburg stattfindet
Klimaproteste, gegen die Kriminalisierung der Proteste gegen Braunkohleabbau
Mehr Solidarität, allgemeine sehr notwendige Spenden gegen die allgemeine Zunahme von Repression und dadurch verursachte Kosten
Mumia, für die Verteidigung von Mumia Abu-Jamal; die Spenden werden dann an das AnwältInnenteam weitergeleitet
100 Plus X, für allgemeine Spenden für die Antirepressionsarbeit der Roten Hilfe e.V. im Rahmen der Kampagne "100PlusX für die Rote Hilfe"
Hinweis zu zweckgebundenen Spenden: Sollten nach Beendigung des Spendenzwecks wider Erwarten Spendengelder übrig bleiben, so werden sie zur Deckung anderer Repressionskosten verwendet.