Berliner Polizei verbietet Großdemonstration gegen PKK-Verbot – Entscheidung liegt bei Gericht

Im folgenden dokumentieren wir eine Erklärung von YEK-KOM:

Die Berliner Polizei hat die für den 26. November in Berlin geplante Großdemonstration „PKK-Verbot aufheben – Demokratie stärken“ verboten. Als Verbotsgrund werden befürchtete Verstöße gegen das Vereinsgesetz – also gegen das PKK-Verbot – genannt.

(Update) Neuruppin: "Mittendrin" soll ausspioniert werden / Geheimdienst-Rache am Jugendklub für verlorenen Gerichtsprozess?

(Update 23. November: Auch vom Mittendrin selbst liegt mittlerweile eine Stellungnahme vor.)

Wie uns jetzt bekannt wurde, kam es in den letzten Wochen gleich zu mehreren “Anquatschversuchen” durch den Brandenburger Verfassungsschutz in Neuruppin. Betroffen war ein junger Mann aus dem Umfeld des linksalternativen JugendWohnProjekt „MittenDrin“ e.V.

VS-Mitarbeiter belästigte jungen Mann

Der Betroffene wurde von einem VS-Beamten mehrfach belästigt – zuerst Anfang Oktober, dann nochmals Ende Oktober und zuletzt Anfang November. Der Verfassungsschutz besaß sogar die Dreistigkeit auf dem Privathandy des jungen Mannes anzurufen und ihn dadurch zu einem Gespräch zu drängen.

Wie uns jetzt bekannt wurde, kam es in den letzten Wochen gleich zu mehreren “Anquatschversuchen” durch den Brandenburger Verfassungsschutz in Neuruppin. Betroffen war ein junger Mann aus dem Umfeld des linksalternativen JugendWohnProjekt „MittenDrin“ e.V.

Der Betroffene wurde von einem VS-Beamten mehrfach belästigt – zuerst Anfang Oktober, dann nochmals Ende Oktober und zuletzt Anfang November. Der Verfassungsschutz besaß sogar die Dreistigkeit auf dem Privathandy des jungen Mannes anzurufen und ihn dadurch zu einem Gespräch zu drängen.

Datum: 26.11.2011 - Beginn: 11:00 Uhr - Ort: Mehringplatz Berlin-Kreuzberg

Zur Zeit verboten!

Am 26. November werden wir in Berlin mit einer Großdemonstration die Aufhebung des sogenannten "Betätigungsverbots" der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) sowie die Streichung der PKK aus der EU Terrorliste fordern. Vor 18 Jahren, am 26. November 1993, wurde das PKK-Verbot in Deutschland zum ersten Mal angewandt. Verboten wurden damals unter anderem die Föderation kurdischer Vereine (FEYKA Kurdistan) und 29 örtliche Vereine, ein Verlag und eine Nachrichtenagentur. Tausende Menschen wurden seitdem wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz zu Geld- oder Haftstrafen verurteilt, hunderte unterschiedliche Institutionen, Vereine, Versammlungen und Festivals verboten und über 100 kurdische Politiker nach dem § 129 oder §129a als angebliche Mitglieder einer "kriminellen" oder "terroristischen Vereinigung" verurteilt.

Die Kam­pa­gne "Hun­dert­neun­und­zwan­zig eV" be­schäf­tigt sich mit den ak­tu­el­len Er­mitt­lungs­ver­fah­ren nach §129 („Bil­dung einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung“), wel­che gegen 44 Per­so­nen in und um Dres­den er­öff­net wur­den. Unter Ein­be­zie­hung des all­ge­mei­nen po­li­ti­schen Kli­mas in Sach­sen und den dar­aus re­sul­tie­ren­den po­li­zei­li­chen Ma­nö­vern, wie der mas­si­ven Funk­zel­len­aus­wer­tung will die Kampagne mit einer Infotour durch mehrere Städte über die Ermittlungsverfahren informieren.

Weitere Infos & die Termine der Infotour gibt es hier: http://129-ev.tk/

Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Preungesheim verweigert der 77-jährigen Untersuchungsgefangenen Sonja Suder die Lektüre von Zeitungen, darunter ein Abonnement der Süddeutschen Zeitung (SZ). Die skandalöse Begründung lautet, das Zeitungsabonnement werde von der Solidaritätsorganisation Rote Hilfe e.V. finanziert. Diese wiederum werde im Verfassungsschutzbericht des Landes Hessen als „linksextremistisch“ bezeichnet. Auch die frei im Zeitschriftenhandel erhältliche Rote-Hilfe-Zeitung (RHZ) wurde der Gefangenen mit derselben Begründung verweigert.

Der linke politische Flüchtling Mete Tuncer, der am 25.10. aufgrund eines vom türkischen Regime ausgehenden internationalen Haftbefehls in Recklinghausen (NRW) festgenommen wurde, ist am 2.11. vorerst aus der Haft entlassen worden.

Die Rote Hilfe e.V. protestiert gegen das Urteil und ruft zu Solidarität auf!

Am Dienstag, den 8. November 2011, verkündete das Bundesstrafgericht der Schweiz in Bellinzona das Urteil gegen eine seit vielen Jahren aktive Kommunistin. Vom 28. bis 30. Oktober 2011 wurde Andrea St. bereits der Prozess gemacht, den die Aktivistin offensiv politisch führte. Begründet wurden die Ermittlungen und die nun folgende Verurteilung mit einer angeblichen Beteiligung an mehrenen Anschlägen, die in den letzten Jahren in der Schweiz unter dem politischen Label „Für eine revolutionäre Perspektive“ durchgeführt worden waren.

Mindestens 15 Genossinnen und Genossen haben in den letzten Tagen Post von der Dresdner Polizei erhalten. Sie sollen sich kommende Woche in verschiedenen Polizeirevieren in der Region Stuttgart zur Vernehmung und zur ED-Behandlung einfinden. Nach den skandalösen Hausdurchsuchungen vom 28.09.11 wird sich die Dresdner Polizei also erneut auf den Weg nach Baden-Württemberg machen um vorwiegend jugendliche Antifaschistinnen und Antifaschisten zu belästigen und einzuschüchtern.

Am 19.10.2011 fand in Stuttgart erneut eine Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit den Gegenaktivitäten zum Naziaufmarsch in Dresden am 19. Februar 2011 statt. Vorgeworfen wird dem Betroffenen „gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Landfriedensbruch, Verstoß gegen das versammlungsrechtliche Vermummungsverbot, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung.“ Auch er soll, wie bei den letzten Durchsuchungen, Teil einer Gruppe von 20 Personen gewesen sein, die "Straftaten" begangen haben soll.

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