Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Konsequent antifaschistisch.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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VS-Bericht Bremen 2016 darf in ursprünglicher Form vorerst nicht weiter verbreitet werden
Das Bremer Verwaltungsgericht untersagt mit Beschluss vom 23. Oktober vorerst die weitere Verbreitung des Bremer Verfassungsschutzberichtes für das Jahr 2016 in seiner ursprünglichen Fassung. Geklagt hat die linke Solidaritätsorganisation Rote Hilfe e.V., die in dem Bericht als „gewaltorientiert“ bezeichnet wurde.
Der Tenor des Beschlusses lautet wie folgt: „Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet (…) es zu unterlassen, den von dem Senator für Inneres herausgegebenen Verfassungsschutzbericht 2016 in digitaler, schriftlicher oder sonstiger Form weiter zu verbreiten, verbreiten zu lassen oder sonst der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit der Antragssteller dort als gewaltorientiert bezeichnet wird“.
Rote Hilfe e.V. fordert weiterhin Aufklärung
Die Ermittlungen zum gewaltsamen Tod von Oury Jalloh in einer Zelle des Dessauer Polizeipräsidiums am 07. Januar 2005 wurden von der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) eingestellt. Als Begründung wird angegeben, dass es keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür gebe, dass der Brand in der Zelle durch eine andere Person gelegt worden sei. Eine weitere Aufklärung als die bisher erfolgte sei nicht zu erwarten.
Der aus Sierra Leone stammende Oury Jalloh war nach seiner Festnahme an Händen und Füßen auf einer feuerfesten Matratze fixiert worden, auf der er bis zur Unkenntlichkeit verbrannte. Laut Polizei habe er das Feuer selbst entfacht, um sich zu töten. Dass ihm keiner der Dienst habenden Beamten zu Hilfe kam, sei einer defekten Brandmeldeanlage geschuldet gewesen. Diese habe man nach häufigen Fehlalarmen abgeschaltet. Dafür wurde der damals zuständige Dienstgruppenleiter 2012 vom Landgericht Magdeburg wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt. Ein lächerlicher Preis für ein Menschenleben.
Am 14. August 2017 verbot der Bundesinnenminister die Internetplattform linksunten.indymedia.org. Zuvor hatte der Verfassungsschutz die Internetseite zum „Sprachrohr für die gewaltorientierte linksextremistische Szene“ erklärt, um hierfür eine Begründung zu liefern. Das letztlich am 25. August vollzogene Verbot ist ein Akt der Zensur und ein Angriff auf die Medienfreiheit. Das kann und darf so nicht hingenommen werden.
Während breit über die Lage in der Türkei diskutiert wird, findet auch in der BRD Repression gegen Linke statt. Im April 2015 wurden zehn türkischstämmige AktivistInnen verhaftet. Der Vorwurf lautet Mitgliedschaft in der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch leninistisch (TKP/ML). Konkret wird ihnen vorgeworfen, Spenden gesammelt und Solidaritätsveranstaltungen organisiert zu haben. Dabei ist die TKP/ML weder in Deutschland verboten noch steht sie auf einer so genannten internationalen Terrorliste. In dem Verfahren wird also nicht über strafbare Handlungen, sondern über politische Aktivitäten geurteilt. Den Angeklagten wird nicht die Beteiligung an Straftaten vorgeworfen. Sie haben in Deutschland nie gegen Gesetze verstoßen. Unter den zehn Verhafteten befinden sich Arbeiter, Rentner, anerkannte politische Flüchtlinge sowie eine Fachärztin für psychosomatische Medizin und ein Arzt.
Die ersten beiden Verhandlungen nach dem G20-Gipfel in Hamburg haben stattgefunden und machen erwartungsgemäß deutlich, dass die Repression gegen linke Aktivist*innen auch nach dem Gipfel fortgesetzt wird.
Bereits am Montag wurde ein 21-jähriger Niederländer für zwei Flaschenwürfe auf einen Berliner Polizeibeamten zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Die Vorwürfe: Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen und Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Begangen haben soll er die Tat am Abend des 6. Juli während der Ausschreitungen im Hamburger Schanzenviertel. Der als besonders rigoros berüchtigte Richter Johann Krieten am Amtsgericht Hamburg liegt mit dem Urteilsspruch ganze zehn Monate über dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Erklärung der Kampagne „United we stand!“ zu den ersten G20-Prozessen am 28. und 29. August 2017
Mit besonders offensichtlich politisch motivierten Anklagen beginnen am 28. und 29. August die Prozesse gegen vermeintliche Straftäter_innen im Zusammenhang mit den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg. Die Kampagne „United we stand!“ ruft für beide Tage zu Kundgebungen vor dem Amtsgericht am Sievekingplatz auf.
Im ersten Verfahren am 28. August steht ein junger Mann aus den Niederlanden vor Gericht, dem schwerer Landfriedensbruch, Widerstand und Körperverletzung vorgeworfen werden. Überraschend dünn bei diesen schwerwiegenden Anklagepunkten erscheint die Beweislage. Es können weder Video- noch Fotomaterial vorgelegt werden, lediglich zwei Polizeibeamte sollen die vorgeworfenen Straftaten bezeugen. Bei der weitreichenden polizeilichen Videodokumentation der Proteste gegen den G20-Gipfel ist das kaum vorstellbar. Trotzdem sitzt der Niederländer seit Anfang Juli in Untersuchungshaft.
Am 25. August 2017 hat Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière die linke Nachrichtenplattform "linksunten.indymedia" auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten. Das Weiterbetreiben des seit 2009 bestehenden offenen Netzwerkes von linken Medienaktivist*innen und Journalist*innen erklärt de Maizière zur Straftat. In Baden-Württemberg kam es diesbezüglich zu mehreren Hausdurchsuchungen, denen bisher keine Festnahmen folgten. Die Polizeipräsenz vor Ort wurde erhöht, um eventuelle Protestaktionen eindämmen zu können. Aktuell fahndet das BKA nach dem Standort des durch die Plattform genutzten Servers. Weitere Durchsuchungen sind nicht auszuschließen.
Im August finden drei Klimacamps im Rheinland und vom 24.-29. August die Aktionstage gegen den Abbau von Braunkohle statt. Die Rote Hilfe e.V, unterstützt die Kampagne „untenlassen! - Kohle unten lassen statt Protest unterlassen“ und ruft zur Solidarität mit Klima-Aktivist*innen vor Gericht auf. Während RWE ungestraft Kohle abbaut und das Klima zerstört, werden wir für geringfügige Regelübertritte bei legitimem Protest kriminalisiert.
Muhlis Kaya, ein kurdischer Aktivist, wurde am 13.07.2017 zu 3 Jahren und 3 Monaten Haft vom Oberlandesgericht Stuttgart verurteilt. Der 6. Strafsenat sah es als erwiesen an, dass der 47-Jährige ein Mitglied der in der BRD verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) sein soll und hat ihn mit Hilfe der sogenannten „Anti-Terror Paragraphen“ §§129, die die Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ unter Strafe stellt, verurteilt. Konkret wurde Muhlis Kaya vorgeworfen, dass er von 2013 bis 2015 verschiedene „Sektoren“ der PKK in Deutschland geleitet haben soll.