Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Konsequent antifaschistisch.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
Weiterlesen...
Im letzten halben Jahr kam es zu zahlreichen Anzeigen aus der Neonazi-Szene, insbesondere durch den stadtbekannten Neonazi-Kader Marcus G. Diese richteten sich vor allem gegen vermeintlich linkspolitisch aktive Menschen. Ziel der Anzeigen ist es offensichtlich an Namen und Adressen der betroffenen Personen zu gelangen, sie einzuschüchtern und Material gegen den politischen Gegner zu sammeln. Die offensichtliche Willkürlichkeit der Anzeigen hält die Polizei nicht davon ab, die betroffenen Personen durch Hausbesuche unter Druck zu setzen und verfolgt die Anzeigen weiter, obwohl Tatzeitpunkte und -orte sich schon mehrfach als von Marcus G. frei erfunden herausstellten.
Am Nachmittag des 14. April kam es in Ilmenau zu einen Anquatschversuch durch den Verfassungsschutz. Wie schon in Zella-Mehlis (RHSTH berichtete) wurde eine Person angesprochen, die der VS der linken Szene zurechnet.
Am Nachmittag des 29. November 2010 bekommt eine junge Frau (A.), die erst seit kurzem in Hannover wohnt, Besuch von einem Polizisten und wird das Ziel eines Anquatschversuches.
Dem im Rahmen der Revolutionären 1. Mai Demonstration Festgenommene wurde am Freitag, den 7. Mai in einem Schnellgerichtsverfahren der Prozess gemacht. Vorgeworfen wurde ihm bei den Übergriffen der Polizei, die ein zu langes Transparent (!) beschlagnahmen wollten, einen Beamten getreten zu haben. Trotz widersprüchlicher Aussagen der drei Zeugen, die allesamt Polizisten waren, wurde der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten und 2 Wochen auf zwei Jahre Bewährung verurteilt. Bis zu seinem Prozess befand sich der Angeklagte in Untersuchungshaft.
Ein Genosse bekam am Donnerstag, den 10.06.2010 um 6:00 Uhr ungebetenen Besuch vom Staatsschutz. Mitgebracht hatten die Beamten neben viel Tatkraft und einem "unabhängigen" Zeugen aus der Stadtverwaltung einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Stuttgarts. Dieser wurde am 27.05.2010 auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen. Eilig hatte es der Staatsschutz mit der Hausdurchsuchung also offenbar nicht.
Dem Genossen wird vorgeworfen am 17.04.2010 mit "zwei weiteren bislang nicht identifizierten Mittätern" Sachbeschädigung begangen zu haben - und zwar durch Graffiti. Laut Hausdurchsuchungsbeschluss wurde einer der Unbekannten dabei von einer fleißigen Polizeibeamtin beobachtet und sogleich zur Personalienaufnahme festgehalten, riss sich aber los und konnte entkommen (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte).
Am 09.06.2010 fand vor dem Landgericht eine Berufungsverhandlung eines Göttinger Antifaschisten statt, dem “versuchte Anstiftung zur Nötigung” vorgeworfen worden ist und der in erster Instanz durch das Amtsgericht Herzberg verurteilt zu einer kräftigen Geldstrafe worden ist. Konkret wurde ihm vorgeworfen als Ordner verantwortlich für einen versuchten Durchbruch einer Demo in Bad Lauterberg zu sein.
Nähere Informationen dazu findet Ihr hier:
Dem im Rahmen der Revolutionären 1. Mai Demonstration Festgenommene wurde am Freitag, den 7. Mai in einem Schnellgerichtsverfahren der Prozess gemacht. Vorgeworfen wurde ihm bei den Übergriffen der Polizei, die ein zu langes Transparent (!) beschlagnahmen wollten, einen Beamten getreten zu haben. Trotz widersprüchlicher Aussagen der drei Zeugen, die allesamt Polizisten waren, wurde der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten und 2 Wochen auf zwei Jahre Bewährung verurteilt. Bis zu seinem Prozess befand sich der Angeklagte in Untersuchungshaft.
Ein Genosse bekam am Donnerstag, den 10.06.2010 um 6:00 Uhr ungebetenen Besuch vom Staatsschutz. Mitgebracht hatten die Beamten neben viel Tatkraft und einem "unabhängigen" Zeugen aus der Stadtverwaltung einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Stuttgarts. Dieser wurde am 27.05.2010 auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen. Eilig hatte es der Staatsschutz mit der Hausdurchsuchung also offenbar nicht.
Dem Genossen wird vorgeworfen am 17.04.2010 mit "zwei weiteren bislang nicht identifizierten Mittätern" Sachbeschädigung begangen zu haben - und zwar durch Graffiti. Laut Hausdurchsuchungsbeschluss wurde einer der Unbekannten dabei von einer fleißigen Polizeibeamtin beobachtet und sogleich zur Personalienaufnahme festgehalten, riss sich aber los und konnte entkommen (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte).
Die Rote Hilfe e.V. kritisiert die Kriminalisierung des antifaschistischen Protests vom 1. Mai durch das Ordnungsamt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
„Tausende Greifswalder stoppten Nazi-Aufmarsch“ (OZ, 2. Mai 2011)
Am 1. Mai 2011 demonstrierten rund 350 Neonazis durch Greifswald. Der Aufzug wurde durch Proteste von vielen antifaschistisch eingestellten Menschen begleitet und teilweise behindert. So beteiligten sich ca. 3.000 Menschen an einem Demokratiefest und zeigten symbolisch, dass die Propaganda der NPD in Greifswald unerwünscht ist. Weitere 1.500 Antifaschist_innen entschlossen sich dazu, aktiv die NPD-Demonstration zu stören. Im Zuge dessen kam es zu mehreren Sitzblockaden, die dazu führten, dass die Route der NPD-Demonstration massiv verkürzt werden musste.
Pressemitteilung der Roten Hilfe Frankfurt, des EA Frankfurt, des AK Recht und des Arbeitskreis Kritischer Jurist_innen zur Hausdurchsuchung im Vorfeld der Innenministerkonferenz
In der Nacht vom 25. zum 26. Mai wurden in Frankfurt zwei Personen in der Nähe ihrer Wohnung festgenommen. Ihnen wird vorgeworfen, Sachbeschädigung durch Graffiti begangen zu haben. Einer der beiden wurde vor seiner Festnahme von der Polizei gezielt mit dem Auto angefahren und anschließend von einem Beamten mehrfach mit dem Kopf auf den Boden geschlagen. Die Folge waren eine zerstörte Brille, Verletzungen im Gesicht und ein gebrochener Finger. Eine medizinische Versorgung wurde dem Verletzten in der Obhut der Polizei jedoch über eine Stunde hinweg vorenthalten.