Im Fall des verdeckten LKA-Ermittlers Simon Bromma hat die baden-württembergische Landesregierung heute vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe eine vernichtende Niederlage einstecken müssen.

Der LKA-Beamte hatte im Jahr 2010 unter falschem Namen und mit gefälschten Papieren das linke studentische Milieu und die alternative Szene ausspioniert, politische Gruppen infiltriert und enge persönliche Bindungen vorgetäuscht, um die Betroffenen auszuforschen. Erst nach einem Jahr Undercover-Einsatz konnte er durch Zufall enttarnt werden.
Das Gericht machte sehr deutlich, dass der Einsatz des geheimdienstlich arbeitenden Polizeispitzels gegen die Antifaschistische Initiative Heidelberg (AIHD)vollkommen unbegründet und unrechtmäßig war. Begangene oder auch nur zu befürchtende Straftaten waren der 'Zielperson' des Spitzeleinsatzes in keiner Weise zuzuordnen. Die Vorsitzende Richterin folgte überdies vollumfänglich der Darstellung der Kläger, nach der der Polizeispitzel Simon Bromma unterschiedslos über alle ihm bekannt gewordenen Personen Informationen, insbesondere zu persönlichen und politischen Netzwerken weitergegeben hatte.

Pressemitteilung der Roten Hilfe e.V. Ortsgruppe Hamburg

24. August 2015

 

Am morgigen Dienstag beginnt vor dem Landgericht Hamburg der Prozess
gegen sechs Personen, denen die Besetzung des seit Jahren leer stehenden
Hauses in der Breiten Straße 114 am 27. August 2014 vorgeworfen wird –
ein Haus, das nach wie vor leer steht und verfällt. Bereits die
Ermittlungen waren geprägt von rechtswidrigen Maßnahmen gegen die
betroffenen Personen und rechtswidrigen Beschränkungen der Rechte der
Verteidigung (vgl. Presseerklärung der beteiligten AnwältInnen:
http://www.rote-hilfe.de/77-news/588-hamburg-unberechtigte-inhaftierungen-

nach-hausbesetzung-in-der-breitestrasse).

Mit dem nun beginnenden Prozess setzt sich diese Missachtung
grundlegender rechtsstaatlicher Prinzipien ebenso fort wie der massive
Verfolgungswille der Staatsanwaltschaft.

Am Mittwoch, 26.08.2015, findet vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe die Verhandlung über den Fall des verdeckten Polizeiermittlers Simon Bromma an. Der LKA-Beamte hatte im Jahr 2010 unter falschem Namen und mit gefälschten Papieren das linke studentische Milieu und die alternative Szene ausspioniert, politische Gruppen infiltriert und enge persönliche Bindungen vorgetäuscht, um die Betroffenen auszuforschen. Erst nach einem Jahr Undercover-Einsatz konnte er durch Zufal enttarnt werden. Sein eigentliches 'Zielobjekt' war die Antifaschistische Initiative Heidelberg (AIHD).

Göttingen, 15.08.2015

Solidarität mit der Klimabewegung – Kohle gegen Kohle!

Obwohl die Polizei mit einem massiven Aufgebot die Gegend um Garzweiler in einen polizeilichen Ausnahmezustand versetzt hat, ist es am heutigen Samstag den 15.8.2015 über 1000 Unterstützerinnen und Unterstützern der Klimabewegung in einer konzertierten Aktion gelungen, den Braunkohletagebau Garzweiler des Energiekonzerns RWE zu besetzen, Förderbagger lahmzulegen und so zumindest zeitweilig die Förderung des „Klimakillers Nr. 1" zu stoppen.

Die Aktivistinnen und Aktivisten wurden dabei von Polizist_innen mit Pfefferspray und Schlagstöcken attackiert.
In einer rechtlich fragwürdigen Kooperation mit privaten Sicherheitsdiensten wurden schließlich mehrere hundert Menschen eingekesselt und in Gefangenensammelstellen abtransportiert, wo ihre Personalien festgestellt werden sollen, um sie mit Anzeigen zu überziehen.

Am 21.3.2015 wurden bei einer Blockade des Landesparteitages der rechtspopulistischen AfD in Kiel 129 Antifaschist_innen von der Polizei eingekesselt und ihre Personalien aufgenommen. Zuvor setzten die eingesetzten Eutiner Bereitschaftspolizisten unvermittelt massive Gewalt in Form von Tritten, Faustschlägen und Schlagstöcken gegen die Demonstrant_innen ein, welche sich mit Transparenten vor dem Eingang zum Tagungsort der AfD, der Kieler Sparkassen-Arena, versammelt hatten. Es wurden mehrere Menschen durch die Schläge und Tritte verletzt.

In den folgenden Wochen und Monaten verschickte das Kommissariat 5 (Staatsschutz) der Kieler Polizei Vorladungen und Anhörungsbögen, in denen den betroffenen Antifaschist_innen mitgeteilt wurde, dass gegen sie als „Beschuldigte" wegen des Verdachts auf „Hausfriedensbruch" ermittelt werde. Das antifaschistische Bündnis, welches die Aktion gegen den AfD-Landesparteitag organisierte, und die Rote Hilfe Kiel haben daraufhin zusammen mit vielen Betroffenen ein gemeinsames Vorgehen gegen die polizeilichen Ermittlungsversuche verabredet und beschlossen, nicht auf die Vorladungen zu reagieren, konsequent die Aussage zu verweigern und mehrere Anwälte einzuschalten.

Nach nunmehr knapp fünf Monaten wurde im Laufe dieser Woche bekannt, dass die Staatsanwaltschaft die Verfahren wegen „Hausfriedensbruch" nach § 170 Abs. 2 StPO, also mangels Tatverdachts, eingestellt hat!

Die Bundesanwaltschaft hat gegen die Betreiber des Blogs 'netzpolitik.org' ein Strafverfahren wegen 'Landesverrates' eingeleitet. Grund dafür sind die Veröffentlichung des Blogs zur Aufstockung des Verfassungsschutzetats zwecks Internet-Spionage.
Der umstrittene Paragraph 94 StGB ist ein Repressionsinstrument, das seit Jahrzehnten nicht mehr angewendet wurde und das im Kern auf 'feindliche Spionageakte' zielt. Das Gesetz stellt denjenigen unter Strafe, der 'ein Staatsgeheimnis' einer 'fremden Macht' mitteilt und dadurch die 'Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland' herbeiführt.

Göttingen, 28.07.2015

 

Am heutigen Dienstag endete in Stuttgart der 129b-Prozess gegen vier türkische Linke, denen Mitgliedschaft in der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei - Front) vorgeworfen wird, mit hohen Strafen: Die AktivistInnen wurden als "Kader" der kriminalisierten linken Organisation eingestuft und zu Haftstrafen zwischen 4 Jahren 9 Monaten
und 6 Jahren verurteilt. Mit diesem Urteil leistet die Justiz der BRD offene Schützenhilfe in dem Krieg, den die Erdogan-Regierung aktuell gegen die linke kurdische und türkische Opposition führt. Dass die Verhältnisse, in denen in der Türkei Linke zu TerroristInnen erklärt werden, völlig von der Staatsraison eines autoritären Regimes abhängt, zeigen die nahezu 1000 Verhaftungen, die es allein in den letzten zwei Wochen in der Türkei gab.

Göttingen, 25. 07.2015

Am kommenden Dienstag, 28. Juli 2015 geht in Stuttgart der Prozess gegen vier Angehörige der Anatolischen Föderation zu Ende, denen Mitgliedschaft in der linken türkischen Gruppierung 'DHKP-C' vorgeworfen wird. Muzaffer Dogan, Yusuf Tas, Sonnur Demiray und Özgür Aslan waren am 26. Juni 2013 im Zuge einer internationalen Großrazzia gegen linke türkische Vereinsstrukturen verhaftet worden und befinden sich seitdem in Isolationshaft. Bei den Aktivitäten, die den Angeklagten vorgeworfen werden, handelt es sich um vollkommen legale Tätigkeiten im politischen und kulturellen Bereich wie Informationsarbeit, Spendensammlungen und die Organisierung von Musikveranstaltungen, darunter vor allem ein Großkonzert mit der beliebten türkischen Band 'Grup Yorum'.

Die Bundesanwaltschaft fordert Haftstrafen von bis zu sechseinhalb Jahren.
Dass derartige linke Arbeit kriminalisiert werden kann, ist einzig dem Gummiparagrafen 129b zu verdanken, der sich hier erneut als staatliche Allzweckwaffe gegen die migrantische Linke zeigt.

Göttingen, 21.07.2015

 

Der absurde Prozess, der am 20. 07. 2015 wegen des angeblich strafbaren Zeigens von Symbolen der Freien Deutschen Jugend (FDJ) geführt wurde, endete – wie erwartbar – mit einem Freispruch.

Schon seit Monaten führt die Münchener Staatsanwaltschaft einen grotesken Feldzug gegen die FDJ, der mittlerweile schon zu 21 Ingewahrsamnahmen, mehreren Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen geführt hat.

Die FDJ ist eine 1936 im Exil gegründete Widerstandsorganisation der ArbeiterInnenbewegung. Nach der militärischen Niederlage des Nationalsozialismus existierten zwei unabhängige Organisationen in Ost und West. Die West-FDJ wurde im Zuge des Kalten Krieges und der Kommunistenverfolgung in der BRD 1951 verboten. Die Ost-FDJ war – auch nach dem Anschluss der DDR – von diesem Verbot nie betroffen. Dennoch versucht die Münchener Staatsanwaltschaft in einer offensichtlich absurden Auslegung der Gesetzeslage, die heute existierenden Gruppen anhand des FDJ-Verbotes von 1953 zu kriminalisieren. Dabei geht es ihr offensichtlich nicht um vergangene Schlachten der Geschichte, sondern darum, aktuell die Aktivitäten einer linken, antifaschistischen und antirassistischen Organisation zu bekämpfen.

Deutschland: Festnahme von Ahmet C. wegen Terrorismusvorwurfs

Bei einer schweren Explosion in der Stadt Pirsûs (türk.: Suruc) nahe der syrischen Grenze wurden in den frühen Mittagsstunden mindestens 30
Menschen getötet und Dutzende Menschen verletzt. Nach Angaben der kurdischen Nachrichtenagentur ANF soll ein Selbstmordattentäter des IS
diesen Anschlag auf eine Versammlung der Föderation der Sozialistischen Jugendverbände der Türkei verübt haben. Etwa 300 Jugendliche waren im Kulturzentrum Amara zusammengekommen, um über den Wiederaufbau der durch die IS-Terroristen zerstörten Stadt Kobanê zu diskutieren und anschließend dorthin zu reisen. Bereits auf dem Weg zu diesem Treffen war es zu Provokationen und Festnahmen durch Polizeikräfte gekommen.

Gleichzeitig haben Mitglieder des IS versucht, in der Nähe einer Schule im Süden von Kobanê ein mit Sprengstoff beladenes Fahrzeug zur Explosion zu bringen. Die Volksverteidigungseinheiten der YPG jedoch konnten diesen geplanten Anschlag verhindern.

Während kurdische Verteidigungskräfte seit einem Jahr einen erbitterten Widerstand gegen die Terrororganisation Islamischer Staat führen,unterstützt das NATO-Mitglied Türkei das Vorgehen dieser Banden, um das fortschrittliche Selbstverwaltungsprojekt von Rojava zu Fall zu bringen.

Doch statt die Bewohner*innen von Rojava und deren Verteidigungskräfte YPG/YPJ zu unterstützen, hat sich außerdem die Bundesregierung zur Bekämpfung des IS-Terrors „ihre" Kurden auserwählt: Seit Mitte letzten Jahres werden die Peschmerga der Autonomen Region Kurdistans im Nordirak mit Waffen beliefert und von Soldaten der Bundeswehr ausgebildet. Von dieser Militärhilfe profitiert insbesondere die dortige „Kurdisch Demokratische Partei" (KDP) des Präsidenten Masud Barzani, der mit der türkischen AKP-Regierung kollaboriert.

Wie anders verhält sich die Bundesregierung gegenüber der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), ihren Strukturen und ihren Aktivist*innen! Ungeachtet aller politischen Entwicklungen und Veränderungen hält auch diese Regierung an einer repressiven, undemokratischen und längst nicht mehr
nachvollziehbaren, absurden Vorgehensweise fest. Mit dieser Politik unterstützt sie letztendlich den blutigen Terror des IS und die Verfolgungsstrategie des türkischen Staates.

Das zeigt auch die neuerliche Verhaftung eines kurdischen Aktivisten.

Am 18. Juli wurde Ahmet C. während einer Wohnungsdurchsuchung festgenommen und am nächsten Tag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vorgeführt. Der Generalbundesanwalt wirft ihm die Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung im Ausland" (§ 129b StGB) vor. Er soll als PKK-Kader den Deutschland-Sektor Mitte von Juni 2013 bis Juni 2014 geleitet haben. Vorgeworfen werden ihm politische Aktivitäten, die in jeder x-beliebigen deutschen Partei alltäglich sind – wie das Organisieren von Veranstaltungen, Kampagnen oder Demonstrationen. Die im Haftbefehl formulierten Beschuldigungen gegen den 50-Jährigen gleichen Textbausteinen, weil sie genau so auch in anderen Haftbefehlen nachzulesen sind. Ausgetauscht sind lediglich Namen und Orte.

Ahmet C. wurde inzwischen von Karlsruhe in die JVA Köln verbracht.

Wir protestieren in aller Schärfe gegen dieses völlig inakzeptable Vorgehen des bundesdeutschen Strafverfolgungsapparates gegen die PKK und ihre Aktiven. Wir fordern die Einstellung aller Verfahren nach § 129b, die Freilassung aller politischen Gefangenen und Solidarität mit den Betroffenen. Unser Mitgefühl und unsere Trauer gilt den Familienangehörigen, Freund*innen und Genoss*innen der Anschlagsopfer.

 

AZADÎ e.V., Rechtshilfefonds für

Kurdinnen und Kurden in Deutschland, Köln

20. Juli 2015

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